1 Jahr Elternzeit!! Danach arbeitslos wieviel Geld bekomm ich wohl!!!

Hallo ich hab da mal ne Frage also ich werde wohl nahc Elternzeit arbeitslos sein!! Ich bin nur ein Jahr in Elternezit das heisst ab Mai 2011 muss ich wieder arbeiten aber ich werde wohl entlassen!! Jedenfalls hat man mir nahe gelegt mich doch zu bewerben!! die haben finanzielle Probleme!! Ich bin zu dem Zeitpunkt wo ich arbeitslos werde gerade verheiratet !! Hat jemand eine Ahnung was man so an Geld bekommt und wird von meinem Partner das Geld angerechnet???wer hat das schon hintersich und kann mir helfen??? Ich hoffe zwar vorher was zu finden aber man weiss ja nie!!!!!!!!!!

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Hallo,

also wenn du entlassen werden solltest, hast du Anspruch auf ALG I, sofern du vor der Elternzeit deine Anwartschaftszeiten an versicherungspflichtiger Tätigkeit erfüllt hast.

Ich bin mir nicht sicher (also ohne Gewähr), wenn du aus der Elternzeit kommst, müssen sie dich doch noch mind. 3 bzw. 4??? Monate beschäftigen. So einfach entlassen geht nicht und wenn ja, dann mit Kündigungsfrist (betriebsbedingt).

Wenn du nun ALG I bekommst, was du bei der ARGE beantragen müsstest, wird das Einkommen deines Partners nicht mit angerechnet.
Solltest du ALG II beantragen müssen, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen wird angerechnet.

Mfg

Nici

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"Ich bin mir nicht sicher (also ohne Gewähr), wenn du aus der Elternzeit kommst, müssen sie dich doch noch mind. 3 bzw. 4??? Monate beschäftigen. "

Nein, am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit kann sie genau so gekündigt werden wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

LG,

W

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Hallo,

also das sind ja viele Fragen auf einmal. :-D

Zunächst kannst Du ALG I beantragen, sobald Du eine BEtreuung für Dein Kind hast.
Dann kommt die Höhe des ALG I darauf an, wie viele Stunden Du arbeiten gehen willst/ kannst und wieviel Du vor Deiner Elternzeit verdient hast.
Bei mir wurde es z.B. so, dass geschaut wurde, was ich vor der Elternzeit für 39 Stunden/ Woche bekommen habe und das wurde dann auf die 25 Stunden (die ich gehen konnte, weil mein Kind dann betreut war) heruntergerechnet.

Das Einkommen Deines Partners spielt beim ALG I überhaupt keine Rolle, soll heißen es wird nicht angerechnet.

LG

Mel

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http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2010#ergebnisse