BV in der SS und Lohnerhöhung

Hallo,
ich habe seit einigen wochen schon ein Beschäftigungsverbot und habe jetzt gehört das die "Kollegin" eine gehaltserhöhung bekommen haben.
Müßte ich die eigentlich nicht auch kriegen ?
Heißt ja immer das man durch die SS und das BV nicht benachteiligt sein darf.
Kann aber auch nichts darüber finden ob mir das nun auch zu steht oder nicht !?

LG

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Hi!

Soweit ich weiß steht dir die Erhöhung auch zu!!!

Ein Ex-Kollegin von mir hat sich nen Ast gefreut, weil sie in der SS direkt 2 Gehaltserhöhungen bekommen hat... Sie saß also mit BV zu hause und hat mehr verdient den je...

Alles gute!

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Hallo,

wenn es eine individuelle Gehaltserhöhung ist, dann kann das schwierig werden. Steigt euer Gehalt denn grundsätzlich in regelmäßigen Abständen etwa aufgrund eines Tarifvertrages?


vg, m.

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Nein das ist nicht Tariflich geregelt. Aber die erhöhung betrifft alle in der Firma die, die gleiche Position haben wie ich.

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Dann müsstest du sie auch bekommen.

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Nur weil eine Kollegin eine Erhöhung hatte, steht dir nicht gleich auch eine zu. Einzigste Ausnahme:
Regelmäßige Erhöhungen sind entweder im Arbeits- oder im Tarifvertrag geregelt.
Wenn jemand aufgrund guter oder sehr guter Leistungen eine Gehaltserhöhung bekommt, ist das individuell.

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Aber die erhöhung betrifft alle in der Firma die, die gleiche Position haben wie ich.

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Dann müsstest du sie eigentlich auch bekommen, es sei denn es handelt sich eben um individuelle Erhöhungen. Frage doch einfach mal deinen Arbeitgeber.