Elterngeld - Wann zählen NICHT die letzten 12 Monate Erwerbseinkommen?

Hallo zusammen,

ich erwarte im Dezember mein 2. Kind. Beim ersten gab es das Elterngeld noch nicht (*2006).

Da ich alleinerziehend bin, werde ich 14 Monate Elterngeld bekommen. Berechnet wird dies ja anhand der letzten 12 Monate Einkommen. Demnach sollte / müsste ich den Max-Betrag von 1.800 Euro bekommen.

(kurze Zwischenfrage: Gilt für die Neuregelung ab 2011 das Datum der Geburt oder das der Antragstellung?)

Mal angenommen ich würde in der Zeit, in der ich Elterngeld beziehe (also zwischen Dez. 10 + Feb. 12) nochmal schwanger werden. Bekäme ich dann "nur" den Sockelbetrag oder würde das "alte Gehalt" und somit das "alte" Elterngeld wieder genommen?

In welchen Fällen wird sonst noch ein "früheres" Gehalt als Berechnungsgrundlage herangezogen?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

LG
mini-sumsum

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Wenn Du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben wirst, werden die Monate vor Eintritt der AU in die Berechnung mit einbezogen.

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Hallo!
Wenn vor der Geburt des nächsten Kindes in den 12 Monaten vorher Monate dabei waren, in denen du Elterngeld bezogen hast oder z.B. Mutterschaftsgeld werden für diese Monate entsprechend weiter zurückliegende Monate (also dann vermutlich diese mit vorherigem Erwerbseinkommen) zu Grunde gelegt.
LG,
Becca

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Hallo,

bist Du selbständig oder teilweise (Honorarkraft, Gewerbe etc.) wird immer das letzte komplette Kalenderjahr genommen.

Wie das beim 2. Kind ist weiss ich leider nicht.

LG, Andrea

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Es gilt sicher das Geburtsdatum, war ja bei der Einführung des EG auch so. Wobei ich ja glaube, dass die Neuregelung auch für die "aktuellen" greift, bin da aber nicht sicher)

Wenn du in den 14 Monaten schwanger wirst, kommt es drauf an, wann das Kind geboren wird.

Sagen wir mal als Beispiel: Das Kind wird im Juni ´12 geboren. Dann gelten für die Berechnung 8 Monate vor der jetzigen Elternzeit und 4 Monate von Februar ´12 bis Juni ´12

Das "alte" Gehalt wird immer dann wichtig, wenn Die 12 Monate vor der Elternzeit z.T. in eine frühere Elternzeit fallen.

LG
Susanne

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Die Frage ist nicht, wann du wieder schwanger werden solltest, sondern wann das Kind geboren wird. "Nur" den Sockelbetrag bekommst du definitiv nicht, sondern mindestens noch den Geschwisterbonus. Wenn das Kind noch während des Elterngeldbezugs geboren wird, dann zählt das Einkommen vor dem Mutterschutz des 2. Kindes. In dem Fall würdest du also wieder das selbe Elterngeld bekommen plus den Geschwisterbonus. Je mehr Monate noch bis zur Geburt von Kind Nr. 3 verbleiben nach Ende des Elterngeldbezuges, desto geringer wird das Elterngeld - falls du dich nicht entscheiden solltest, zwischen Elterngeld Ende und Mutterschutz wieder zu arbeiten.
Zeiten die die Berechnungsgrundlage nach vorn verlagern sind:
Elterngeldbezug (12 bzw. 14 Monate)
Mutterschaftsurlaub
schwangerschaftsbedingtes Krankengeld

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Hi,

ich danke euch für eure Antworten.

Nach den 14 Monaten Elternzeit / Elterngeldbezug werde ich auf jeden Fall wieder arbeiten.

Aber für die weitere Familienplanung war es mir eben wichtig zu wissen, ob ich dann auf den "Sockelbetrag" runter gehe, bzw. die Monate mit EG-Bezug vielleicht mit "0" gewertet werden.

So kann ich das alles natürlich entspannter angehen.

Aber nun lassen wir erstmal Nr. 2 in Ruhe zur Welt kommen; und dann sehen wir weiter :-p

LG
mini-sumsum