Halli Halloooo
ich habe in 2 Wochen einen Termin vor dem Arbeitsgericht zur Güteverhandlung.
Was kommt da genau auf mich zu??? Auf was kann / sollte/ muss ich mich einlassen... ich habe davon keine Ahnung.
(mir wurde PKB nicht bewilligt daher muss ich den Weg ohne RA gehen weil ich die kosten nicht tragen könnte- kann mich zwar jederzeit melden wollte ihn auch anrufen aber er ist im moment nicht da - daher hier meine Frage)
Ich habe große Angst davor :(
danke lg mama
Termin Arbeitsgericht Güteverhandlung
PKB? RA?
MS! DBDDHKP!
Ah!
Ähm, was genau wolltest du wissen?
Erzähl doch erstmal, wen Du für was verklagen willst vorm Arbeitsgericht.
Meinem Ehemaligen Arbeitgeber wegen einbehaltung von einem Teil Lohn...
wegen eines Vorfalles aus Dez. 2010
Ra = Rechtsanwalt
PKB= Prozesskostenbeihilfe
Hallo,
bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht (AG) findet zunächst grundsätzlich eine Güteverhandlung statt. Diese ist von Prozesskostenhilfe ausgenommen. Bei der Güteverhandlung besteht keine Anwaltspflicht. Jede Partei trägt zunächst seine eigenen Kosten. Wie der Name schon sagt, wird Gütlich darüber verhandelt, ob eine Verständigungsmöglichkeit zwischen den streitenden Parteien ( Arbeitnehmer ./. Arbeitgeber ) besteht.
Für dich ist entscheidend, deine Forderungen genau und plausibel nachvollziehbar zu begründen. Hierbei solltest du darauf achten, nichts, also keine Forderung zu vergessen.
Du brauchst davor keine Angst zu haben. Schließlich handelt es sich hier nicht um ein Strafverfahren sondern um eine Arbeitsrechtliche Auseinandersetzung in welcher du lediglich deine Rechtsposition vetrittst. Und wenn du dich von deinem AG zu Unrecht behandelt fühlst, dann solltest du keine Bange davor haben, dein Recht zu vetreten.
Viel Glück !
Nobility
Die Güteverhandlung ist eine Vorverhandlung bevor es zum eigentlichen Prozesstermin kommt. Dabei haben beide Seiten die Möglichkeit ihre Sicht der Dinge vorzubringen. Der Richter wird dazu sagen wie er die Sache sieht und welche Unterlagen / Nachweise usw für die Hauptverhandlung benötigt werden.
Desweiteren dient das dazu das die Prozessparteien sich gütlich einigen und das Verfahren mit einem Vergleich beenden können.
So hast du die Möglichkeit deine Forderungen vorzutragen und wirst sehen wie die gegnerische Seite reagiert und ob ihr euch schon einigen könnt.
Könnt ihr euch einigen und einen Vergleich vereinbaren fallen keine Verfahrenskosten an.
Sollte keine Einigung erzielt werden geht das Verfahren weiter und es kommt zur Hauptverhandlung in einem späteren Termin in der nach Sichtung aller Unterlagen der Richter entscheidet und es fallen entsprechende Prozesskosten an die bei Arbeitsgerichtsverfahren jeweils zur Hälfte von beiden Verfahrensbeteiligten getragen werden.
So kannst du dir anhören was die Gegenseite anbietet und in Ruhe entscheiden wie es weiter geht. Wird dir ein Vergleich angeboten kannst du je nach Angebot entscheiden ob du den sofort annimmst dann wird er sofort rechtskräftig oder ihr schliesst einen widerrufbaren Verglkeich ab dann hast du 6 Wochen Zeit diesen abzulehnen oder ihr einigt euch noch gar nicht und wartet auf die Hauptverhandlung.
Ist keine grosse Sache nimm deine Unterlagen alle mit und überleg dir welche Forderung du hast und ob du eventuell auf einen Teil deiner Forderung verzichten willst da davon auszugehen ist das dir die Gegenseite ein Angebot unterbreiten wird das ganze mit einem Vergleich zu beenden.