ALG1 mit Vollzeit berechnet, Rückzahl. bei Annahme von Teilzeitstelle?

Hallo!
Ich bekomme ALG 1 mit Vollzeitberechnung, was ist wenn ich eine Teilzeitstelle mit Aussicht auf Vollzeit annehme?
Muß ich dann was zurück zahlen? Also die Differenzstunden von Teilzeit zu Vollzeit?
Danke für Eure Antworten.

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Nein ich denke nicht.

Wichtig ist für die Zeit im ALG1 Bezug das du dem Arbeitsmarkt theoretisch Vollzeit zur Verfügung stündest!

Was du im Endeffekt annimmst bleibt deine Sache.

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Nein. Da passiert nichts.


Aber!!!!! wenn Du nach einem halben Jahr gekündigt wirst, dann fällt Dein ALG1 geringer aus.

Ich würde das nicht machen.

Gruß

Manavgat

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Das stimmt nicht. Wieso geistern hier eigentlich STÄNDIG so viele falsche Informationen rum.

@TE

1. Du musst nichts zurück zahlen. Denn Du hast Dich ja auch für mehr Stunden zur Verfügung gestellt, aber nichts gefunden. Besser halbtags als gar nicht.

2. zu dem was Manavgat schreibt, dass ist absoluter Blödsinn, es gibt den Bestandsschutz, sprich Du darfst nicht schlechter gestellt werden, weil Du diese Arbeit angenommen hast, die Dir weniger einbringt. Nachzulesen § 131 Abs. 4 SGB III ((4) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.)

3. wenn dies eine durch die Agentur vermittelte Stelle ist und eine Anbahnung des Arbeitsverhältnis verhindert wird und KEIN wichtiger Grund vorliegt, kann dies als Folge eine Sperrzeit haben.