Kinderbetreuungskosten bei Teilzeitarbeit

Hallo...

Wenn ich Glück habe, kann ich ab Juli 25 Std./wö. arbeiten und ich frage mich gerade, ob ich Anspruch auf einen Zuschuss für die Kinderbetreuung habe.
Ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet auch Vollzeit, da Oma auch noch ganztags auf Arbeit geht, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mein Kind außerhalb des KiGa fremd betreuen zu lassen, was natürlich kostet.

Habe mir mal den Maximalfall ausgerechnet, wenn ich mein Kind täglich 3 Std. von einer Tagesmutter betreuuen lasse, die 5€ die Stunde nimmt kommt mich das im Monat auf 300€.
Da ich ca. 1400€ brutto verdienen werde und mit Steuerklasse V dann ca. die Hälfte davon netto raus bekomme, habe ich ja dann auch nur noch 400€ für mich.

Das ist doch dann schon fast wieder echt für den A..., weil ich jetzt auf 400 € Basis arbeite und das dadurch mit der Kinderbetreuung selbst hinbekomme. Wenn ich im anderen Fall unterm Strich aber auch nur so wenig Geld raus habe, stellt sich für mich die Frage nach dem Sinn...

Gruß Kati

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Hallo,

ich kann mir zwar nicht erklären, warum du bei 25h/Woche neben der Kita noch Betreuung benötigst, aber das wirst du wohl wissen.
Ich kann dir nur sagen, wie es hier bei uns in Schaumburg ist.
Wir haben für die Kleine leider keinen Krippenplatz bekommen, somit wird sie 40 Std/Monat von einer Tagesmutter betreut. Die TM wird vom Jugendamt bezahlt und wir müssen nur einen geringen Teil selber zahlen. Bei Eltern, die den Höchstsatz verdienen, liegt die Zuzahlung (für diesen Zeitraum) bei 56€/Monat.
Ich glaube nicht, dass es bei euch sooooo viel teurer wäre.
Am besten erkundigst du dich beim JA

LG Yvonne

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Hallo Yvonne!

Also unser KiGa geht von 8-13 Uhr. Also könnte ich auch keine 25 Std. in der Woche arbeiten.

Lg Nicole

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Hi,
gibt es bei Euch keine Ganztages-Kindergartenplätze?

Oder sind die Arbeitszeiten außerhalb der Betreuungszeiten?

Hier hätte ich Betreuung von 7:30-16:30 - 25 Wochenstunden (tagsüber) ließen sich damit ohne zusätzliche tagesmutter vereinbaren.

Egal wie, EINEN Anspruch auf "Zuschuss" hast du auf jeden Fall: Betreuungskosten sind von der Steuer absetzbar. Und dazu müsste eine - anerkannte - Tagesmutter auch zählen.

Von bis zu 6000 Euro kann man 2/3, also max. 4000 Euro im Jahr absetzen...wenn ihr regelmäßig so hohe Betreuungskosten habt im Monat solltet ihr über einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte nachdenken. Wobei das natürlich übers Jahr gesehen keinen Unterschied macht, die Steuerlast ändert sich nicht -nur der Zeitpunkt, wann gezahlt wird.

Dass du "nur" so wenig raus hast liegt allerdings auch an der Steuerklassenwahl, und da kann ja niemand etwas für (außer Euch natürlich, dein Mann hat ja wohl entsprechend mehr...).

Der "Sinn" einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt in Rentenansprüchen, Ansprüchen z.B. auf ALGI im Falle der Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung (außerhalb der Familienversicherung).

Anspruch auf Zuschuss hängt hier vom Haushaltseinkommen ab, da wäre dann halt die Frage, was dein Mann verdient...evtl. kann dir das Jugendamt über die Grenzen für Eure Stadt Auskunft geben. Ggfs. kostet eine "bezuschusste" Tagesmutter dich dann auch weniger pro Stunde.

Viele Grüße
miau2

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Hallo!

Deine Rechnung ist falsch! Nimm die Steuerklasse IV und stelle deinem Mann die Hälfte der Betreuungskosten in Rechnung und dann hast du 900 Euro raus.
Die Betreuungskosten sind von beiden Elternteilen zu tragen und wenn du durch die Steuerklasse V zu wenig netto rausbekommst, dann musst du eben in die IV wechseln.

Gruß nakiki

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ich gehe 20 std. die woche arbeiten, allerdings nur an zwei tagen, und daher dann ganztags.
da mein mann ebenfalls erst abends nach hause kommt, haben wir eine tagesmutter, die nach dem kindergarten auf die kinder aufpasst.
wir zahlen bisher gar nichts dafür, die kosten übernimmt das jugendamt komplett. nicht, weil wir so wenig verdienen, sondern weil wir schon soviel für den kindergartenplatz bezahlen, und es ist wohl immer nur der teurere beitrag zu zahlen.
so ist das zumindest bei uns. ist aber wirklcih in jeder stadt anders, also musst du wohl mal bei deinem jugendamt vorsprechen, dann weißt du es genau.

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Hallo Kati,

1. Die Betreuungskosten sind von beiden Elternteilen zu tragen. Also hast Du da schon wieder mehr in der Tasche ;-)

2. Du hast einen Sozialversicherungspflichtigen Job und tust damit auch noch was für Deine Zukunft.

Fazit: Nicht so kurzsichtig sein und einfach mal ein paar Jahre weiter denken.

An Deiner Stelle würde ich das machen. Zu verlieren hast Du ja nichts. Also wo ist das Problem?

VG
Anna #klee

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Ich möchte ja auch UNBEDINGT wieder mehr arbeiten als die 400€, das ist nicht der Punkt!
Warum soll ich denn die Steuerklasse wechseln? Ich lebe ja nicht vom Mann getrennt. Wir haben zwar kein gemeinsames Konto, aber das Geld beanspruchen wir schon gemeinsam, wie es eben in einer Familie üblich ist...

Gruß Kati

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hi kati!
wenn du steuerklasse V nimmst, könnt ihr wahrscheins mit einer steuernachzahlung für 2010 rechnen. bitte daher vier beide nehmen!
lg sandra
ps: die kinderbetreuung könnt ihr von der steuer absetzen.