Kann er mit 35 noch seinen Meisterbrief nachholen?

Hallo

Ich frage hier einfach mal nach mein Mann ist in seinem jetzigen Beruf unzufrieden und das merken wir hier zu hause auch.
Er hat damals seine Ausbildung als KFZ Mechaniker angefangen und hat leider wegen Schwierigkeiten mit dem Chef 2 Monate#schock vor Ende die Kündigung bekommen. Hat direkt geklagt und hätte diese noch beenden können aber er ist nicht mehr gegangen:-[(Idiot;-)). Er liebt es an Autos zu basteln und deswegen frage ich euch heute hier ob Ihr wisst ob er den brief nachmachen kann. Ich weiss genau das das sein Traumberuf ist und ich möchte Ihn jetzt gerne helfen das er das machen kann.Er weiss nicht das ich das hier alles gerade mache .

Gruss Bianca

Wer rechtschreibfehler findet kann sie behalten(gipsarm rechts#heul)

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Hallo,

er kann keinen Meister machen, so lange er keinen Gesellenbrief hat.

Auskunft gibt die örtliche Handwerkskammer.

Gruß Marion

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Hallo!

Klar kann er. Mein Vater hat mit 60 seinen Meister im Maurerhandwerk nachgeholt und bestanden. Ist zwar einStück Arbeit, aber es geht.

Grüße

Spezilover

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Dein Papa hat aber dann auch eine abgeschlossene Gesellenprüfung bzw. einen Gesellenbrief, und der ist für einen "Meistertitel" Voraussetzung.
Gruß, Pat

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Ich seh grad, nur die Hälfte gelesen. #klatsch#hicks

Klar, der Geselle is natürlich Voraussetzung (deswegen hab ichs wahrscheinlich auch überlesen *schäm*)

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Hallo Bianca, #sonne

soweit ich weiß muss Dein Mann erst die Gesellenprüfung abgeschlossen haben, um die Weiterbildung zum Meister absolvieren zu können. Es geht wohl auch, wenn er eine abgeschlossene Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk gemacht hat und eine Nachweis erbringen kann, dass er 3 Jahre im Kfz-Handwerk berufstätig war.

Wie das allerdings mit dem Nachholen der zwei Monate ist, die ihm zur abgeschlossenen Gesellenprüfung fehlen, weiß ich nicht, frag doch einfach mal beim Arbeitsamt nach?

LG & viel Erfolg #pro
Pat

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...oder am Besten die Handwerkskammer! ;-)

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Das müßte eigentlich gehen. Such mal nach Infos zum Thema "Externenprüfung" bei der zuständigen Kammer ;-)

Wenn er dann den Gesllenbrief hat, kan er ja noch über weitere Schritte nachdenken.

LG Kathi

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Hallo Bianca,

es könnte schwierig werden, die Gesellenprüfung nachzuholen, denn die Ausbildung zum KFZ-Mechaniker gibt es heute nicht mehr.
Mittlerweile heißt der Ausbildungsberuf KFZ-Mechatroniker und die Inhalte haben sich besonders im Bereich der Elektrik etc. sehr geändert.
Das reine Schrauben an einem Auto stirbt langsam immer mehr aus. Natürlich müssen immer noch Teile gewechselt werden und so, aber ohne die richtigen Programme zum Auslesen des Bordcomputers etc. geht nichts mehr.
Und das fehlt deinem Mann komplett.

Er kann sich natürlich bei der zuständigen Handwerkskammer erkundigen, aber es wird bestimmt schwer, einen Abschluss zu machen in einer Ausbildung, die es so nicht mehr gibt.

LG
M.

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Hallo

Habe gerade mit der Handwerkskammer telefoniert und es geht nicht er muss die Ausbildung wenn dann noch mal komplett machen. Schade ich sprech mal nachher mit Ihm mal schaun was er sagt.

Gruss Bianca

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Soviel ich weiß (klar, hört sich komisch an) kan der KFZ- Meister aber auch OHNE AUsbildung gemacht werden, wenn man ne entsprechende langjährige Tätigkeit über AG und Co nachweisen kann. Zumindest in Baden- Württemberg ist das so. Würd mich da mal genauer erkundigen. Ob er diese Erfahrungen hat, weiß ich halt nicht.
Ansonsten wäre bestimmt eine Lehrzeitverkürzung anhand der Vorerfahrung möglich...
Viel Glück.

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Das geht definitiv nicht!

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Hallo Bianca,

es ist wie in dem alten Film " Der Hauptmann von Köpenick " in dem es u.a. heißt,

ohne Arbeit keine Wohnung, keine Wohnung ohne Arbeit.


Ohne Lehrvertrag und volle Lehrzeit keine Zulassung zur Gesellenprüfung.

Ohne Gesellenbrief keine Zulassung zur Meisterprüfung.

Ohne Meisterbrief kein Eintrag in die Handwerksrolle.

Es gibt die Möglichkeit in begründeten Fällen nach Antrag Ausnahmezulassungen zu erhalten. In deinem Fall sind die Bedingungen für eine Ausnahme leider nicht erfüllt.

Gruß
Nobility

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Ich kann mir nicht vorstellen, daß er den Meister ohne Gesellenbrieg bekommt, auch wenn das hier jemand sagte.


Aber ich weiß, daß man sich eben Tätigkeiten auf eine Ausbildung anrechnen lassen kann, wenn man sie nachweist.

Er muß mit der Kammer sprechen und sich die genauen Inhalte der Ausbildung geben lassen.
Und dann sollte er überlegen, welche Teile er davon gemacht und wie lange und ob es ihm ein AG bescheinigt.
Je nachdem kann er verkürzen oder wenn er alles hat, einfach für die Prüfung lernen und so hingehen. Ich kenne jedenfalls zwei, die es so gemacht haben, ein Mechaniker und ein Metallbauer.