Elterngeld - wie ist der Bezugszeitraum anzugeben??

Hallo Zusammen,
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch beim Elterngeldantrag... ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Meine Zwillinge sind am 04.06. geboren. D.h. unter berücksichtigung der noch verbleibenden Mutterschutzzeiten fängt meine Elternzeit m.E. nach am 03.10.2010 an ( ET wäre der 03.07. gewesen + 3 Monate Mutterschutz wegen Zwillingen).

Ich habe bisher immer gedacht, das Elterngeld fängt somit im Oktober erst an und wird dann (wegen Dehnungsoption auf 24 Monate) ausgezahlt.

Stimmt das so gar nicht?
Fängt das Elterngeld immer mit dem 1. Lebensmonat an?
Oder kann ich abweichend beantragen dass die Auszahlung erst ab Oktober für 2 Jahre beginnt?

Wenn das Elterngeld nämlich mit dem 1. Lebensmonat beginnt, dann hat man ja eigentlich finanzielle Einbußen, weil das Mutterschaftsgeld+AG Zuschuss darauf angerechnet wird (was ich irgendwie ungerecht finde?? ).

Kann mir jemand Licht ins dunkel bringen??
Vielen Dank.

LG
Jeannylie

1

Das Elterngeld wird nicht für 12 Monate gezahlt, sondern bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Von daher bringt es dir nichts, wenn du 3. - 15. LM einträgst, weil die Elterngeldstelle dann trotzdem ab dem ersten LM rechnet.
Du kannst/musst also 1.-12. LM eintragen.

2

Hallo,

das Elterngeld wird bis zum 1. Geburtstag bezahlt.

Du must also 1.-12. Lebensmonat beantragen.

Ja, als Frühchen- oder Zwillingsmutter bekommt man länger das (höhere) Mutterschaftsgeld - aber keine finanziellen Einbussen.

LG, Andrea

3

Wie kommst du denn erstmal auf 3 Monate Mutterschutz?!? Es sind nur 12 Wochen, das sind keine 3 Monate!

Und ja, es wird nur bis zum Ende des 12. Lebensmonates der Lohn ersetzt.

Es ist bei dir gut möglich, dass du am Anfang allerdings Eltenrgeld und Muttershcaftsgeld erhältst bis du die höhere Summe erreicht hast, da bei Zwillingen ja leicht das Elterngeld höher als das Mutterschaftsgeld sein kann.

4

und nicht vergessen - das gesplittete elterngeld gibt es nicht 24 monate lang, sondern im normalfall 20 monate lang !
bei zwillingen bekommst du übrigens nicht das normale elterngeld, sondern 300 euro zusätzlich (für das 2. kind)

es ist so, daß du zwar 12 monate elterngeld bekommst, aber das mutterschutzgeld voll angerechnet wird. wenn du das elterngeld splittest, werden daher die mutterschutzmonate ausgenommen, du müsstest dann quasi selbst die hälfte des geldes davon zurücklegen, um später nicht in finanzielle schwierigkeiten zu kommen.

bei einem einzelkind läuft es so:

8 wochen (also rund 2 monate) mutterschaftsgeld, das in der regel höher ist als elterngeld.
dann 10 monate lang elterngeld,
wenn man das splittet, sind es 20 monate !!!
du bist dann also 22 monate lang finanziell versorgt incl. mutterschutzgeld und elterngeld und musst u.u. vorher vom mutterschutzgeld die hälfte auch zurücklegen, um volle 24 monate versorgt zu sein.


bei zwillis ist es so, daß u.u. das elterngeld höher ist als das muschugeld.
aber auch hier gilt: wenn du es splitten läßt, gilt das nur für die monate, in denen du elterngeld (nicht mutterschutzgeld) bekommen hast.
wenn dein mutterschutzgeld höher ist als das elterngeld, bekommst du also 3 monate muschugeld und 9 monate (gesplittet 18) elterngeld, du wärst also 21 monate versorgt. du mußt also dein mutterschutzgeld selbst splitten und dann zurücklegen.

5

Danke für den Tipp!