Ehem. Mieter ist ins Ausland verzogen - was tun mit Nebenkostenabr. ?

Hallo!

Ich habe eine Rechtsfrage an euch: Was mache ich wenn mein ehemaliger Mieter ins Ausland gezogen ist und mir aber noch die Nebenkosten von 2010 schuldet? Sollte er sich weigern, zu bezahlen, was für rechtliche Möglichkeiten habe ich? Würde er noch in Deutschland wohnen, wäre der Rechtsweg klar, aber wie ist das jetzt?

Ich habe Bedenken, dass er nicht zahlen will, da er mir seine neue Adresse nicht mitgeteilt hat beim Umzug, diese habe ich jetzt selbst rausgefunden.....:-p

Außerdem gab es leider letztes Jahr schon Ärger mit der Nachzahlung, für welche ich ja nun wirklich nichts kann - die Nebenkosten wurden absolut korrekt abgerechnet. Wer viel verbraucht, zahlt eben auch viel - ich habe damals sogar eine Ratenzahlung angeboten, obwohl ich das Geld echt selber gebraucht hätte. Es kommt halt immer alles auf einmal... Ich hatte zum Glück noch die Kaution, welche mit der damaligen Nachzahlung dann aufgebraucht war.

Bitte helft mir, ich habe echt Bedenken und wäre für den leider wahrscheinlichen Fall einer Weigerung gerne gewappnet. Als Vermieter ist man in solchen Sachen echt der A..... Ist sehr ungerecht, aber leider so....

Ach ja, der ehemalige Mieter wohnt jetzt in Österreich, falls das relevant für euch ist.

Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe! lg von mirja

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Hallo,

§ 132 BGB Ersatz des Zugehens durch Zustellung
(1) Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung.
(2) Befindet sich der Erklärende über die Person desjenigen, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben ist, in einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Unkenntnis oder ist der Aufenthalt dieser Person unbekannt, so kann die Zustellung nach den für die öffentliche Zustellung geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfolgen. Zuständig für die Bewilligung ist im ersteren Fall das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines inländischen Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat, im letzteren Fall das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Person, welcher zuzustellen ist, den letzten Wohnsitz oder in Ermangelung eines inländischen Wohnsitzes den letzten Aufenthalt hatte.

Eine öffentliche Zustellung des MB ist nicht möglich. Hierzu bedarf es der Einreichung einer "normalen" Klage, die ihrerseits dann öffentlich zugestellt werden kann.

Das wirst du ohne Hilfe aber vermutlich nicht schaffen.

freundliche Grüsse Werner

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Bedeutet Anwalt, oder?

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Verbuch es unter Erfahrung.

Du hättest sonst das volle Kostenrisiko.

Um wieviel Euro geht es denn?


Gruß

Manavgat

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Knappe 500 Euro. Ist zuviel, um es einfach zu verschenken. Aber jetzt schau ich erstmal, vielleicht zahlt er ja diesmal zuverlässiger.
Ansonsten geh ich den Rechtsweg, mir steht das Geld schließlich zu, ich bezahle auch meine Rechnungen - so gehts nicht!

Lg Mirja

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Ansonsten geh ich den Rechtsweg,

Du bist wirklich mutig - da Du mit allen Vollstreckungsmaßnahmen in Vorleistung treten mußt. Da können locker nochmal 1000 € zusätzlich auf Dich zukommen.

Irgendwann muß man eine Entscheidung treffen ob man schlechtem Geld noch Gutes hinterherwirft.

Andere Frage, warum hast Du sowenig Kaution genommen, resp. den Abschlag für die Nebenkosten so gering angesetzt, das es zu solch hohen Nachzahlungen kommen konnte?

Ute

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Hast du beim Einwohnermeldeamt schon mal nachgefragt ?
(kostet knapp 10 Euro)

freundliche Grüsse Werner

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Sie kennt die Adresse - in Österreich

Ute

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Das war nicht meine Frage.
Evtl. existiert ja eine deutsche Adresse.

freundliche Grüsse Werner

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aus dem Grund ist er "normal" das der Vermieter einen Teil der Kaution zurück behält bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung..........

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Ich hab die Kaution nicht zurückgegeben, ich hab sie mit der Abrechnung verrechnet. Die Kaution war damit fast aufgebraucht.....

Also wirklich, ich wünsche dir nicht, mal an so einen Mieter zu kommen - ich bin hier das Opfer, nicht der Täter.

Was hättest du denn gemacht? Es macht keinen Unterschied, ob ich die Kaution jetzt verrechnen würde oder dass ich es schon gemacht habe. Die schuldige Summe bleibt die Selbe!

Ich war froh, dass der dann ausgezogen ist, da ich die Abrechnungen von der Hausverwaltung immer erst im April/Mai bekomme, konnte ich nicht wissen, wieviel der Mieter verbraucht. Im August ist er dann ausgezogen, aber da waren dann halt schon wieder 8 Monate des Jahres vorbei. Und die Abrechnung von 2010 konnte ich ja erst jetzt machen, da ich die Abrechnung der Hausverwaltung abwarten musste ( welche komischerweise jetzt schon da ist). Ich hätte es gerne schon früher gemacht, aber das geht nicht und ist in meinem Falle auch nicht zulässig.

Ich hatte hier absolut keinen Handlungsspielraum! Meine jetzige Mieterin ist absolut zuverlässig und hat auch einen normal hohen Verbrauch, aber der erste Mieter war einfach ein Idiot.

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das sollte kein Angriff sein!
Hätte ja sein können das du des nicht gewusst hast das dir das zusteht.

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Wenn der Mieter schon beim letzten mal soviel nachzahlen mußte, dass Du ihm Ratenzahlungen angeboten hast, hättest Du den monatlichen Nebenkostenabschlag entsprechend anheben müssen, so dass dieses Jahr keine € 500,-- angefallen wären.

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Das hätte ich getan, aber der ist dann kurz nach der ersten Abrechnung ausgezogen.....

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Wenn du eine deutsche Adresse hast, ist es wesentlich einfacher.
Du musst nur dafür sorgen, dass auf einem Briefkasten in diesem Haus auch sein Name klebt.
Mahnbescheid hinschicken und der Fall ist erledigt.
Dem Gerichtsvollzieher ist es egal, ob da jemand wirklich wohnt, wichtig ist nur, dass es auch die Adresse ist, bei der er gemeldet ist.

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Die Kaution ging für die NK-Nachzahlung 2009 drauf?

Wie lange hat denn der Mieter dann noch bei Dir gewohnt?

Die Kaution wird ja im Falle eines Falles eigentlich nur nach Auszug angerührt und während des Mietverhältnisses muss der Mieter Außenstände zahlen.

Außerdem solltest Du die NK realistisch ansetzen und nicht davon abhängig machen, dass Dir die Wohnung abgenommen wird.

Gruß
parzifal

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Ich habe die Kaution zusammen mit dem Mieter realistisch angesetzt, ich selbst habe sie fast 10 Jahre bewohnt und zu 90 Prozent noch war zurück bekommen von den Vorauszahlungen.

Und ja: Ich dusche täglich und hatte es auch immer warm. Meinen Müll habe ich 1x pro Woche manchmal auch 2x pro Woche runtergebracht. Das reicht völlig aus, wenn man Mülltrennung betreibt und nicht alles in die Tonne kippt.

Gruß, mirja

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Leider hilft Deine Antwort nicht zur Klärung weiter.

Die Kaution dient doch nicht nur dazu Nachzahlungen aufzufangen, sondern insbesondere für Mietausfälle.

Die Kaution war also für die Nachzahlung 2009 aufgebraucht, obwohl diese dazu gar nicht dient.

Weshalb hast Du in einem laufenden Mietverhältnis die Kaution angerührt statt um Nachzahlung aufzufordern? Dann hättest Du die Kaution für die NK 2010 noch gehabt.

Die Kaution rührt man doch erst nach Ende der Mietzeit an.


Zu Deinem "Und ja:"

Ich habe Dir nicht unterstellt, dass Du die Kaution unrealistisch angesetzt hast (bitte genau lesen).

Du solltest nur die Kaution realistisch angeben und nicht daran bemessen, dass der Mieter sich nicht durch deren Höhe abschrecken lässt (und in diese Richtung klangen Deine Worte).

Gruß
parzifal