Autokauf von Privat- vom Kauf zurücktreten möglich ... ?

Hallo zusammen,

ich habe gestern mein Auto verkauft .... eine alten, fahrbereiten PKW.

Der Wagen ist probe gefahren worden. Dabei ist dem Herrn ein Geräusch am Motor aufgefallen ... ich selber habe leider kein Plan von Autos und konnte ihm nicht sagen was es ist.
Er hat den Wagen trotzdem haben wollen, eine Anzahlung da gelassen. Schriftlich haben wir vereinbart, das der Rest am Sonntag folgt und er den Wagen dann auch abgeholt wird.

Heute bekomme ich einen Anruf, das der Käufer zurück treten will eben wegen dem Geräusch.
Ich bin da wirklich nicht mit einverstanden,... brauche das Geld natürlich und habe mich drauf verlassen.
Was nun??? Ansich darf er es doch nicht.... oder?

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Nein, darf er eigentlich nicht - aber was willst Du machen? Den Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen?

Nimm den Wagen halt zurück und inseriere neu. Das ist zeitsparender, billiger und nervenschonender für Dich

Ute

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Hast du einen Kaufvertrag?

Wenn ja, freundlichen Brief mit Zahlungsaufforderung unter einbehaltung der Anzahlung.
Wenn nicht, würde ich es als Erfahrung verbuchen und abderseitig verkaufen, wobei du natürlich drauf pochen kannst und als Druckmittel ja die Anzahlung hast...

lg

melanie

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Das bringt doch nichts.

Anders wäre es, wenn die Karre vollständig bezahlt wäre.

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einen versuch ist es wert...vor Allem, wenn sie das geld ringend braucht, denn neu inserieren geht erst frühestens Montag und soooo schnelk verkauft sich ein auto ja nicht wirklich, shcon garnicht mit dubiosen geräuschen.

Was hat sie zu verlieren, wenn sie da heute noch mal anruft und(so sie einen hat) auf den vertrag pocht und ggf. mit rechtsmitteln droht, denn der verkäufer weis ja selber, dass er nen vertrag unterzeichnet hat und somit über kurz oder lamg Ärger hat...

wenn sie keinen hat - schrieb ich ja - würde ich auch neu inserieren...

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Hallo,
das kommt darauf an, was im Kaufvertrag steht. Wenn da z.B. steht: "Gekauft wie gesehen" oder die einzelnen Mängel aufgelistet sind und er dennoch unterschireben hat, dann hättest du gute Chancen. Wenn nicht, könnte er ja den Kaufvertrag zB. wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er behauptet, da hättest bei der Frage nach Mängeln verneint.


vg, m.

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Gib dem die Anzahlung abzügl. Entschädigung für Neuinserieren, etc.. wieder heraus und biete neu an.

Theoretisch magst Du im Recht sein, was nützt es Dir aber, wenn er seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt?

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Ich weiß auch nicht.

Wir reden hier ja auch "nur" von einem Kaufpreis von 500€. 50€ Anzahlung hat er da gelassen. Schriftlich steht halt geschrieben, dass er das Geld angezahlt hat, den Wagen kauft und ihn am 10.10. 2010 abholt.Also kein wirklicher Kaufvertrag.
Dieser ist aber dennoch mündlich zustande gekommen (Zeuge vorhanden)

Es ärgert mich einfach... habe mich ja auch drauf verlassen. Ich verschweige dem guten Mann nichts.... das Geräusch ist da und ich weiß nicht was es ist. Der Wagen ist immerhin aber auch von 93 ... da sind solche Geräusche durchaus "normal" ....

Mal sehen was ich mache,

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Hallo,

hat man nicht das recht, auch während eines Privat-Verkauf/Kaufes vom Vertrag zurück zu treten?
Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird??

Ich würde den Käufer zurücktreten lassen, aber als "Entschädigung" mindestens 30% vom Kaufpreis verlangen.

Oder du sagst ihm, das er trotz des ihm bekannten Mängels den KV eingegangen ist und somit seine vertragspflichten erfüllen muss, da du andernfalls weitere Schritte einleiten wirst... (das greift doch meistens)

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Hallo,
man kann nichtmal bei einem gewerblichen Kaufvertrag einfach so zurücktreten, wieso soll es denn also von Privat so sein?
Aber du hast es ja auch als Frage formuliert da du es nicht genau weißt ;-)

Man muss kein Rücktrittsrecht ausschließen.
Was man nicht hat, muss man auch nicht ausschließen.

Gruß
Demy

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gekauft wie gesehen- so heißt es. PEch für Käufer

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Hallo,
ist ganz einfach, der Käufer hat kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Ich würde ihm sagen dass er das Auto entweder abnimmt oder du die Anzahlung behälst und das Auto an einen anderen verkaufst.

Alternativ könntest du dein Recht auch einklagen.
Kommt darauf an ob 1. der Käufer flüssig ist und 2. um welche Kaufsumme es sich handelt.
Bei 500,-€ würde ich nichtmal zum Anwalt gehen, da dass erste Gespräch dafür schon zu teuer ist, bei 15.000,-€ würde ich es kompromisslos einklagen.

Gruß
Demy

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Ich hab eine Rechtschutzversicherung mit einer ganz geringen Selbstbeteiligung ... da würde es sich schon fast lohnen :-)
Danke für die ganzen Antworten. Mal sehen was nun bei rum kommt!

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Hallo,
uns ist vor ca. 10 Jahren Ähnliches passiert. Wir hatten mit einem Käufer jedoch schon einen richtigen Kaufvertrag geschlossen, er hatte angezahlt und wollte das Auto einige Tage später abholen. Dann kam er schließlich und wollte das Auto doch nicht kaufen. Wir hatten schon unser neues Auto und wollten das alte loswerden und so haben wir das Auto für 500 DM weniger verkauft.

Hinterher habe ich mich darüber geärgert. Der Grund für mich war einfach der Zeitdruck, dass ich das Auto schnell loswerden wollte. Der Käufer hat mich somit einfach gelinkt.

Heute würde ich das nicht mehr mit mir machen lassen. Kaufvertrag unterschrieben - dann muss er auch erfüllt werden!

urbani