Bafög oder alternative? Alleinerziehend, 2 Kinder, Ausbildung (mom.H4)

Hallo! :-)

Bräuchte ganz dringend mal wichtige Infos!#aha

Momentaner Stand der Dinge:

ich:
26 Jahre, getrennt lebend, 2 Kinder 3 und 7 Jahre, Rheinland-Pfalz
Momentane Situation:
beziehe H4 seit März, soll aus der Wohnung raus, da sie die Kosten der Miete übersteigt, die Arge schrieb sie übernimmt die kosten für ein halbes Jahr, macht aber gleichzeitig Druck, muss die Wohnungssuche eben nachweisen. bin mom.auf Teilzeitstellensuche/Jobsuche und möchte aus dieser Arge Nummer raus! Möchte auch nicht aus der Wohnung, hauptsächlich auch wg. der Kinder. Sie leiden unter der Trennungssituation und ich denke auch an später und möchte die Wohnung halten, da sie für die Größe der qm Zahl recht billig ist und ich solch eine Wohnung hier im Ort oder Umkreis zu diesem Preis eher nicht mehr bekommen werde.
Bin gerade noch dabei alles zu ordnen und mich durchzuschlagen und auch für ne Nebenkostensenkung zwecks Anbieterwechsel etc.zu sorgen. Denn die Nk, bes.Gas sind nicht gerade wenig.

Nun aber meine eigentliche Frage, hatte damals meine Ausbildung zur ZMF nicht beendet,(mir wurde das 2.Lehrjahr nicht mehr angerechnet(schwangerschaft) und ich denke nun kann ich nicht so einfach "weiter machen"sprich nur noch 2 Jahre machen da dies um 2002 war und wahrscheinlich nun schon zu lange her)und denke schon länger darüber nach welche Wege es gäbe z.b. ne Ausbildung auf Teilzeit zu absolvieren. nur leider komme ich hier bei den Beratungsgesprächen nicht wirklich weiter, und keiner kennt sich mit Teilzeitausbildung so richtig aus oder kann mir sagen welche anderen Möglichkeiten ich noch hätte z.b.schulisch ne Ausbildung auf Teilzeit im kaufmännischen Bereich zu absolvieren oder ähnliches.
Jedenfalls hätte ich evtl. die Möglichkeit ab August meine Ausbildung bei meinem Ex-Chef auf Teilzeit weiter zu machen bzw.neu zu beginnen. (aber wie genau oder welche Regelungen es da gibt noch keine Ahnung?, aber er kennt meine Situation und wäre bereit dazu). Möchte dennoch weiterhin versuchen mich über Möglichkeiten zu informieren.

Nun aber:
wie sähe es finanziell aus angenommen ich mache z.b. meine Ausbildung ab August dort. Möchte dringend aus H4 raus, und Wohnungsmäßig hier bleiben. Kann ich da z.B. Bafög beantragen in Verbindung mit Wohngeld? Wenn ja, wie hoch wäre Bafög und müsste ich dies zurückzahlen? wenn ja, in welcher Form? (Habe noch keine Abgeschlossene Ausbildung). Oder gäbe es noch so etwas ähnliches wie Bafög das evtl.für mich sinnvoller wäre?
Welche Form oder Möglichkeiten wären in meinem Fall für mich am sinnvollsten? Wie hoch in etwa wäre Wohngeld? Wonach genau richtet sich das, wie kann ich das erfahren? Bekäme ich noch zusätzlich nen Zuschlag oder so weil meine kinder unter 10 Jahre sind? Oder/und Betreuungskosten erstattet (Hortplätze hätte ich die Möglichkeit ab August, da könnten beide untergebracht werden).

Wer kennt sich bisschen aus und kann mir Tips geben, weiterhelfen???

Vielen vielen dank schonmal!:-)

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Hallo,

eine Ausblidung in Teilzeit ist möglich, das macht eine Freundin von mir auch. Sie hatte bei ihren Bewerbungen so einen Flyer beigelegt, wo das erläutert wurde. Denke mal, den Flyer hatte sie vom Arbeitsamt, weiß ich aber nicht genau.
Auch wenn das 1. Lehrjahr nicht mehr anerkannt wird, kannst Du evt. die Ausbildung verkürzen? Falls Du Abitur hast, ist die Lehre ja eh kürzer, oder?


Bei den anderen Sachen kenne ich mich nicht aus.


Grüße
ballroomy

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Hallo :)
Vielen Dank erstmal!
Ich denke es kommt bestimmt darauf an um welche Ausbildung es sich handelt und in wie weit dies zu vereinbaren ist mit der Schule (ich glaube die Zeit darf nur im Betrieb gekürzt werden). Das Problem ist ich war schon in 2 Beratungsterminen auf dem Arbeitsamt und die Damen fingen an nach meinen Antworten zu googeln! Das heißt, keiner konnte mir konkret was sagen.
Ich werde mich um einen weiteren Beratungstermin bemühen, vielleicht finde ich mal ne Sachbearbeiterin für diesen Bereich.
Von solch nem Zettel habe ich noch nichts gehört, werde ich aber gleich mal ansprechen, ebenso ob die Zeit totzdem evtl. verkürzt werden könnte!
Vielen dank vorab, diese Fragen werde ich mir gleich notieren.
Weißt du ob deine Freundin zusätzlich Bafög oder sonstige finanzielle Hilfe zur Erstausbildung bekommt? Oder wohnt sie noch zuhause?

Vielen Dank für deine Antwort!
Grüsse :)

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Es kommt darauf an, was dir gewährt wird.
Du kannst bei einer Erstausbildung sowohl Bafög, als auch BAB bekommen. Kommt auf die Art der Ausbildung an. Welches Bafög du ggf. bewilligt bekommst hängt von deiner persönlichen Lebenssituation ab und was du für eine Aus/Weiterbildung du machen möchtest.

Wenn du eine Ausbildung beginnst die BAB oder Bafög Förderungsfähig ist (egal ob dir das letztlich gewährt wird oder nicht) fällst du normalerweise aus dem Alg 2 Bezug heraus. Es gibt aber Ausnahmen, wonach auch der Auszubildende weiter Alg 2 bekommen kann. Da müsste man sich mal bei der Arge informieren.

Du würdest also normalerweise komplett aus der Berechnung raus fallen. Für deine Kinder kannst/musst du weiter Alg 2 beziehen. Demnach musst du auch die Vorgaben der Arge bezüglich Unterkunfskosten einhalten, bzw. die Arge übernimmt nur die angemessenen Kosten und du musst den Mehraufwand selbst tragen.

Wenn du z.B. Meister Bafög bekommst, dann hast du selbst einen Bedarf von 675 Euro (achtung, davon musst du dich selbst krankenversichern) und je 210 Euro für deine Kinder. Dazu kannst du einen Betreuungszuschuss beantragen.
Hier findest du eine ganz gute Beispielrechnung:
http://www.meister-bafoeg.info/de/109.php

Meines Wissens kannst du zusätzlich zum Bafög aber für dich selber kein Wohngeld mehr beantragen, da im Bafögsatz bereits ein Wohnkostenzuschuss enthalten ist.

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Hallo,

wieviel mehr kostet denn deine jetzige Wohnung mehr als das Amt bezahlt? Meine Freundin hatte damals die Differenz selbst bezahlt....sie hatte sich auch von ihren Mann getrennt die Wohnung war recht günstig für die qm und ihre Schwester wohnte im Nebenhaus.
ZUdem hat sie sich von einem Arzt bescheinigen lassen das es dem Kind im mom nicht zumutbar ist aus dem gewohnten Umfeld gerissen zu werden.

Wie hoch das Wohngeld ist kannst du dir ausrechnen wenn du weisst wie hoch dein Einkommen sein wird. Oder du gehst einfach mal zur Wohngeldstelle und fragst da mal nach, evtl. haben die auch nen Tip für Dich was Du beantragen kannst. Natürlich kann es auch sein das Du keinen Anspruch auf Wohngeld hast, wenn du zuwenig verdienst.

Zu dem Punkt bei Beratungsgesprächen müssen sie nach meinen Antworten googel#klatsch, das würde ich schon gar nicht mit mir machen lassen, sag dafür ist dir deine Zeit zu schade googeln könntest du selbst und du möchtest innerhalb der nächsten Woche ein Gespräch mit einem kompetenten Sachbearbeiter. Sag denen du WILLST arbeiten bzw. deine Ausbildung machen eine potenzielle Ausbildungsstelle hast du in Aussicht und alles scheitert weil dir keiner weiterhelfen kann/will.

Ansonsten gibt es doch noch Stellen von der Kirche etc. die Alleinerziehenden Müttern weiterhelfen. Ich denke die werden sich mit der Problematik gut auskennen.

Lass dich nicht unterkriegen! Und kleiner Tip: lass dir einfach mal alles schriftlich geben von deinem SB

Viel Erfolg

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Hallo,

du mußt aus deiner Wohnung nicht raus! Die Arge darf dich zu nichts zwingen, was deine Privatssphäre betrifft. Wenn die Wohnung zu groß ist, kann sie trotzdem angemessen sein, wenn die Kaltmiete stimmt. Ich glaub in RLP sind es ca. 330,-€ kalt für 3 Personen. Den genauen Betrag müßtest du ja von deiner Arge erfahren. Diesen Betrag müssen sie auch nach den 6 Monaten übernehmen und das wissen sie auch . Alles was drüber ist, müßtest du dann selbst zahlen. Ich würd die Wohnung behalten, wenn du die Differenz selbst aufbringen kannst (manchmal sind es ja nur 20 - 30 €)

Lg Conni

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Hallo,

wenn du eine Ausbildung machst, bekommst du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), kein Bafög. Bafög bekommen Schüler und Studenten (letztere müssen es zurückzahlen, allerdings nur einen gewissen Prozentsatz).

Wenn du einen Job vorweisen kannst, hast du ja eigenes Geld, woraus du (aus Amtssicht) auch die Differenz zahlen kannst, je nach dem, wie hoch sie ist. Wenn es 100 Euro sind, kannst du die Wohnung theoreitisch schon behalten, weil du einen gewissen Freibetrag hast (100 Euro + Festbetrag pro Lebensjahr, bei mir wären es 137,73).

Den Hort bekommst du meines Wissens nicht bezahlt. Beim Bafög gibt es einen Betreuungszuschuss, der für diese Fälle gedacht ist. Ob er die Kosten des Horts komplett abdeckt, weiß ich allerdings nicht.

Wie oben schon geschrieben wurde, kannst du durch deine Vorkenntnisse wahrscheinlich die Ausbildung verkürzen, das müsste man mit der IHK oder Handwerkskammer klären.

Im Übrigen gäbe es (zumindest hier) die Alternative der Abendschule. Ich weiß ja nicht, welchen Abschluss du hast. Vor allem bei Hauptschulabsolventen lohnt sich das. Das sind ca 4-5 Stunden am späten Nachmittag/frühen Abend, das Ganze kostet nichts (außer Bücher etc), die Kinderbetreuung in der Zeit ist kostenlos! Und wenn du da einen höheren Abschluss machst, kannst du die nächste Ausbildung noch wahrscheinlicher verkürzen.


Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens etwas weiterhelfen.

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<<Wenn du einen Job vorweisen kannst, hast du ja eigenes Geld, woraus du (aus Amtssicht) auch die Differenz zahlen kannst, je nach dem, wie hoch sie ist. Wenn es 100 Euro sind, kannst du die Wohnung theoreitisch schon behalten, weil du einen gewissen Freibetrag hast (100 Euro + Festbetrag pro Lebensjahr, bei mir wären es 137,73). <<

Freibetragsberechnung aber nur von der Ausbildungsvergütung. Allerdings kommt die Berechnung hier nicht zum Tragen, da man, wenn man eine Ausbildung macht die durch BAB oder Bafög gefördert werden kann, kein ALG II mehr bekommt, unabhängig davon ob man tatsächlich BAB/Bafög bekommt.

Nur ihre Kinder würden ggf. noch ALG II bekommen (sofern sie Anspruch haben). Sie fällt aus der Berechnung raus. Es sei denn sie gehört zu den Ausnahmefällen (z. B. wenn sie Schülerbafög bekommen würde).
Sie muss ihren fiktiven Bedarf alleine finanzieren. Sollte sie mit ihrem anzurechnenden Einkommen (hier kommt bei Erwerbseinkommen die Freibetragsregelung zum Tragen) über ihrem fiktiven Bedarf (Regelsatz + ihrem Anteil angemessene Miete + ihrem Anteil Heizkosten) liegen wird der Teil darüberhinaus bei ihren Kindern aufs ALG II angerechnet.

Natürlich kann sie trotzdem in der Wohnung bleiben sofern sie eben die Differenz selber tragen kann.

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<<.. weil du einen gewissen Freibetrag hast (100 Euro + Festbetrag pro Lebensjahr, bei mir wären es 137,73). <<

Wie kommst du auf Festbetrag pro Lebensjahr?

Die Freibetragsregelung lautet: 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 Euro (ohne Kinder) bzw. bis 1500 Euro (mit Kinder). Berechnet vom Bruttogehalt.

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