Muss ich unbezahlten Urlaub begründen?

Hallo,
ich möchte gern zwei Monate unbezahlten Urlaub beantragen, um ein Praktikum im Kreißsaal machen zu können. Wenn alles klappt, möchte ich dann nächstes Jahr mit der Ausbildung/Umschulung anfangen. Das soll mein jetziger Arbeitgeber natürlich noch nicht wissen. Nun die Frage: Muss ich in einem Antrag auf unbezahlten Urlaub eine Begründung angeben?

Mir würde nichts Plausibles einfallen. Nach einem Urlaub wird man ja ausgefragt und soll Fotos zeigen etc., einen Verwandten will ich auch nicht krank werden lassen - da bin ich abergläubisch. Fällt euch was ein?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Tabanegra

1

Ohne begründung wird dir dein AG kaum 2 Monate unbezahlten Urlaub geben. Vewrpflichtet ist er dazu eh nicht.

2

ja, ich weiß. Aber die sind recht kulant hier...fällt dir ne gute Begründung ein?

3

Mal abgsehen von der Wahrheit gibt es für sowas keinen guten Grund...

weitere Kommentare laden
7

Wie wäre es mit der Halb- Wahrheit?!

Sag doch einfach, dass dir gerade die Chance angeboten wird, einen "Kindheitstraum" (oder so ;-)) wahr werden zu lassen - nämlich in die Arbeit in einem Kreißsaal reinzuschnuppern...

Von der Absicht, das nächstes Jahr per Umschulung dann weiterzuverfolgen, würde ich dann aber absolut nix erwähnen.

Nur, dass es dir halt jetzt angeboten wurde für "max. 2 Monate" ;-) und dass es schon immer dein "Mädchen- Traum" war, aber halt nicht beruflich deine Absicht war!

Das halte ich für ganz fair dem Arbeitgeber gegenüber...

8

hm, das klingt in der Theorie nicht schlecht. Aber ich fürchte, ich würde doch ziehmlich rot werden, wenn ich so detailliert lügen müsste...hast du sowas schon mal gemacht?

9

Wieso denn lügen?
Wo müsstest du lügen?

Das mit der Weiterbildung/ Umschulung ist doch noch gar nicht sicher, oder?
Denn wenn das nicht klappen sollte, und du deinen AG schon "vorgewarnt" hast, stehst du dann halt mit komplett leeren Händen da...

Oder meinst du, dass es kein "Mädchentraum" ist? :-p

Ich selber war noch nicht in der Situation, aber wäre ich es, würde ich es so rüberbringen, wie ich es aufgeschrieben habe.

Fair dem AG gegenüber, aber das Hintertürchen mit dem festen Arbeitsplatz!

weiteren Kommentar laden
11

Noch ne andere Idee, die ich gerade hatte: Kannst Du in Deinem bisherigen Job auf Teilzeit gehen und das Praktikum in Teilzeit dann quasi nebenher machen?

12

Müßte man das nicht praktisch als Nebentätigkeit anmelden/genehmigen lassen?

LG

14

Ein unbezahltes Praktikum? Nein.

weitere Kommentare laden
13

Begründe es mit Pflege/Betreuung von Angehörigen.

Gruß

Manavgat

15

Du musst dir aber auch im Klaren Sein, dass du bei unbezahltem Urlaub nicht Krankenversichert bist!

19

Tatsache. Nee, das war mir nicht klar. Aber eigentlich logisch...