Anspruch auf Elterngeld bei Kündigung in Elternzeit?

Hallo zusammen,

kann mir jemand von Euch weiterhelfen bzgl. der folgenden Frage:

wenn ich in der Elternzeit und im Bezugszeitraum von Elterngeld meinen Job kündige, steht mir dann weiterhin Elterngeld zu?

Welche Nachteile habe ich sonst zu erwarten - außer, dass mir nach der Elternzeit natürlich kein Job mehr zusteht bei dem jetzigen Arbeitgeber?

Viele Grüße
Takaa

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Ich denke schon, dass dir in dem Fall weiterhin Elterngeld zusteht - für das Elterngeld ist ja die Berechnung des Einkommens VOR der Elternzeit relevant.

Ich weiß aber nicht, ob du in dem Fall noch kostenfrei bei Deiner KV versichert wärst - das könnte ein Nachteil sein.

Aber warum willst du denn in der Elternzeit deinen Job kündigen - ich seh abrupt keinen Grund, der dafür spricht.

LG
Frauke

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Hallo

ICh hätte gerne auch eine fragen ich möchte gerne wissen kann man in der elternzeit kündigen und bekommt man denn das geld weiterhin .

Zwecks der kündigung ist meine Frau und ich wollen umziehen in der zeit wo meine Frau in in der elternzeit ist deshalb die fragen kann sie in der elternzeit den beruf kündigungen und bekommt sie denn weiterhin das geld von der eltern zeit

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ja, elterngeld steht dir weiterhin zu.
Wie dsa mit krankenversicehrung, rentenversicherung und co ist, kann ich dir jetzt leier nicht genau sagen

lisasimpson

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Mit KK weiß ich auch nicht, aber während dem EG bezugszeitraum bist du rentenversichert...sogar so wie wenn du 2000€ mtl verdienen würdest...zumindest hab ich bei Nora so ein schreiben bekommen

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Hi,
das EG steht dir weiterhin zu, dafür ist einzig die Zeit vor dem Mutterschutz relevant. Es sei denn natürlich, du hast einen anderen Job - dann wird entsprechend angerechnet.

Bei der Rentenversicherung kenne ich mich nicht aus.

Krankenversichert bist du "über" das Elterngeld im ersten Lebensjahr, in einigen Bundesländern (definitiv nicht in allen!) verlängert sich der Zeitraum durch Splittung.

Wenn du nicht mehr über das EG versichert bist, und unverheiratet bist (oder dein Ehemann dich nicht familienversichern kann) musst du dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Evtl. auch das Kind, je nachdem halt.

Aber - die Frage habe ich (ich hoffe jemand anderem ;-)) vor zwei Tagen bei der gleichen Frage schon mal gestellt: WARUM überhaupt kündigen? Würde mich mal interessieren...

In der Elternzeit kündigen würde ich nur, wenn ich einen anderen (sozialversicherungspflichtigen) Job hätte, oder weil ich einen Minijob/Selbständigkeit ausüben will, gegen die mein AG berechtigte Einsprüche einlegt...ist das der Fall? Reine Neugier ;-).

Viele Grüße
miau2

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Hallihallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten - so hatte ich mir das auch gedacht, also lag ich gar nicht so verkehrt....

Warum kündigen? Naja, sagen wir es mal so: ich arbeite in einer derzeit krisengebeutelten Branche und könnte NOCH mit Abfindung aussteigen.

Und da wir momentan nicht wissen, wo es nach dem Auslandseinsatz meines Mannes beruflich für ihn hingeht (könnte durchaus wieder Ausland sein), ist es eh irrelevant, ob ich noch einen Job habe oder nicht, weil ich ja spätestens dann mit unserem Kind zu meinem Mann möchte.

LG
takaa

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Da gibt es allerdings ein kleines Problem. Dein AG darf Dich während der EZ NICHT kündigen. Das verbietet ihm das Gesetz. Er darf es selbst nicht mit Deiner Zustimmung.

Wenn Du von Dir aus kündigst, brauch der AG Dir keine Abfindung zu zahlen... Warum auch... Der reibt sich doch die Hände, wenn er die Kündigung von Dir in der Hand hält.

Die einzige Lösung wäre ein Aufhebungsvertrag.


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Ja natürlich steht dir weiterhin Elterngeld zu. Krankenversichert bist du dann aber nur kostenlos solange du im Elterngeldbezug bist in einigen Bundesländern auch, wenn du nur noch Elterngeld ausgezahlt bekommst.