Kündigung während Elternzeit wg Insolvenz *HILFE!!!*

Guten Morgen.

Ich bin seit Juli 2009 bei einer Dienstleistungsfirma angestellt. Seit September 2010 bin ich, aufgrund der Geburt unseres 3. Kindes, in Elternzeit (bis August 2013 angemeldet). Nun habe ich eben ein Schreiben meines Chefs bekommen:

"Sehr geehrte Frau K.,

hiermit kündigen wir den mit Ihnen geschlossenen Vertrag fristgerecht zum 8. April 2011, da das Unternehmen XYZ zahlungsunfähig ist.

Gegen das Unternehmen läuft ein Insolvenzverfahren unter dem AZ: XYZ.

Mit freundlichen Grüßen ..."

Ich bin total geplättet!!!

Was soll ich denn jetzt machen? Wie muß ich vorgehen? An welche Stellen muß ich mich wenden?

Die Homepage der Firma existiert noch und lässt nicht darauf schließen, dass es das Unternehmen bald nicht mehr gibt. Es steht lediglich eine andere Geschäftsführerin da! Und bei der Steuernummer steht: wird noch vergeben.

Was ist denn das???

Kennt sich jemand damit aus?

LG Ina

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Kündigung in der Elternzeit ist nicht unmöglich, nur schwierig. Allerdings scheint es nicht so, als ob dein AG die Erfordernisse erfüllt hat - Zahlungsunfähigkeit und/oder Insolvenzverfahren reichen eigentlich nicht aus. Also ab zum Anwalt und beraten lassen - SOFORT!

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Hallo Kati,

nach etlichen Telefonaten mit verschiedenen Stellen habe ich nun herausgefunden, dass meinem AG die Genehmigung von der Aufsichtsbehörde fehlt und die Kündigung somit unwirksam ist. Das Insolvenzverfahren ist nicht mal eröffnet, sondern wurde nur beantragt ...

Ich rufe gleich meinen Anwalt an und bespreche mit ihm alle weiteren Schritte. Erstmal muß ich der Kündigung widersprechen und dann mal sehen ...

LG Ina

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Hallo,

ich würde mich so schnell wie möglich anwaltlich beraten lassen.

LG

Nici

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Ich bin total baff: Im April 2010 erhielt ich in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt. Da hat mein AG mich doch gleich beim Arbeitsamt quasi arbeitslos gemeldet. Die Dame vom Arbeitsamt staunte nicht schlecht am Telefon, als ich ihr sagte, dass ich lediglich sozusagen "krank geschrieben" war.

Ich bin so sauer!!!

LG Ina

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Hallo Ina,

wie kann Dich denn Dein Arbeitgeber beim Arbeitsamt Arbeitslos melden #kratz
LG, Andrea

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Das klingt echt interessant, habe ich aber schon mehrmals gehört. Wer hat dir denn aber dann Gehalt und Mutterschaftsgeld bezahlt?

Die ABmeldung muss der AG natürlich rückgängig machen, hast du da keine Kopie für die Sozialversicherung von bekommen?

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Mir wäre neu,dass man in der Elternzeit gekündigt werden kann...aber heißt ja nicht,dass dem nicht doch so ist(bin ja kein Experte darin).
Dennoch würde ich mich dringend mit einem Anwalt in Verbindung setzen und der Kündigung widersprechen. Dein Anwalt wird dir sicherlich sagen können ob die Kündigung rechtswidrig ist oder nicht.
Lg und alles Gute

Sandra

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Hallo Sandra.

Ich war gestern noch beimn Anwalt und die Kündigung ist nicht rechtswirksam.

LG Ina

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Guten Morgen,

na das ist doch prima :)Zumindest für dich(für den AG nicht,aber das ist ja nicht dein Problem) ;)
Lg

Sandra

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Wende Dich an die IHK.

Möglicherweise ein Trick, um Dich loszuwerden.

Auch bei einem Verkauf bleiben Arbeitsverträge bestehen.


Sollte das Unternehmen wirklich schließen, dann hast Du Pech. Du kannst das Insolvenzaktenzeichen erfragen.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat.

Ich war gestern noch beim Anwalt und der wird meinen AG nun verklagen. Das Unternehmen scheint sich auf seltsame Weise geteilt zu haben: als ich dort anfing gab es eine Firma mit 2 Büros (Niederlassungen in 2 verschiedenen Sadtteilen). Nun haben sie ein 3. Büro auf gemacht und das läuft als eigenständiges Unternehmen. Hat aber den gleichen Namen wie das andere Büro. Das Gewerbeaufsichtsamt sagte zu mir aber, dass es 2 verschiedene Firmen seien, die nur den selben Namen tragen. Naja wers glaubt ... Der Anwalt wird gleich beide verklagen.

Weißt Du, wenn sie mir unbedingt kündigen wollen dann bitte. Aber dann sollen sie den Weg gehen, der vorgeschrieben ist und nicht den, den sie sich ausdenken.

Ein AZ vom Insolvenzverfahren habe ich erhalten, aber es gibt ja noch nicht mal ein Verfahren. Es wird bisher lediglich geprüft, ob das Verfahren eröffnet wird. Dementsprechend findet man auf der genannten Insolvenz-HP noch keine Infos ...

LG Ina

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DAmit musst du zum Anwalt und der Kündigungsschutzklage erheben, denn die Künidgung ist unwirksam, da keine ZUstimmung der Aufsichtsbehörde vorliegt. Die würden dich vorher sogar dazu noch mal befragen.

So einfach kann der AG nicht kündigen und sollte verkauft werden, bleibt dein Vertrag beim neuen Eigentümer eh erhalten!

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Die wollen mich einfach nur loswerden. Wenn sie mich unbedingt kündigen müssen, dann auf dem Weg, der vorgeschrieben ist. Aber nicht so!

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Genau das, aber sie werden dir nciht kündigen dürfen ;)

Also bleibt nur der Anwalt und dafür hast du nur eine bestimmte Zeit Zeit. Also eilig dorthin!

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Hallo Ina,

dein Chef selber kann dir nicht kündigen, dass kann nur der Insolvenzverwalter und selbst das ist ein langer mühsamer Prozess, der erst von amtswegen genehmigt werden muss.

Also würd ich mal mit dem Schreiben zum Anwalt, und falls du die finanziellen Mittel nicht hast, geh zum Arbeitsgericht am Firmensitz deines Arbeitgebers, die beraten dich rechtlich und du kannst dort auch ohne anwaltlichen Beistand Klage einreichen.

Achso ... und ob dein Arbeitgeber wirklich insolvent ist kannst du unter ...

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

gucken

Gruß Martina

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Hallo Martina.

Ich war gestern beim Anwalt und der reicht die Klage gegen meinen AG ein.

LG Ina