Hallo,
ich hätte eine Frage zum Mutterschutz und ALG1. Nach der Geburt unseres Sohnes habe ich im Januar wieder angefangen 50% zu arbeiten. Mein Vertrag läuft bis Dezember 2011. Vorher habe ich mein Diplom gemacht und kein Anspruch auf ALG1 gehabt. Eigentlich war vorgesehen, dass der Vertrag danach verlängert wird. Nun hat meine Chefin mir eröffnet, dass dies wohl doch nicht der Fall sein wird.
Eigentlich wollten mein Mann und ich noch mindestens 1 Jahr mit dem zweiten Kind warten. Aber nun überlegen wir, ob ich nicht schon jetzt schwanger werden sollte, da mein Vertrag sowieso nur bis Dezember geht und ich danach ALG1 beziehen würde falls ich keinen anderen Job finde. Dazu ist zu sagen, dass es in meiner Branche sehr sehr schwer ist überhaupt mit Kind eine Stelle zu bekommen.
Nun ist meine Frage, ob das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt zum ALG1 mit angerechnet wird, wenn ich z.B schon Ende November entbinden würde. Ich habe ja dann schließlich noch keine voll 12 Monate vor der Geburt gearbeitet.
Kann mir da vieleicht jemand weiterhelfen?
LG lilalaunekuh
Mutterschutz angerechnet aug ALG1
Hallo Lilalaunekuh,
es kommt immer darauf an, ob die 6 wöchige Schutzfrist vor der Entbindung noch während deiner Beschäftigung beginnt.
Ist dies der Fall, bekommst du normal Mutterschaftsgeld, als wenn du schon ewig in der Firma wärst. Das Mutterschaftsgeld wird nach den letzten 3 abgerechneten Monaten berechnet.
In dem Moment, in dem das Arbeitsverhältnis nichtmehr besteht (bei deinem Beispiel wenn du im November entbindest und der Arbeitsvertrag im Dezember ausläuft) bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.
Auf dem Arbeitsamt brauchst du dich dann nicht melden, denn du stehst ja der Arbeitsvermittlung nichtmehr zur Verfügung. (Sich dort aber mal "zucken" schadet trotzdem nicht).
Beginnt die Schutzfrist jedoch nach Endes des Arbeitsverhältnisses, musst du dich auf dem Arbeitsamt melden und bekommt auch nur Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Mmh.. so, hab ich was vergessen ?
LG
Maikaefer80
Mutterschutz usw. zählt wie Beschäftigung. Sobald du während des beatehenden Vertrages in Mutterschutz gehst, zählt auch die Erziehugnszeit wie gearbeitet fürs ALGI mit!
Wenn du sehr schnell schwanger wirst, klappt es. Du musst eben in den nächsten 2 Monaten spätestens schwanger werden.
Wenn du in Muschu gehst, während du noch einen AV hast, wird dir die gesamte Mutterschutzzeit dein volles Gehalt gezahlt - egal ob der AV noch besteht oder ausgelaufen ist.
Hallo,
danke für die ausführlichen Antworten.
Grüsse lilalaunekuh
Das ist falsch!
Wo hast du denn die Weisheit her.
Ab Ende des Vertrages gibts nur noch Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes und das sind keine 100%!