kleinkind und schichtarbeit (ist lang, aber bitte trotzdem lesen)

hallo ihr lieben,

wir haben gerade folgendes problem:

ich arbeite seit über 4 jahren in einem callcenter, überlichweise mit schichten zwischen 8 und 0 uhr. vor knapp zwei jahren habe ich ein kind bekommen und war 14 monate in elternzeit. im februar diesen jahres habe ich wieder angefangen zu arbeiten. ich meinem team sind 25 personen. bis jetzt hat es einwandfrei geklappt, dass ich in normalen tagschichten (von 08 - 15:30 Uhr) arbeite. nun ist eine andere kollegin aus der elternzeit wiedergekommen und wieder eine andere ist schwanger. diese fällt natürlich jetzt in der spätschicht aus (hat sie immer gern gemacht). nun will die personalleitung, dass wir beiden muttis abwechelsend wieder in schichten arbeiten sollen. im november muss ich also die ersten zwei wochen von 17:30 - 0 uhr arbeiten und die letzten zwei wieder in der frühschicht.

an sich wäre das alles kein problem, wenn mein mann geregelte arbeitszeiten hätte, dies ist aber nicht der fall. er ist veranstaltungstechniker bei der stadt. das heißt er organisiert den aufbau aller stadtfeste. im november steht der aufbau vom weihnachtsmarkt an. in dieser zeit arbeitet er fast jeden tag um die 12 stunden. von früh bis abends. das lässt sich auch nich anders machen, weil er nur 4 kollegen hat, da gibt es nicht viel spielraum.

d.h. also, dass meine tochter (22 monate) zu der zeit eigentlich keine betreuung hat am abend. meine mutter kann zwar einspringen, sie hat jedoch auch zweimal in der woche spätschicht, sodass auch sie die kleine nicht ins bett bringen kann.

das ganze habe ich der personalleitung auch so gesagt, aber die meinten nur, dass auch mein mann mal zurückstecken müsse und seine arbeitszeiten nach meinen richten müsse. aber wie ich schon geschrieben habe, ist dies zu solchen zeiten (weihnachtsmarkt, oktoberfest, frühlingsfest uvm) einfach aus personalmangel nicht möglich. sein dienstplan kann den meinem einfach nicht angepasst werden.

ich habe mich mal ein wenig mit dem arbeitszeitgesetz befasst und bin auf folgendes gestoßen:

ArbZG § 6 Absatz 4

Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann

Was meint Ihr? Wenn der Arbeitgeber (immerhin die Stadt) meinem Freund bescheinigen würde, dass er unabkömmlich ist, würde dieser § dann greifen?

Würdert Ihr Euch deswegen mit der Personalleitung rumstreiten? Ich kann doch nich gekündigt werden, wenn ich versuche, so durchzukommen, oder?

Ich weiß nicht was ich machen soll. ich kann mein kind doch nicht ständig über nacht zur oma geben, sie ist nicht die mutter und nicht für die betreueung zuständig, klar springt sie gern ein, aber nicht zwei wochen im monat.

vielleicht habt ihr noch andere tipps? wäre euch echt dankbar, bin wirklich verzweifelt :-(

ich danke euch

annahoj und emma (06.12.08)

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Hallo!!

Mh...ihr seit 25 Leute im Team....da muss sich doch was machen lassen....kann nicht jemand anders diese blöden Zeiten übernehmen?? Evl. mit älteren Kindern oder Kinderlose#kratz

Klar könntest du dich da mit denen rumstreiten....aber ob das alles soooo gut ist....mh...


LG Kerstin, die im Feb wieder anfängt und Wechselschicht macht

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Hallo

Ob das für das Klima so gut ist, wag ich zu bezweifeln. Und ich denke schon, das die anderen da auf die Barrikaden gehen.

Bianca

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Was mir nicht gefällt: Du schließt Deinen Mann von vornherein aus. Auch wenn es mal Saisonspitzen gibt, er sollte auch seinen Beitrag leisten.

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Da bin ich ganz Deiner Meinung. Sehe auch die Kinderbetreuung immer als partnerschaftliches "Projekt", es sei denn einer ist Hausfrau/-mann.

Oft ist es aber so, dass die Arbeit des Mannes als Gesetz akzeptiert wird und die Frau muss sich drumherum organisieren. Und das auch, wenn es nicht riesige Gehaltsunterschiede gibt.
Das werde ich einfach nie verstehen - aber ich hab es auch aufgegeben :-)

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Wir dürfen aber nicht aufgeben - weil sonst akzeptieren wir noch dieses ungeschriebene Gesetz. #augen

Mir wird ja immer vorgehalten, ach Du bist ja selbständig und kannst Deine Zeit ja enteilen. Das ist zum Teil richtig, aber Terminwünsche meiner Kunden haben auch gewisse Priorität. Ich hab aber bis jetzt immer eine Lösung gefunden, 6-8 Spätdienste hat meine Frau nunmal im Monat.

Für mich stand nie zur Debatte, mich da rauszuhalten, ein Kind hat Vater und Mutter, diese Beiden sind zuersteinmal verantwortlich, bevor Omas, Opas und Tanten ins Spiel kommen.

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Suche dir eine alternative Betreuung oder kläre auf freundliche Art und Weise - also OHNE irgendeinen Gesetzestext - dass du in den saisonalen Zeiten eben maximal 1 oder 2 Tage die Nachtschicht übernehmen kannst.
Sicherlich kannst du direkt deswegen nicht gekündigt werden, aber ein AG kann auch viele andere Gründe für eine Kündigung finden. Es gibt tausende Arbeitslose, die keine Kinder haben und die wesentlich flexibler sind, als du. Und dein AG ist in einer echten Zwickmühle. Denn irgendwie wollen viele Mitarbeiter seines Teams besonders behandelt werden. Die eine, weil sie schwanger ist (ist ja auch ok und so vorgeschrieben), dann wieder 2, weil sie Kinder haben ... irgendwo hört das Entgegenkommen vom AG auch auf. Der Paragraph geht nämlich auch noch weiter. Man sollte immer ALLES lesen:

"sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen."

Und ich glaube der AG würde Recht bekommen - es stehen betriebliche Erfordernisse entgegen.

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Hallo,

Dein Mann wird wohl nicht an 7 Tagen in der Woche und das 12 Monate im Jahr 24 Std. arbeiten.

Der Aufbau des Weihnachtsmarktes ist such nicht tgl.

17:30 Uhr ist doch eine Uhrzeit, die auch mal machbar sein müsste, immerhin max. an zwei Tagen, an denen Deine Mutter nicht helfen kann. Arbeitest Du denn ab jetzt 7 Tage/Woche Spätdienst? Wohl nicht, oder?

Auch kinderlose oder AN ohne Kinder wollen nicht ständig Spät arbeiten. Wenn Ihr Euch abwechselt muss jeder deutlich seltener diese Dienste machen.

Wie oft wäre es denn wirklich für Dich?

LG, Andrea

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Hallo,

auch wenn es hart ist, aber Dein AG KANN verlangen, dass Du die Spätschichten machst... Denn JEDER hat ein Recht der Wunschzeiten, aber nur besonders geschützte Arbeitnehmer ein RECHT auf Erfüllung dieser Zeiten.

Wie wäre denn z. B. ein verlässlicher Babysitter aus der Nachbarschaft, der an den betreffenden Abenden einspringt? Eine Art Tagesmama für die Abendstunden, bis einer von Euch daheim eintrifft??

Ganz ehrlich, ich hatte früher keinen Bock, dauerhaft spät zu arbeiten, damit meine Kollegin nur früh arbeiten musste und ich hab auch heute keinen Bock, wegen meiner Terminprobleme anderen Kollegen die ungeliebten Arbeitszeiten aufzudrücken..

Ebenso würde ich auch garantiert nicht nur nickend zustimmen, wenn meine Teammädels nur noch früh arbeiten wollen würden...

Wir managen unsere Termine mittels "Ersatzoma" spielender Nachbarin, wenn ich nach der EZ abends mal länger machen muss, bzw auch mal eine Nacht nicht daheim sein sollte...

Nicht falsch verstehen, aber auch kinderlose Arbeitnehmer mögen mit Sicherheit nicht nur bis 0 Uhr arbeiten. Ggf musst Du Dich sonst auch beruflich umorientieren.

Ein Kind hat in der Regel zwei Elternteile, die beide da flexibel reagieren können sollten. Und hmm, wo dauert der Weihnachtsmarktaufbau denn einen ganzen Monat??? Oder Aufbau von Stadtfest etc??

LG