Partnermonate 1.+2.Lebensmonat;Anspruch Mutterschaftsgeld

Hallo,

ich kann leider keine Antwort auf meine Fragen finden.

Wenn ich als Mutter direkt nach der Geburt Elternzeit nehme für 12 M., wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, so dass ich regulär nur 10 M. Elterngeld erhalte. Kann mein Mann die Lebensmonate 1+2 nehmen, ich im Anschluss ab dem 3. bis 14. M.? Bekommt er dann 2 M. Elterngeld, ich Mutterschaftsgeld und im Anschluss 12 M. Elterngeld? Oder wird das auch angerechnet. Kann ich dann die 12 M. auch halbieren und ab dem 3. M bis zum 26. M. Elternzeit/Elterngeld beantragen?

Ich bitte um Hilfe. Danke Danke

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Hallo,

Elternzeit könnt Ihr beide 3 Jahre beantragen.

Elterngeld bekommt Ihr zusammen nur 14 Monate. Die zwei Monate Mutterschutzgeld wird leider IMMER angerechnet - egal wie Ihr die Monate verteilt. Dass heist, Du bekommst maximal 10 Monate Elterngeld oder bei Halbierung 20 Monate.

LG, Andrea

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Du nimmst immer automatisch die ersten beiden Monate.

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Danke für Eure Antworten. Jetzt bin ich schlauer und werde mir das alles noch mal überlegen.