Aufhebungsvertrag---auf was soll ich achten?

Hallo
Habe gerade ein Telefon-Gespräch mit dem Personalleiter, in dem es darum ging, ob ich meinen Vertrag per Aufhebungsvertrag mit Abfindung bereit bin zu beenden. Das bin ich (es geht um ne gute Summe, und die gewünschte TZ ist schwierig für mich wg Kinderbetreuung---das habe ich natürlich nicht gesagt!). Nun wird dort nochmal besprochen, und mir dann per Schreiben die erforderlichen Unterlagen zugeschickt...
Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich dann eben per Aufhebungsvertrag mit Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide.

Nur, was gibt es bei dem Aufhebungsvertrag alles zu beachten? wie bekomme ich denn ne schriftliche Bestätigung für die Abfindung? Steht die da drin? wenn ja, krieg ich sicher 3 Monate Sperre beim Amt, oder? oder kann man das umgehen?

Wär lieb, wenn mir einer diesbezüglich helfen könnte...

LG Anja

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Lass dir bestätigen, dass sie dich eh gekündigt hätten und die Frist muss auch entsprechend lang sein, dann sollte es keine geben. Oder sogar reinschreiben, dass ihr euch auf keine Arbeitszeiten wegen der Kinderbetreuung einigen konntet!

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Hm, die Frist ist "verpasst". meine Elternzeit endet am 17.10. diesen Jahres...

weisst du, ob beim ALGI die Abfindung mit angerechnet wird?

LG und danke schonmal!

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Die Höhe des ALGI darf davon nicht abhängen und je nachdem, wie lang es ist, gibts dazu zur Höhe irgendwelche Regeln.

Achso, du hast noch gar nicht angefangen. DAnn siollte das kein Problem sein, denn wegen Unmöglichkeit der Kinderbetreuung (wahrscheinlich hast du doch auch noch keine Teilzetistelle, oder?) solltest du sogar selber kündigen dürfen!

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Hallo Anja,

ich selbst bin betriebsrat bei einem großen baukonzern und hab schon viele abfindungsgespräche mit begleitet. vielleicht kann ich dich ein bisschen unterstützen.

Wenn Du das angebot zur höhe der abfindung hast, dann würde ich Dir unbedingt empfehlen dich individuell beraten zu lassen.

Wichtige Stellen die Du befragen solltest:

Steuerberater: Wegen der Höhe der Abzüge - denn Abfindungsbeträge sind immer brutto! Es gibt da eine sogenannte Fünfteregelung auf die du dich mit deinem Arbeitgeber verständigen solltest, denn da wären weniger abgaben fällig. In der Regel kann man hier mit 1/3 an Abzügen rechnen.

Außerdem kann ein steuerberater sagen wie lange du warten solltest bis du einen neuen job annimmst. Denn wenn du zu schnell wieder in arbeit kommst, kann eine nachversteuerung auf dich zu kommen!

Rente: Hier solltest du dich beraten in wie weit die inanspruchnahme auswirkungen auf deine Rente später hat. Das gilt vorallem auch wenn du vielleicht eine betriebliche altersversorgung hast.

Arbeitsamt: Du solltest dich sofort wenn du weißt wann du aus dem unternehmen ausscheidest beim arbeitsamt arbeitssuchend melden, denn sonst wird die sperrfrist höher. Aber mit einer 3-monatigen sperre musst du bei einem aufhebungsvertrag rechnen!

Wir haben bisher immer mit einem externen unternehmen zusammen gearbeitet die sehr gut in der beratung zwecks abfindungen sind und jedes spektrum abdecken (vom rentenberater bis zum steuerberater). Ich werd Dir den namen der firma mal per PN schicken.

Vielleicht würde sich auch ein gang zum VDK-verein lohnen. Die sind auch sehr fit auf dem Bereich!

Auf jeden Fall gilt - vorher beraten und absichern bevor man einen aufhebungsvertrag unterschreibt!!!!!!

LG, Simone

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Hallo
und danke für deine ausführlichen Infos!

2 Fragen hätt ich noch

1. da mein Steuerberater in Urlaub ist, kann ich ihn noch nicht fragen. Ich komme ja aus der Elternzeit zurück bzw. dann eben nicht. D.h. mein einziges "Einkommen" wäre doch dann diese Abfindung, oder? d.h. mit Steuerklasse 3/II würde ich doch fast nix zahlen, oder seh ich das falsch?

2. Gibt es wirklich nur diese 3 Monate Sperre beim AA? damit könnte man ja evtl. leben...wobei ich diese natürlich gern umgehen würde, klar. wir halten halt leider diese 3 monatige Sonder-Kündigungsfrist bzgl des Aufhebungsvertrags nicht ein. wenn dem der Fall wäre und ich wegen fehlender Kinderbetreuung eben die Stelle nicht antreten kann, gibt es doch m.E. keine Sperre, oder doch?
und kann man das Datum des Aufhebungsvertrages evtl. rückdatieren? ne, oder? dann hätte ich mich ja schon zu spät arbeitslos gemeldet, was?

Danke dir schonmal.
Anja