SCHEISS ARBEITSAMT - BRAUCHE DRINGEND HILFE!!!

ES GEHT UM MEINEN VATER
obwohl er über 20 Jahre gearbeitet hat...er ist behindert und krebskrank und aktuell wieder in Chemotherapie...er hatte schon TEilzeit gearbeitet bei seiner Firma und musste dies abbrechen...jetzt versucht das ARbeitsamt ihm das Arbeitslosengeld das ihm zusteht zu streichen und in Rente zu schicken MIT AUFSTOCKUNG HARTZ 4!
WAS KÖNNEN WIR DENN MACHEN?
ES EILT
HAT JEMAND TIPS??

LG

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Naja, die Frage ist, ob er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann!?

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das weiss doch noch keiner - er ist doch mitten in der Chemobehandlung!

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Da er offensichtlich krank und arbeitsunfähig ist, ist das Arbeitsamt gar nicht für ihn zuständig.

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Hi

meinst du das er momentan ALG1 bekommt was man Ihm streichen will? Bei ALG1 muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügungstehen und da dein Papa sicherlich momentan nicht Arbeiten kann wird Ihm das gestrichen. Und dementsprechend wird er dann erstmal in ALG2 fallen.

Ebenfalls muss dann entschieden werden ob er überhaupt irgendwann nochmal arbeiten gehen kann, denn wenn er das nicht mehr kann, aufgrund seiner Krankheit wird er wohl Rente beantragen müssen !!!


liebe grüße
mama2003-2009

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Hallo,

wie alt ist denn Dein Vater und wie gut stehen die Chancen darauf dass er wieder gesund wird und arbeiten kann?

Warum musste der die TZ Arbeit in seiner Firma "abbrechen"? Was bedeutet das? Hat er gekündigt oder die Firma ihm?

Gruß K.

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Huhu
nein, er wurde nicht gekündigt...aber gesundheitsbedingt hat er ja erst Krankengeld erhalten, jetzt ist der Anspruch aufs Krankengeld erloschen und jetzt steht zur Debatte ob er das Alg I kriegt oder Rente mit Harzt 4 Aufstockung!

Ich könnte heulen echt, nicht nur dass er krank ist und nervlich am Ende - JETZT AUCH NOCH DAS!

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ACH SO-
Mein Vater ist Baujahr 58....wenn dann könnte er in seine alte Firma zurückgehen. Die Firma hat ihn NICHT GEKÜNDIGT!!!!

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Ähnlichen Fall hatte ich im Bekanntenkreis.

ALG1 gab es nicht, da er dem Arbeitsmarkt - auch durch Erkrankung und Chemo - nicht zur Verfügung stand. Krankengeld gabs dann auch nicht mehr. Also blieb nur ALG2 oder Rentenantrag. Beides gibts aber nicht von heut auf morgen und hat sich ewig higezogen.

Im übrigen ist ihm in dem Moment auch klar geworden, wofür eine BU gut gewesen wäre :-(

Ich wünsche dir trotzdem viel Kraft.

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Hi du,

also fakt ist, dass dein Vater dem Arbeitsmarkt derzeit nciht zur Verfügung steht und es wohl so schnell auch nicht der Fall sein wird. Somit ist rechtlich alles richtig.
So bitter das sein mag, aber für so etwas gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die hätte in dem Fall einen Teil, oder eben alles an Gehaltseinbussen aufgefangen, je nach dem wie hoch man die Versicherung abschließt. Wenn dein Vater sich da nicht abgesichert hat, dann ist das schlicht und ergreifen "dumm". Das ist jetzt super bitter und hilft dir auch nicht weiter, aber die Tatsachen sind nun mal leider so bei unseren Gesetzen.

Momentan könnt ihr nur versuchen so gut es geht als Familie zu unterstützen. Ich wünsche euch viel Glück und Kraft und deim Vater natürlich eine hoffentlich baldige Genesung!

VG Cunababy

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Ist doch o. K. Frührente und Alg II ist doch akzeptabel. Warum regst Du Du dich so auf?

Haarerauf

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was für eine rente soll er bekommen?
frührente oder eine eu-rente?
ich selbst bekomme eine eu-rente wegen voller erwerbsminderung.diese ist befristet für 2 jahre.demnach hätte dein vater erstmal 2 jahre zeit seine gesundheit wieder stabilisieren zu können.

gruß und alles gute

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Ich würde das einer Anwältin übergeben.


Nicht aufregen. Handeln.

Gruß

Manavgat

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Sorry, aber hast du in diesem Bereich mal einen anderen Rat, als zum Anwalt zu gehen?.

Kannst du dir vorstellen, dass es durchaus auch mal sein kann, dass die Seite der Arbeitsagentur Recht hat oder auch mal der Arbeitgeber.

Das solltest du doch wohl nachvollziehen können.

Und wenn du es nicht wirklich weißt, sei doch mal ruhig.
Senf schmeckt auch mittelscharf, wobei scharf das einzig Wahre ist, wie der Düsseldorfer so sagt.

LG
M.

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Das Sozialrecht ist sehr kompliziert. Es ist auch nicht unüblich, dass Leute wider besseren Wissens der Behördenmitarbeiter nicht bekommen, was Ihnen zusteht.

Das es hier um mehr als ein paar Peanuts geht, ist eine Anwältin hier das Mittel der Wahl.


So wenig, wie ich meine Fliesen mit Uhu an die Wand kleben würde, so wenig würde ich mich in Sozialrechtsfragen allein mit denen auseinander setzen.

Sollte es rechtens sein, wird die Anwältin das erklären. Das ist allemal besser, als jahrelang das Gefühl zu haben, betrogen worden zu sein.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

in diesem Fall ist es vollkommen irrelevant, ob Dein Vater dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Er hat zurzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach sogenannten Nahtlosigkeitsgesichtspunkten. Das bedeutet, dass er nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse zunächst Arbeitslosengeld bekommt. Die Agentur für Arbeit fragt dann den Rentenversicherungsträger an, ob eine über sechs Monate dauernde Erwerbsunfähigkeit zu erwarten ist. Wenn das der Fall ist, besteht ein Anspruch auf eine (befristete) Erwebsunfähigkeitsrente. Die kann dann durch Grundsicherungsleitsungen aufgestockt werden.

Soweit man dass aus Deinen rudimentären Angaben entnehmen kann, hat die AfA alles richtig gemacht. Wenn Du daran aber Zweifel hast, solltest Du einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Sozialrecht hinzuziehen.

Deinem Vater alles Gute.

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"Soweit man dass aus Deinen rudimentären Angaben entnehmen kann, hat die AfA alles richtig gemacht."

Eben.

Stichwort § 125 SGB III.