Müssen Kinder für die Schulden der Eltern aufkommen?

Hallo zusammen,

noch kurz ein paar Details zu meiner o.g. Frage.

So weit die Erinnerungen reichen gab Schwiegermutter schon immer das Familieneinkommen bis aufs Letzte aus. War Keines mehr da wurden die Kinder angepummt. Schon damals als Jugendliche ( Konfirmationsgeld, etc. ). Stand dann mal wieder eine größere Summe zur Verfügung ( gute Auftragslage, Erbe,.. ) ging das Spiel von Vorne los und das ohne vorher die "Schulden" bei den Kindern zu begleichen. Summiert wäre es inzwischen ein ordentlicher Betrag, der eigentlich noch im Raum stünde, wenn die Kinder ihn nicht ohnehin schon abgeschrieben hätten.

Inzwischen ist Schwiegermutter in Rente und es gibt nichts mehr, wo noch Geld "her zu holen" wäre. Ihre Lebensstil hält sie aber wie vor. Und wenn wiedererwartend der Kühlschrank nichts her gibt wird auf die Tränendrüse gedrückt.

Ich habe mal gehört, dass Kinder für die Schulden der Eltern belangt werden können. Zum Teil kann ich es mir sogar vorstellen, doch wie ist es wirklich? Was wäre, wenn sich die Eltern so in die Miesen wirtschaften, dass Miet- Strom- und generelle Versorgungsschulden entstehen?

Müsste mein Mann damit rechnen für diese offenen Posten herangezogen zu werden, wenn sie es wirklich soweit treiben würde? Er lebt in ständiger Angst, dass seine Mutter wieder mal einen Haufen Geld für Nonsens ausgegeben haben könnte.

Bin über Erfahrungen dankbar.

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Hallo,

Kinder stehen nur dann für die Schulden der Eltern ein, wenn sie eine Bürgschaft übernommen haben. Oder aber nach dem Tod der Eltern die Schulden erben. Das kann man aber verhindern, indem man das Erbe ausschlägt.

LG
Sassi

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Nein - aber wenn die Dame pflegebedürftig wird und keine Ersparnisse mehr hat, könnte es sein, daß ihr einen Teil der Kosten tragen müßt ...

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Wenn der Staat Leistungen für Eltern erbringen muss, z. B. auch Pflegegeld für eine Heimunterbringung oder Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhaltes, dann KÖNNEN Kinder belangt werden.

Das passiert aber sehr selten!

LG Janette

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das passiert nicht selten, sonder leider sehr oft.

Gruß

Manavgat

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das passiert eher häufig und wird in zukunft die regel sein

lisasimpson

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Blödsinn!

Es kann nur passieren, dass sie bedürftig wird und ALG2 oder Sozialgeld bekommt, dann kann er u. U. für den laufenden Unterhalt herangezogen werden.

Sollte sie versterben und die Schulden das Vermögen übersteigen, dann müsstet ihr das Erbe ausschlagen, auch für Eure Kinder! Die Beerdigung müsste Dein Mann trotzdem bezahlen.

Gruß

Manavgat

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Bei Rentner gibt es kein ALG2, da gibt es Grundsicherung. Und Kinder werden in diesem Fall nur zur Kasse gebeten, wenn sie mehr als 100.000 € per anno verdienen. Bei Unterbringung in einem Pflegeheim und Übernahme der Kosten durch das Sozialamt, wird nach Einkommenslage entschieden. Der Selbstbehalt ist aber doch ziemlich hoch.

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Ist das so bei Grundsicherung? Das würde nämlich erklären, warum ich keine Verdienstanfragen mehr erhalte. Als meine Mutter vor der Rente noch Sozialhilfe bekam, wurde regelmäßig bei mir angefragt.

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