Probleme mit Familienkasse, brauche eure Hilfe!

Hallo ihr Lieben,

mein Schwager hat ein paar Probleme mit der Bewilligung seines Kindergeldes und ich hoffe, ihr könnt uns helfen.

Folgender Sachverhalt:

Benny, der Bruder meines Freundes, ist im Juni 2009 18 Jahre alt geworden. Im November 2009 erhielt seine Mutter ein Schreiben der Familienkasse, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass der Anspruch auf KiGeld neu geprüft werden muss (ist ja auch verständlich).

Benny ist geht seit einiger Zeit nicht mehr zur Schule, bezieht ALG2, ist depressiv und computerspielsüchtig. Dies wurde vom Jugendamt bestätigt und er wurde zur Behandlung in eine Klinik aufgenommen.

Allerdings machte er dort 1 Woche lang einen Hungerstreik und aß nichts mehr. Daraufhin wurde er wieder entlassen. (ist ca. 2 Jahre her).

Die Mutter steht in regelmäßigem Kontakt zum Jugendamt, Benny hat ab August 2010 wieder einen Schulplatz.

Der o.g. Sachverhalt wurde der Familienkasse mitgeteilt, die Schreiben vom Jugendamt sowie die Schulbescheinigung wurden beigelegt.

Nun kam ein Schreiben der Fam.Kasse mit der Aufforderung, die Mutter solle von 08/08 bis 11/09 ca. 2700 EUR an Kindergeld zurückzahlen, da Benny nicht zur Schule ging.

Allerdings hat doch jedes Kind unter 18 Anspruch auf Kindergeld, oder sehe ich das falsch? Wie kann die Familienkasse nun das Geld zurückfordern?!

Hinzu kommt, dass er ein Schreiben erhalten hat, mit der Bitte, seine Bankdaten nochmals zu bestätigen, falls es zu künftigen Zahlungen kommen sollte. Er hat weder eine Ablehnung noch eine Zusage über Zahlungen ab 12/09 erhalten.

Hätte er dann ab 08/10 wieder Anspruch auf Kindergeld, weil er dann wieder zur Schule geht?

Hätte er ständigen Anspruch auf KiGeld wenn durch einen Amtsarzt o.ä. bestätigt werden würde, dass er psychische Probleme hat? (Anscheinend nützt die Feststellung vom Jugendamt allein nichts.)

Ich blicke da selbst nicht mehr ganz durch, vielleicht kann mir jemand von euch helfen!

#danke schonmal für eure Antworten.

LG

Marion

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http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf


"Hätte er ständigen Anspruch auf KiGeld wenn durch einen Amtsarzt o.ä. bestätigt werden würde, dass er psychische Probleme hat? (Anscheinend nützt die Feststellung vom Jugendamt allein nichts.) "

https://www.socialsecurity.be/CMS/binaries/target_groups/citizen/dgph/vogelvlucht/de/kindergeld-fur-kinder-mit-erkrankung-oder-behinder.pdf

Nein, eher nicht, aber ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen- dabei kann man ja nichts verlieren.

LG, Goldie


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Also wenn man unter 18 ist bekommt man ohne wenn und aber Kindergeld. Punkt, da kann die Familienkasse auf und nieder hüpfen wie sie lustig ist.

Ständig Kindergeld (also auch über die Altersgrenzen hinaus) bekommt man nur Kindergeld wenn man behindert ist. Ob dies allerding in diesem Fall hier ausreicht weiß ich nicht. Ich denke aber fast nicht. Denn soweit ich weiß muss es sich um Behinderungen handel wo das Kind sein Leben lang versorgt und betreut werden muss (also eine "klassische" körperliche Behinderung). Und die Behinderung muss vor dem 27. Lebensjahr auftreten (wäre hier ja so)

Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. Lj. hat man

1. Wenn das Kind keine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz antreten konnte - ist bei euch nicht gegeben
2. Das Kidn ein FSJ oder ähnliches macht - ist bei euch auch nicht
3. das Kind befand sich zwischen 2 Ausbildungabschnitten (Z. b. wenn man fertig mit Ausbildung ist und wartet bis September wird und die Ausbildung anfängt), aber max. 4 Monate - auch nicht bei euch
4. das Kind war ohne Arbeitsverhältnis UND als Arbeitssuchend gemeldet - War er das?
5. Das Kind hat eine Behinderung (siehe oben)
6. Das Kind hat Zivi oder Bund gemacht (in dieser Zeit bekommt man zwar kein Kindergeld aber der Anspruch auf Kindergeld verlängert sich um diesen Zeitraum)

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Meine Erfahrung bisher ist das bei der Familienkasse viele Pfeifen rumsitzen. Augen zu und durch, und sich nicht unterkriegen lassen.

LG Caro

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"Denn soweit ich weiß muss es sich um Behinderungen handel wo das Kind sein Leben lang versorgt und betreut werden muss (also eine "klassische" körperliche Behinderung). Und die Behinderung muss vor dem 27. Lebensjahr auftreten (wäre hier ja so) "

dafür gibts den anspruch auf grundsicherung... aber.. im gleichen moment beantragt das grundsicherungsamt die abzweigung des kindergeldes bei der familienkasse. :(

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"Also wenn man unter 18 ist bekommt man ohne wenn und aber Kindergeld. Punkt, da kann die Familienkasse auf und nieder hüpfen wie sie lustig ist. "

So habe ich mir das auch gedacht, allerdings verstehe ich dann nicht, warum die Familienkasse das Geld zurückfordern will?!

"4. das Kind war ohne Arbeitsverhältnis UND als Arbeitssuchend gemeldet - War er das? "

Nein, die sind davon ausgegangen, dass er zur Schule geht.. Keine Ahnung, wie die ARGE bzw. Familienkasse da drauf kommt, vorallem ohne Schulbestätigung.

Die Familienkasse besteht darauf, dass sie Bewerbungsbemühungen sehen möchten. Allerdings wurde ja das Schreiben vom JA beigelegt, sowie sein letztes Zeugnis...

Ich kann das nicht nachvollziehen, dieser Junge ist nachweisbar depressiv und hat psychische Probleme, es wurde eine mobile Betreuung beantragt, er will ab August wieder zur Schule gehen und die Familienkasse zahlt trotzdem nicht, sondern fordert noch Geld zurück...

Es geht also um 11/09 bis jetzt (wobei ich mich auch frage, warum sie erst seit November nicht mehr zahlen, wenn Benny doch im Juni 09 volljährig geworden ist...).

Sry nochmal für das viele Geschreibsel, aber mir ist diese Angelegenheit zu verwirrend...

Diese ganze Bearbeitung zieht sich jetzt schon ewig hin und keiner von der FamKasse kann ne Auskunft geben...

Danke für deine Antwort!

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