Wie werden die Übergangsgebührnisse vom Bund versteuert?Bitte lesen!

Hallo

Mein Mann ist SaZ 8 und hat zum 30.06.2011 DZE .
Er bekommt 3200 € raus , wobei das Kindergeld dort ja mit inbegriffen ist .
Wir sind verheiratet und haben 3 Kinder .
Er befindet sich momentan in einer Ausbildungsmassnahme vom BFD , diese läuft bis April 2012 und dann muss er im Herbst 2012 noch einen Lehrgang dazu machen und dann ist er damit fertig .
Er bekommt 90 % Übergangsgebührnisse , soviel wissen wir schon .
Meine Frage ist nun wie diese Gebührnisse versteuert werden .
Ich lese überall das die auf Lohnsteuerklasse 6 versteuert werden , ich meine da bleibt uns ja kaum was übrig und mein Mann bekommt in der Ausbildungsmassnahme kein Geld .
Wie sollen wir damit über die Runden kommen ?

Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt ?

Danke

lg

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Hallo,

also wenn dein kein Mann in der Zeit wo er die Übergangsgebührnisse bekommt keiner anderen Tätigkeit nachgeht wird er weiter über seine bisherige Steuerklasse abgerechnet.

Also kann du rechnen 90% von 3200 in eurem Fall dann ca. 2880.

Liebe Grüße

Hexchen

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Hallo,
die Übergangsgebürnisse werden ganz normal mit der Steuerklasse besteuert wie immer.
Da du schriebst dein Mann, gehe ich davon aus dass ihr verheiratet seid.
Er hat dann also Lohnsteuerklasse 4 oder 3 (gehe ich von aus bei dem Einkommen), je nachdem wie ihr es jetzt grade habt.

Das "Gerücht" mit der Steuerklasse 6 rührt daher, dass man noch oft Übergangsgebürnisse bekommt, wenn man schon wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.

Ein Einkommen ist dann nämlich in der Steuerklasse wie immer und das zweite Einkommen wird dann mit Steurklasse 6 versteuert.

Solange man nur ein Einkommen hat, hat man auch keine Lohnsteuerklasse 6.

Wenn er wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, werden die Übergangsgebürnisse ja auch gekürzt sofern er noch Anspruch hat.
Deshalb nimmt man in der Regel dann für die Übergangsgebürnisse die Steuerklasse 6.

Gruß
Demy

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Hallo,

wie bereits erwähnt wurde: Übergangsgebührnisse werden in der Regel nach der ehemaligen Steuerklasse Deines Mannes versteuert! Wenn Ihr verheirtate seid, dann eben III oder V (nicht IV).

Sollte dein Mann wieder voll verdienen, so kann er wählen welches Einkommen nach Steuerklasse III bzw. V, und welches Einkommen nach Steuerklasse VI versteuert wird.

Weiterhin ist zu sagen, dass sich die Übergangsgebührnisse um 15% v.H. kürzen, wenn er über einen bestimmten Betrag hinaus verdient.

Hierzu gibt es einen interessanten Übergangsgebührniss Rechner für Zeitsoldaten! http://www.dienstzeitende.de/dze-online-rechner.html

Gib Deinem Mann doch einfach die Seite, oder tüftele selbst damit!

Hoffe ich konnte ein wenig helfen!!!