ALG 1 nach Elternzeit?

Hallo zusammen!

Ich hab eine kurze Frage:

Während der Elternzeit mit meiner großen habe ich meine Arbeitsstelle verloren (Firma exestiert nicht mehr). Als sie ca. 18 Monate war, hab ich ALG1 bekokmmen.
Danach wurde ich im November 2007 ungeplant schwanger. Als der kleine im Aug. 2008 auf die Welt kam, war das Jahr ALG 1 vorüber.

Jetzt würde mich mal interessieren ob mir jetzt, nach zwei Jahren wieder ALG zustehen würde.

Bin im Moment auf Arbeitssuche, also ich möchte dringend wieder arbeiten gehen.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar...

LG
Tigger.maus

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Hallo,

du schreibst, dass dein Anspruch auf ALG I bei der Geburt des 2. Kindes erschöpft war und du hast zwischenzeitlich auch nicht mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet, also hast du auch keinen Anspruch auf ALG I; höchstens auf ALG 2, aber das war ja nicht die Frage.
Du kannst dich trotzdem arbeitslos (ohne Leistungsbezug) melden, Gespräche wahrnehmen und ggf. an einem Berufsrückkehrerseminar oder so teilnehmen.

LG helly

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Hallo Helly!

Danke für deine Antwort! Ich werd mich morgen wegen des Seminares erkundigen.

LG
tiggermaus

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Zumindest deine Antwort kann nicht 100%ig korrekt sein, denn Elternzeit bzw. Kinderbetreuung (auch ohne Elternzeit wenn der Vertrag z.B. ausgelaufen ist), zählt wie gearbeitet und eingezahlt.

Ich gehe also eher davon aus, dass sie nun wieder neuen Anspruch hat!

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Zitat:
Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden:

...

Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben

...
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

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Hallo goldtaube,
heißt das jetzt, dass der Anspruch auf ALG1 sozusagen wieder komplett voll ist nur nach Elternzeit - sofern man bis zum letzten Tag vor Beginn der Elternzeit ALG1 bekommen hat?
Als der Mutterschutz meines Großen begann, habe ich ALG1 bekommen - nach Ende des Mutterschutzes auch wieder. Ich habe mich dann selber abgemeldet (hatte aber zu dem Zeitpunkt noch ein paar Tage ALG1 über). Noch bevor der Große 3 wurde, kam der Kleine. Der wird jetzt im Januar 3. Kann ich mich nun arbeitslos melden, oder nicht? Bekomme ich Geld und bin damit krankenpflichtversichert, oder nicht?

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Hallo Goldtaube,

Ich hatte vorhin ein Telefonat mit der Arbeitsagentur. In dem wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe, da ich seit meinem letzten ALG 1-Bezug nicht mehr gearbeitet habe...

Werde mich aber noch einmal in meiner Geschäftsstelle beraten lassen.

LG
Tigger.maus

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