Post von der Arge / Jetzt bekomme ich Angst / Kennt sich jemand aus?

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche ein Darlehen nach § 23 Abs. 4 SGB II bekommen, um die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung zu überbrücken.
Als Nachweise habe ich meinen Arbeitsvertrag mitgenommen und ein gesondertes Schreiben von meinem AG, in dem ganz genau steht, wann ich wie viel Geld ausgezahlt bekomme.

Heute bekomme ich einen Brief von der Arge, dass das Darlehen zurückgefordert wird. Okay, dachte ich, ist ja normal. Ich zahle, wie besprochen, in Raten zurück.
Die Überschrift lautet aber "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid".

Als Begründung wird angeführt:
" Der Ihnen gewährte Betrag wurde als Darlehen gem. § 23 IV SGB II gezahlt. Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X)."

Was bedeutet das denn jetzt? Ich habe mal im Internet gegooglet, bin aber nicht schlauer als vorher. Habe nur den Paragraphen gefunden, der folgendes aussagt: "...der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist.."

Was bedeutet das denn jetzt? Was muss ich machen und vor allem: WAS HABE ICH FALSCH GEMACHT?!

Meine Sachbearbeiterin kann ich nicht erreichen. Und persönlich kann man dort heute auch nicht vorsprechen.

Gruß Lena

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<<"...der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist.." <<

Das hast du falsch geschaut.

§48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X besagt folgendes:
Zitat:
§ 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) ... Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit

...
4.
der Betroffene wusste oder nicht wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html

Was bei dir falsch gelaufen ist, darüber kann hier nur spekuliert werden. Letztlich wird dir nur deine SB da weiterhelfen können.

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Danke für deinen Hinweis. Ich konnte alles klären.

Gruß Lena

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Ach ja, direkt als erstes, ganz ohne Bezug oder Zusammenhang steht dort noch:

(§40 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SBG II i.V. m. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Solzialgesetzbuch - SGB X, § 330 Abs. 3 Satz 1 Drittes Buch Solzialgesetzbuch - SBG III).
Die unten stehenden Beträge sind deshalb von Ihnen zu erstatten (§ 50 SGB X)


???

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hey....

also ich hab zwar kein schimmer was das alles bedeutet....aber....ich weiß das du beim amt immer in raten abzahlen kannst.mir haben sie damals die kaution bezahlt,als ich ausgezogen bin aus der wohnung hab ich das geld für die neue kaution genommen(da hab ich nichts mehr vom amt bekommen) und beim amt in raten bezahlt....

also bei mir ging es ohne probleme!!!

viel glück und liebe grüße

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Darum ging es ja gar nicht. Dass ich das Darlehen in Raten abzahle, war ja von vornherein klar. Aber mir wurde ja unterstellt, dass ich mich an irgendwelche Vorschriften nicht gehalten haben soll..

Aber es hat sich nun alles geklärt. War (wieder mal) ein Fehler meiner SBin.

Gruß Lena

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Entweder du rufst da noch mal an oder du schickst ein Fax, aber falsch hast du sicher nichts gemacht, wenn du all die Unterlagen dort abgegeben hast, die du genannt hast.

DA hat evtl. dort wieder jemand murks gemacht!

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Genau so war es. Und die Betonung liegt auf "wieder".

Gruß Lena

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Ich nochmal.

Es hat sich alles geklärt. Durch einen Kollegen in einer anderen Abteilung bin ich quasi intern an sie heran gekommen.

In dem Schreiben sind AUS VERSEHEN gleich ZWEI Textbausteine eingefügt worden, die dort gar nicht hin sollten.

Normalerweise würde ich sagen: Kann passieren. Aber bei dieser Frau häufen sich die Fehler. Naja, jetzt weiß ich bescheid.

Aber ich hatte echt Angst, dass ich alles sofort zurückzahlen muss und jetzt auch noch eine Strafe aufgebrummt bekomme. Zumal ich das Geld fast gar nicht mehr habe. Ich habe ja Miete, Stadtwerke, Versicherung, Telefon etc. davon bezahlt.

Gruß Lena

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Bevor ich jetzt deine Antwort gelesen habe, kam mir in den Sinn, dass hier wohl der falsche vorgefertigte Text ausversehen gewählt wurde. So bzw. so ähnlich ist es ja dann auch. :-)