Mal ne blöde Frage... Wohngeld und EBAY ....

Huhu!

Hab da mal ne Frage...

Beziehe momentan run 144€ Wohngeld ( alleinerziehend, Teilzeitjob )

Nun habe ich hier einige Sachen von letztem Sommer von meiner Tochter.

Weiss jemand, ob ich diese überhaupt verkaufen "darf" ?

Logiscger Weise geht ja der Gewinn davon auf meinem Konto. Muss ich das dann direkt abgeben oder wie läuft das?

Lg

xladyx

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aufpassen!!!



Bei Ebay sind neuerdings Möchtegernanwälte mit Testkäufen bei Privatverkäufern unterwegs (um an Adressdaten zu kommen). Denn die wollen Geld verdienen und versenden Abmahnungen...

Geschäfte mit Einnahmen (egal welcher Höhe) die sich über 6-10 mtl. bewegen werden bei denen als gewerbliche Handlung (Second Hand und Neuware) eingestuft

#nanana

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Und das heisst?

Man sollte nix mehr bei Ebay reinstellen?

lg

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Quatsch. Lasse Dich nicht verunsichern. Private Sachen aus Deinem Fundus kannst Du verkaufen soviel Du willst. Das sind keine Einnahmen, das ich lediglisch "Umschichtung von Vermögen".

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Sachen, die Ihr selber genutzt habt, kannst Du verkaufen soviel Du willst.
Erst wenn Du anfängst, Sachen zu kaufen, um sie gleich wieder mit Gewinn zu verkaufen, handelst Du gewerblich und musst das melden/dafür Steuern zahlen.

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Okay. Jetzt für Blondinen.... ;-)

Da sind auch einige NEUE Teile dabei. Also mit Etikett. Da ich im letzten Jahr über 25kg abgenommen habe, habe auch ich 2 große Kisten voller Kleidung, die ich gerne loswerden würde.

Das waren jetzt so meine Ideen, dieses dann bei Ebay reinzustellen.

Wenn ich aber Wohngeld beziehe, MUSS ich doch ALLES angeben oder nicht?

Ja, ich mach´s wahrscheinlich sehr kompliziert....sorry.

lg

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Und was wenn du's "unkompliziert!" machst und über den Account einer Freundin verkaufst?
Ist nicht ganz ehrlich, das gebe ich zu aber schließlich hast du die Sachen auch mal gekauft da wäre es sehr ärgerlich wenn dir der Gewinn jetzt abgezogen würde, oder?
Franziska

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