Ausbildung - schwanger - keine Übernahme - Arbeitslos

Hallo Ihr Lieben,

neben dem großen Problem, dass ich mich wohl alleine um mein Würmchen kümmern muss, weil der Papa sich aus dem Staub gemacht hat, bin ich im Moment auch noch in der Ausbildung (hatte Prüfung am 12. Mai, mündl. kommt ende Juni). Mein Arbeitgeber versichterte mir, als ich ihn von der Schwangerschaft informierte, dass ich trotz allem einen Arbeitsvertrag bekomme. Dies ist aber nun alles im Sand verlaufen, er muckst sich nicht mehr und mir bleibt keine andere Wahl als mich arbeitslos zu melden ab 01. Juli. Da es aber im Moment hinzukommt, dass ich nicht geschont werde auf der Arbeit( muss schwere Pakete heben, etc. ständig stehen usw.) werde nur noch gemobbt, ständiger psychischer Terroe,will ich diese letzten Wochen nicht mehr unbedingt zur Arbeit. Wenn ich nun aber einen KS bekomme kann ich mich ja auf dem AA nicht mehr arbeitslos melden. Ist es denn möglich mich heute zu melden, aber dann für die Zeit, bis die arbeitslosigkeit beginnt, mich krankschreiben zu lassen?


Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße

1

HI,

du musst dich trotzdem dringend beim AA ab dem 1. Juli arbeitslos melden. Denn du weist ja schon das dein Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird.
Du bekommst sonst eine Sperre vom Amt wenn du dich nicht sofort nach bekanntwerden deiner Nichtübernahme beim Amt meldest.

Mit einer jetzigen Krankmeldung hat das nichts zu tun und ist von deiner Arlomeldung unabhängig.

LG
Sannchen

2

Ich wusste ja bis dato eigentlich nichts wegen dem arbeitsvertrag, bzw. dass ich ihn doch nicht bekomme, weiß es ja immer noch nicht, da sich mein Chef ja nicht regt. Ich werd bald wahnsinnig weil ich für mich und das Kind sorgen muss und das ist ohne finanzielle Mittel nicht möglich, aber die Chefs haben ihr geld ja im Trockenen und was interessiert einen da der kleine Arbeiter. Hoffe dass das Arbeitsamt mir keine Sperre gibt und alles glatt verläuft...bekomm ja in der ganzen SS sonst keine Ruhe wegen der ganzen Probleme.

3

Du weißt aber schon, dass wenn deine Ausbildung beendet ist und du nach erfolgreicher Prüfung auch nur einen Tag arbeitest, du automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast?

Unabhängig davon solltest du trotzdem schon zum AA gehen.

LG Kathi

weitere Kommentare laden
8

Hallo,

du gehst heute am besten zum Arbeitsamt und meldest dich ab dem Zeitpunkt deiner mündlichen Prüfung arbeitslos.

Dann schaust du halt, dass du zu deinem Frauenarzt gehst und dich entweder bis zur Prüfung krankschreiben lässt, oder ob es da nicht noch die Möglichkeit eines Berufsverbotes gibt.

Dann machst du deine Prüfung und gut ist.

Bis dahin solltest du dich evtl auch bei der Caritas oder ähnlichen Beratungsstellen beraten lassen.
Die können dir am besten erklären, welche finanziellen Mittel und Wege du nach deiner Prüfung hast.

Auf halbwahre Aussagen hier im Forum würde ich mich ehrlich gesagt nicht verlassen und die paar Userinnen, die wirklich Ahnung haben, antworten dir vielleicht nicht.

Gruß
Sandra

9

ALso ich bin gerade in genau der selben Sitiation wie du. Schwanger in der 13. Woche, die Prüfung frisch hinter mir und Mobbing im Unternehmen ausgesetzt. Der einzige Unterschied ist das ich bereits seit 2 Wochen krankgeschrieben bin. Also erstmal ist es bei uns in Düsseldorf und Umgebung so das man sich erst mit bestandener Mündlichen Prüfung arbeitslos melden kann, da das Arbeitsamt davon ausgeht das man durchfällt oder doch noch einen Arbeitsplatz findet (Aussage vom AA zu jedem in meiner Klasse). Das Arbeitsamt meint auch das man dann noch im selben Monat (Juli ´10) Arbeitslosengeld bekommt. Ich werde jetzt einfach weiter krankgeschrieben bleiben und mich nach der mündlichen Prüfung (solange ich denn auch bestehe) Arbeitslos melden, mein Arbeitslosengeld bis zum Mutterschutz beziehen und danach Elterngeld bekommen. Wenn du noch Fragen hast dann bitte über die VK :-p. Liebe Grüße, aaaaaaaaa mit #stern und #ei 12+0 SSW.