Was ist,wenn man den kinderzuschlag nicht mehr weiter beantragt?

Hallo Ihr Lieben!
Ich habe eine Frage an all diejenigen die schonmal den kinderzuschlag beantragt haben.

Folgendes:
Per Anwalt haben wir nun durchgeboxt,dass der kinderzuschlag weiterhin gezahlt wird.
Es gab Zahlenverdreher und die Familienkasse hat einige Abzüge nicht genau abgezogen sondern nach nachgewiesenen eigenem ermessen.
Nunja.Für dieses Jahr wird uns der Zuschlag weitergezahtl.

Ich habe noch einen 15 Monate alten jungen und habe bei meinem Arbeitgeber bis Ende des jahres Elternezit angegeben.
Gerne würde ich eher wieder einsteigen aber da es zur zeit keine freie Stelle für mich gibt(sie wurde von eine Vertretung für mich besetzt sie muss aber zum 1.januar gehen).
Nunja.
Ich werde aber ab dem 2.januar wieder arbeiten gehen ,das steht fest.
Den kinderzuschlag werden wir dann auch definitiv ncht mehr bekommen und auch nicht mehr benötigen-.
Nun habe ich vor,den Antrag,der einem ende des jahres zugesand wird nicht auszufüllen und statt dessen eine kurze Info an die familienkasse zu geben dass ich wieder arbeiten gehen werde.

Erfolgt dann trotzdem nochmal eine Berechnung (also mit Verdienstnachweis von meinem Mann) oder hat es sich dann somit erledigt?

ich frage daher weil mein Mann sich gerne berfulich verändern möchte(mit höherme Bruttoverdienst) und er jetzt davon abhängig macht ob er es dieses jahr noch macht oder dann auch erst nächstes jahr .
Falls es zu einer nachberechnung kommt würde er es auch erst nächstes jahr machen denn eine hohe Rückzahlung können wir uns leider nicht leisten und auf das geld von der fam.kasse sind wir leider noch angewiesen.
Ich hoffe,ihr kommt durch meinen Text durch.
Viele liebe Grüße Eure Biene

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Hallo,

ihr habt jetzt einen Bewilligungsbescheid erhalten habt, indem steht, das ihr Ki-zuschlag bis Ende des Jahres erhalten.
Dann müsst ihr m.W. zum Ende der Bewilligunsdauer so oder so nachweisen, welches Einkommen tatsächlich erzielt wurde, da der Ki-zuschlag doch vorbehaltlich einer entgültigen Prüfung gezahlt wird.
Wenn du wieder arbeitest, teilst du dies der FK ganz normal mit und diese prüfen dann welches Einkommen erzielt wird und ob Bedarf besteht oder nicht. Es zwingt dich auch niemand einen Antrag auf Kinderzuschlag abzugeben.
Wenn dein Mann sich beruflich verändern möchte kann er dies doch schon jetzt tun, wenn dies sogar zu einer Erhöhung eures Einkommens führt sollte er dies auch tun, so werdet ihr eurer finanziellen Eigenverantwortung gerecht.
Wenn sich das Einkommen deines Mannes verändert, teilst du dies auch der Familienkasse mit und es erfolgt eine Neuberechnung ab der Erhöhung des Einkommens und es kommt zu einem eventuellen Wegfall des Kinderzuschlages, aber dies gleicht ihr doch durch erhöhtes Einkommen aus.


whitefairy

2

"weil mein Mann sich gerne berfulich verändern möchte(mit höherme Bruttoverdienst) und er jetzt davon abhängig macht ob er es dieses jahr noch macht oder dann auch erst nächstes jahr"

Aha.

3

"ich frage daher weil mein Mann sich gerne berfulich verändern möchte(mit höherme Bruttoverdienst) und er jetzt davon abhängig macht ob er es dieses jahr noch macht oder dann auch erst nächstes jahr .
Falls es zu einer nachberechnung kommt würde er es auch erst nächstes jahr machen denn eine hohe Rückzahlung können wir uns leider nicht leisten und auf das geld von der fam.kasse sind wir leider noch angewiesen."

Ihm wird nichts "abgezogen", was er nicht auch verdient hat, womit sich Dein Argument, Ihr könntet es Euch nicht leisten, erledigt hat.
Er hat also keinen Bock, für Euren Unterhalt zu arbeiten, wenn er statt dessen auch staatliche Unterstützung beziehen kann?

Ihr seid grundsätzlich immer gehalten, Euch nach Kräften selbst zu versorgen!

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Hallo,

deine Frage kann dir hier keiner beantworten. Die Kindergeldkassen arbeiten alle mit unterschiedlicher Bearbeitungsgeschwindigkeit.

Es wird einen Nachberechnung geben, wenn sich euer Einkommen im Bezugszeitraum ändert. Dass diese Nachberechnung zeitnah erfolgt, ist illusorisch.

poecilia