Kündigungsschutz bei erneuter Schwangerschaft während Elternzeit...?

Hallo,

vielleicht gibt es hier ja jemanden, der meine Vermutung bestätigen oder mich eben eines besseren belehren kann!

Es ist doch richtig, dass eine Frau während der Schwangerschaft, der Mutterschutzfrist und der anschließenden Elternzeit vor einer Kündigung geschützt ist, oder nicht?

Dann ist doch auch klar, dass sich dieser Kündigungsschutz bei einer erneuten Schwangerschaft (Mutterschutzfrist und Geburtstermin VOR Ablauf der ersten Elternzeit) bis zum Ende der neuen Elternzeit verlängert...?

Rein theoretisch kann dann aus betriebsbedingten Gründen zum Zeitpunkt der geplanten Rückkehr an den Arbeitsplatz gekündigt werden.

Weiß zufällig jemand von Euch genau Bescheid!

Besten Dank für Eure Hilfe!

stinebine


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Guten Morgen,

ich hoffe, ich kann dir ein wenig weiter helfen. meiner meinung nach verlängert sich natütlich alles mit einer erneuten schwangerschaft. bei mir ist es grade z.b. so, dass ich am 31.05 meine kündigung bekommen habe, ich am selbigen tag erfahren habe, dass ich schwanger bin, meinen ag das am nächsten tag mitgeteilt habe und somit die kündigung hinfällig ist- also; sobald du wieder schwanger bist, besteht der kündigungsschutz- die ss muss dem ag natürlich mitgeteilt werden.

liebe grüße

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Hat der AG dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bestätigt?

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Ja, ich hatte bereits Gespräche, in denen der Umfang meiner Tätigkeit festgelegt wurde. Meine Vertretung bekommt den Vertrag nur bis zu meiner (ursprünglich geplanten) Rückkehr verlängert.

Mein Chef wird nun mindestens genauso wie ich über die erneute Schwangerschaft überrascht sein und ich rechne eher mit Verärgerung und dem Ergebnis, dass ich nach der zweiten Elternzeit nicht mehr zurückkommen kann (ist nur ein kleiner Betrieb...).

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In Eltenrzeit hast du Kündigungsschutz, es reicht also sogar schon schwanger zu sein, wenn du wieder arbeiten musst um nicht gekündigt werden zu können.

Alles andere ist nicht mal nötig, ist dann aber ncoh eindeutiger!

Gekündigt werden kann also frühestens am ersten Arbeitstag nach der zweiten Elternzeit und dann gilt die normale Kündigungszeit, so dass man mindestens noch einen Monat vollen Lohn erhält!