Vertrag läuft zum 31.12. aus - muss ich kündigen oder abwarten ?

Hallo,

ich arbeite bei einem finanzinstitut und mein Vertrag läuft zum 31.12 aus und ich möchte ihn auch nicht verlängern, da ich ab 1.1 etwas neues in Aussicht habe.

Da ich zur Zeit Krank geschrieben bin aufgrund der Arbeitsverhältnisse, möchte ich ungern nochmal meiner Chefin unter die Augen treten sowie den Kollegen. (Details sind privatsache, falls jmd fragen würde).

Jetzt kommt bei mir aber die Frage auf, ob ich den Vertrag einfach so auslaufen lassen kann oder kündigen muss bzw. auf meine Kündigung warten soll (wegen AA evtl. für 1 Monat sollte ich nicht selber kündigen oder ? ).

Desweiteren frage ich mich was mit dem Weihnachtsgeld ist, welches ich im Dezember bekomme. Ich habe gehört, dass wenn man nicht bis zum 31.3 des folge Jahres bei dem Job bleibt, man das Weinanchtsgeld am 1.4 wieder zurück zahlen muss - stimmt das ?

Und wie läuft das mit meinem Arbeitszeugniss und mit meinen Sachen die noch dort sind, denn ich möchte ja nicht mehr zu den Leuten gehen.

Achja und zu guter letzte. Wir bekommen immer Anfang des Jahres eine Rückvergütung von den Kosten, die wir letztes Jahr hatten für z.B. Kredite oder unser Girokonto. Muss ich das dann auch zurück zahlen ?????



Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn wenn ich in der Personalabteilung nachfrage wissen die ja gleich bescheid.


LG und Danke #winke

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Befristete Verträge können weder AG noch AN kündigen. Was du machen mußt ist bis 15 November (6 Wochen) zum Arbeitsamt tigern und dich arbeitslos melden.

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Bei befristeten AV beträgt die Zeit 3 Monate, nicht nur 6 Wochen. Sie sollte also unbedingt zum Arbeitsamt gehen - jetzt schon.

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Gehst Du davon aus, noch bis Ende des Jahres krank geschrieben zu bleiben oder möchtest Du vorher kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung ist bei befristeten Verträgen ja meistens ausgeschlossen und zum 31.12. bist Du eh raus, wenn nicht eine Verlängerung vereinbart wird. Diese bedürfte ja deiner Zustimmung.

Wie genau bei Euch mit den Sonderzahlungen verfahren wird, kann Dir hier niemand sagen, das kannst Du Deinem Arbeitsvertrag entnehmen, da es keine einheitliche Regelung gibt.

Wie Du an Deine persönlichen Dinge kommst, ohne sie abzuholen? Frag doch einen (ehemaligen) Kollegen, ob er sie Dir mitbringt!

Gruß,

W

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Guten Morgen!

1. um keine Sperre/Kürzung zu riskieren, ab zur Arbeitsagentur. Bei befriesteten Verträgen muss man sich 3 Monate vor Laufzeitende gemeldet haben.

2. der Vertrag läuft nur weiter, wenn Du dich einverstanden erklärst und eine Vertragsverlängerung unterschreibst. Kündigen musst Du also nicht.

3. Weihnachtsgeld: Ist es ein 13. Gehalt musst Du nichts zurück zahlen, da Gehälter rückwirkend gezahlt werden. Ist es eine Gratifikation dann ggf. schon, weil dies eine Zahlung für zurückliegende und künftige Arbeit ist. Aber hier gilt Rückzahlung nur, wenn eine Entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung vereinbart wurde.

4. Arbeitszeugnis im Anschluß schriftlich in der Personalabteilung anfordern!

5. Deine persönlichen Sachen: mitbringen lassen oder von einem Bekannten abholen lassen. Du bist gesundheitlich nicht in der Lage das Bett zu verlassen!

vg rosaundblau