muss mein AG mich nach der Elternzeit wieder "zurück nehmen"?

Hallo!

Ich arbeite seit 2004 in der Firma. Leider eine sehr, sehr kleine. Wir haben nur 2 Vollzeitangestellte, 1 Teilzeit und inkl. mir 3 Leute auf 400 Euro-Basis.

Es ist so dass ich 2004 mit einer 3/4-Stelle dort angefangen bin. Dies habe ich so gemacht bis ich im Juni 2006 in Mutterschutz ging. Als mein Sohn 8 Wochen alt war habe ich dann auf 400 Euro Basis weitergemacht (es wurde allerdings nie ein neuer Arbeitsvertrag aufgestellt). Im Januar 2009 kam dann meine Tochter zur Welt und ich arbeite immer noch dort auf 400 Euro Basis.

Nun wird sie ja nächstes Jahr im Januar 2 Jahre alt und ich möchte dann auf jeden Fall wieder mehr arbeiten. Ich habe meine Chefin schon mehrmals gefragt ob sie mich in Teilzeit einstellt oder zumindest dass ich auf meine vollen 400 Euro komme. Aber sie möchte es nicht. Angeblich ist nicht genug zu tun. Aber von meinem Kollegen, und auch meine Chefin hat sich letztens verplappert, weiß ich dass ziemlich viel zu tun ist und dass sie kaum noch zurande kommen.

Kann meine Chefin es einfach so ablehnen mich in Teilzeit einzustellen?? Muss sie mich nicht wenn die Kleine 2 Jahre alt wird wieder zurück nehmen?

Danke für eure Antworten.

Gruß, Anja

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Doch klar, muß sie Dich wieder beschäftigen, wenn Deine Elternzeit vorbei ist und Du einen unbefristeten Vertrag hast.

Bis wann hast Du denn Elternzeit beantragt?

Gruß,

W

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Hallo!

ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.

Könntest du mir evtl sagen ob es dafür ein Gesetz oder irgendwelche Vorschriften gibt? Denn sonst glaubt sie mir eh nicht :-[

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Es gibt einen unbefristeten, ungekündigten Vertrag, ganz einfach!

LG

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Hallo Anja,

sie muss Dich mit der Stundenzahl wieder zurücknehmen, die in Deinem ruhenden Vertrag steht (3/4, hattest Du geschrieben, ne?)

Allerdings: Wenn Sie Dir kündigen will, kann sie das mit dem 1. Tag nach der Elternzeit tun... das ist zwar nicht die feine Art, aber man wird MA leider immer los.

LG, Nele

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Nein das stimmt nicht,

wenn Sie einen unbefristeten Vertrag hat, dann kann sie nicht einfach gekündigt werden. Das ist ja der Sinn eines unbefristeten Vertrages.

Um aus so einem Vertrag gekündigt zu werden müssen wirtschaftliche Gründe vor liegen. Und eine Verheiratete Frau mit zwei Kindern die bis Dato schon 6 Jahre imm Betrieb ist, die wird man nicht so leicht los.
Das wiederum ist der Grun warum viele Arbeitgeber, gerade Frauen im Gebährfähigen alter eine befristeten Vertrag nach dem Anderen unter die Nase halten.

Dass man einen ungeliebten MA leider immer los wird, dass stimmt wohl, nur wird es dann für den Arbeitgeben schnell teuer, denn da sind Gerichte Gott seid Dank sehr fair, wenn du klagst.

LG Cunababy

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Das gilt vielleicht für große Firmen, aber für kleine definitiv nicht. Die Gesetzeslage ist einfach so, dass der AG sie wieder nehmen muß. Er kann ihr andere, aber ungefähr gleichwertige Arbeit zuweisen allerdings zu dem selben Gehalt wie vorher. Der Kündigungsschutz ist mit dem ersten Arbeitstag aufgehoben. D.h am ersten Arbeitstag kann sie bereits gekündigt werden. So teuer muß es für den AG nicht werden. Meiner hatte damals einfach die Firma geschlossen und eine neue gegründet und alle MA außer mich wieder eingestellt. So umgeht man ganz elegant jeden Kündigungsschutz.

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Sie muß Dich zu den alten Bedingungen wieder beschäftigen. Das ist ja der Witz an der Elternzeit, daß einem so lange der alte Job sicher bleibt!

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wieso ist das ein Witz?

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Damit meinte ich, das ist ja grade der Sinn der Elternzeit, sonst wäre sie ja witzlos / sinnlos. Dann könne man ja gleich den Job kündigen und vage drauf hoffen, daß der Chef einen gnädigerweise später wieder einstellt.

Das Wort Witz hat ja nicht unbedingt was mit Komik zu tun, siehe z.B. "gewitzt sein" für clever sein.

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Sind die Elternzeiten immer nahtlos in einander übergegangen?

1. Wenn ja, muss sie Dich zu den alten Bedingungen, die vor der Geburt Deines ersten Kindes bestanden, wieder einstellen.

2. Wenn nein und Du hast zwischen der Elternzeit Deines 1. Kindes und Deines 2. Kindes trotzdem noch auf 400 € weiter gearbeitet (Dein alter Vertrag hätte in dem Moment ohne Vertragsänderung oder Kündigung wieder aufleben müssen) MUSST Du Dich in dem Augenblick von einem RA beraten lassen, wie die Gesetzeslage da aussieht.

Dieser Unterschied ist sehr wichtig. Denn wenn die Elternzeiten nahtlos in einander übergingen NUR DANN hast Du einen Anspruch auf Deine alte Stelle.

Der andere Fall ist eine Sonderkonstellation und bedarf dringend der Klärung durch einen Fachmann.

LG Janette

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Hallo Janette!

Mein Großer war 2 Jahre und 7 Monate alt als die Kleine geboren wurde. Bei ihm hatte ich ursprünglich 2 Jahre Erziehungszeit (so hieß es da noch) beantragt, das aber vor Ablauf der 2 Jahre noch mal um ein weiteres Jahr verlängert.

Dann müsste ich also Anspruch auf meine alte 3/4-Stelle haben, oder?

Gruß, Anja

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Yepp, wenn Du Dich die ganze Zeit ununterbrochen in EZ befunden hattest, muss sie Dich zu den alten Bedingungen wieder einstellen. Bzw. Dein alter Vertrag lebt einfach wieder auf.

ABER: Das Problem ist halt, dass sie Dich dann kündigen könnte. Ggf. aus betriebsbedingten Gründen, die sie aber im Falle einer Kündigungsschutzklage, die Du in dem Falle hoffentlich einreichen wirst, begründen und darlegen muss und das Gericht prüfen muss, ob dieses rechtens gewesen ist.

Durfte man damals zu Zeiten der Erziehungszeit überhaupt parallel einem Job nachgehen, ohne das man die Erziehungszeit automatisch damit beendet hat?

Da war doch was.... Meine mal irgendwo was gelesen zu haben, bin mir aber nicht ganz sicher....

Klär das nochmal!

LG Janette

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Du hast ein Recht auf Deine 3/4 Stelle von vorher,wenn Dein Vertrag unbefristet ist...

LG Kerstin