2 Fragen zur Elternzeit (Antrag & Resturlaub)

Hallo!
Ich habe zwei Fragen zur Elternzeit:

1. Hat es für mich einen Nachteil, wenn ich den Antrag auf Elternzeit schon jetzt (15.SSW) bei meinem Arbeitgeber einreiche? In der Broschüre zur Elternzeit steht, dass es nicht ratsam ist verfrüht diesen Antrag zu stellen, da der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vorher greift. Mein Chef möchte diesen Antrag aber lieber gestern als heute, um eine Vertetung zu suchen.

2. Ich habe vorraussichtlich bis genau Ende März 2011 Mutterschutz. Dadurch noch 7 Urlaubstage von 2011. Kann ich diesen Urlaub schon jetzt, also 2010 nehmen oder mir auch dieses Jahr auszahlen lassen? Ich gehe davon aus, dass während meiner Elternzeit der Betrieb geschlossen wird (Ruhestand Chef). Wenn mein Chef mir den Urlaub 2011 auszahlt, wird mir ja auch das Elterngeld gekürzt, oder?

Danke!

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hi,

1. das gilt nur für Papas, die ihre Elternzeit nehmen. DU hast schon ab der Schwangerschaft Kündigungsschutz bis Ende der Elternzeit. - also wenn du jetzt schon weisst, wie lange Du Elternzeit nehmen willst, kannst Du es natürlich jetzt schon mitteilen ... (ich hatte aber noch hin+herüberlegt bis kurz vor schluss)

2. du kannst dir entweder die restlichen urlaubstage 2011 noch vor der Geburt auszahlen lassen, dann hats keinen Einfluss auf das Elterngeld (also in der Lohnabrechnung Januar oder so) -- ooooooder Du machst Dir einen lauen und fragst, ob Du Deine Urlaubstage VOR den Muschu, legen darfst, wenn es auch schon in 2010 ist -- aber vielleicht mahct er ja mit und du kannst 2 wochen früher aufhören? (gesetzlich ist er zu beidem nicht verpflichtet, - die Urlaubstage muss er Dir gesetzlich aufbehalten, bis du wieder bei ihm arbeitest)

lg
tanja

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du DARFST noch gar keine nantrag auf elternzeit abgeben.
dem muß eine geburtsturkunde beigefügt werden.
du kannst deinem ag mitteilen, was du vor hast- rechtsverbindlich ist der antrag nach der Geburt- sonst gar nichts!
ich glaube nicht, daß du dir urlaub von 2011 scho nein jahr früehr auszahlen lassen kannst- weiß es aber nicht genau..

lisasimpson

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Hi,

der Antrag auf EZ ist formfrei schriftlich zu stellen. Das Vorlegen der Geburtsurkunde ist kein Muss. Die EZ ist spaetestens 7 Wochen vor Beginn zu stellen. Der Kuendigungsschutz fuer Vaeter greift 8 Wochen vor Beginn, fuer die Mutter beginnt er mit Kenntnisnahme des AGs von der SS.
Wenn du weisst, wie du EZ nehmen willst, kannst du es ihm jetzt schon mitteilen. Du kannst das auch im Antrag machen. Musst du aber nicht.

Wie das mit dem Urlaub ist, musst du mit deinem AG absprechen. Vorher nehmen oder auszahlen waere von seiner Kulanz abhaengig.
Er muss dir den Urlaub auszahlen, wenn er ihn nicht mehr gewaehren kann (z.B. wenn er waehrend deiner EZ in Ruhestand geht). Diese Urlaubsabgeltung ist eine Einmalzahlung. Einmalzahlungen zaehlen nicht zur Berechnungsgrundlage des EGs. Also darf das EG auch nicht gekuerzt werden, wenn eine Einmalzahlung waehrend des Bezugszeitraums erfolgt.

LG
Barbara

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1. Ja klar hast du den Nachteil, dass du festgelegt bist und das evtl. schon eine Vertretung da ist, auch wenn du sie dann gar nicht brauchst o.ä.

2. Ja, Elterngeld wird dann gekürzt. Ob er auszahlt muss der Chef entscheiden!

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Wie kommst du drauf, dass Urlaubsentgelt angerechnet wird auf das EG? Es ist eine Einmalzahlung, die werden nicht angerechnet...

LG
Barbara

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Aber nicht unbedingt nach der Geburt. Von der Logik her müßte es so sein, von der Praxis ist es meist anders.

Denn es handelt sich ja um Einkommen!

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