Viele Fragen...Beschäftigungsverbot

Hallo,

habe einige Fragen zum BV in der Schwangerschaft...

1) bin in der 12.SSW
2) krankgeschrieben seit 02.12 aufgrund plötzlich auftretender Panikattacken
3) beziehe ab 14.01 Krankengeld
4) am 02.02 befristeter AV ausgelaufen,Zeitarbeitsfirma,könnte sofort weitermachen,falls ich wieder gesund geschrieben werde.Schichtdienst,8Stunden stehen, Bandarbeit, keine Sitzmöglichkeiten

5) letzte Woche Anruf von Krankenkasse,solle bei der Gynägkologin wegen eines BV`s nachfragen

6) Arbeitsvertrag ist aber zwischenzeitlich ausgelaufen !!!

7) vorhin Anruf bei der KK,Schilderung der Lage,aber keine eindeutige Klärung,da wohl "komplizierter Fall"

Weiß nicht weiter,wie ich das mit dem BV handhaben soll/kann

Krankenkasse sagte nur,das ein BV finanziell günstiger wäre


Lg isa

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Wenn dein AV ausgelaufen ist, müsstest du dich dann nicht wieder arbeitssuchend melden, wenn du wieder gesund bist?

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Wenn du keinen Arbeitsvertrag mehr hast (ist der nur bei dem Kunden oder bei der Zeitarbeit ausgelaufen), solltest du dir kein BV holen, denn dann gibts gar keine Geld mehr!

Also Achtung!

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Hast du dich nicht arbeitslos gemeldet? Woher bekommst du denn nun Geld? Du hast doch gar kein Arbeitsverhältnis mehr. Versteh ich jetzt irgendwie nicht. Oder ist nur das Arbeitsverhältnis zu dieser einen Firma ausgelaufen und das eigentliche mit der Zeitarbeitsfirma besteht noch? Wenn ja, würde ich zusehen, möglichst schnell aus dem Krankengeldbezug heraus zu kommen. Denn die Panikattacken sind ja nicht schwangerschaftsbedingt nehme ich an und dann wird das fürs Elterngeld nicht angerechnet. ALG I wird auch nicht angerechnet. Optimal wäre, du würdest wieder arbeiten gehen und dann ein BV erwirken. Dann hat es keine Nachteile fürs Elterngeld. Alternativ kommen natürlich Krankschreibungen in Betracht. Dann brauchst du aber öfter neue Diagnosen, damit du nicht über die sechs Wochen kommst und wieder Krankengeld beziehst, das wiederum nicht angerechnet wird.

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ich bin seit dem 14.01. in Krankengeldbezug,also nachdem die 6.Wochen Lohnfortzahlung rum waren. Das Arbeitsverhältniss ist bei der Zeitarbeitsfirma ausgelaufen. Die Panikattacken stehen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (ua.durch Mobbing) verursacht.Ich bin also seitdem 02.12 aufgrund dieser Attacken krankgeschrieben. Da diese Attacken momentan durch die SS nicht richtig behandelt werden können, gehe ich davon aus, das es bei der Krankschreibung bleibt. Ich hatte mich eben nur gewundert, das mich die KK auf das BV hingewiesen hat, mit der Begründung ich würde dann 100% meines vorher bezogenen Gehalts bekommen, was denen Ihrer Ansicht nach günstiger sei, als das Krankengeld. Aber, sie wissen auch, das mein Vertrag ja erstmal zumindest ausgelaufen ist.

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...laut KK und Agentur für Arbeit müsste ich mich erst arbeitssuchend melden, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin. Momentan stehe ich dem Arbeitsmarkt wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügung.

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Ich würde jetzt mal ganz krass sagen, die KK will dich von der Backe haben und deshalb sollst du ein BV erwirken! Denn BV geht vor Krankschreibung! Dann brauchen sie nicht mehr für dich zahlen!

Und du siehst das ganz richtig, du müsstest dich beim AA arbeitlos melden! Und dann bekommst du eben die 57% (?, keine Ahnung wieviel Prozent jetzt genau, von deinem letzten Lohn!)

Ein BV ist finanziell günstiger, aber für deine Kankenkasse! Nicht für dich!

Wenn du dann in ALG I rutschen würdest, würden die Monate, selbst die in denen du ein BV hast, mit 0 auf dein Elterngeld gerechnet werden! Also so oder so, kommt das gleiche bei rum!

Außer, du fängst wieder an zu Arbeiten, und lässt dir dann sofort ein BV verpassen! Dann bekommst du weiterhin Lohn von deinem AG und der holt es sich von der Umlage (meine auch von der Krankenkasse, aber anderer Abrechnungsposten) wieder! Diese Monate würden für dein Elterngeld zählen! Ist vielleicht dem AG gegenüber nicht die feine Englische, aber Zeitarbeitsfirmen sind ja meist auch nicht ganz ohne!

So sehe ich die Sache jetzt, ich kann mich aber auch irren!

GLG