Autoversicherung - Ist das rechtens?!

Hi!

Ich frage mich gerade, ob das so korrekt ist.

Am 19.03.11 haben wir online eine EVB-Nummer geholt um unser neues Auto anzumelden. Am 28.03. haben wir den Versicherungsschein usw dann bekommen mit der Rechnung. Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist wäre dann ja der 12.04. gewesen, richtig?

Ich wollte mich jetzt hinsetzen und alle Überweisungen machen, auch die Autoversicherung. Ja, ich weiß dass ich damit ein wenig verzögert dran bin, aber ich zahle grundsätzlich nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist sondern lese mir die Dinger immer gründlich vorher duch damit auch alles so ist wie abgesprochen.

Die Post kam mir zuvor mit einem gelben Brief datiert auf den 18.04., nachdem die Versicherung gemeldet hat dass wir keinen Versicherungsschutz haben weil wir nicht zahlen würden und die wollen nun, dass wir das Auto abmelden kommen #schock

Dürfen die das so schnell? Im Vertrag steht drin, dass nach Ablauf der Widerspruchsfrist der angegebene Betrag zu zahlen ist. Klar, ist ja normal und eigentlich auch geplant gewesen. Können die schon am 5. Werktag nach Zahlungsfälligkeit das Auto stilllegen lassen?! Ist mir noch nie passiert sowas...

LG, Pladde

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Was ist denn die Zahlungsfrist auf der Rechnung gewesen? Nicht im Vertrag sondern auf der Rechnung selbst! Nach meiner Meinung bist Du seit 19.03. in Verzug - und nach 4 Wochen ist die Stilllegung rechtens.

Kostet übrigens auch noch mal so um die 50 €

Die Wiederspruchsfrist hat gar nichts mit der Fälligkeit der Rechnung zu tun.

Ute

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Also Ablauf der Frist ist der 11.04. gewesen! Am 12.04. warst du schon in Verzug! Eigentlich wär der 10.04. schon der letzte Tag der Widerrufsfrist. Der fiel aber auf einen Sonntag, sodass sich die Frist entsprechend um einen Tag verlängerte!

Und ich denke schon, dass sie dir gleich mit der Keule kommen dürfen! Nicht bezahlt = kein Versicherungsschutz! Kein Versicherungsschutz = keine Zulassung!

Gerade bei KfZ-Versicherungen geht das ganz schnell mit der Abmeldung!

An deiner Stelle würd ich den Reudigen geben, die Summe schnell bezahlen und bei der Versicherung anrufen, dass du eben bezahlt hast und dir alles ganz viel Leid tut!

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Bin ja auch reumütig, dass muss ich gar nicht spielen, ist mir schon ziemlich peinlich #hicks Wobei ich die Rechnung ja wie gesagt erst am 28.03. bekommen habe, dann wäre ich ja schon mit Erhalt der Rechnung 9 Tage im Verzug gewesen #schock

Muss ich mein Auto dann trotzdem abmelden fahren wenn ich jetzt bezahle? #kratz

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Na klar. Du bist im Verzug und es besteht kein Versicherungsschutz = keine Zulassung/Stilllegung.

Hast du eigentlich gar keinen Gedanken daran verschwendet, was wäre, wenn du einen Unfall hättest?

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Nö. Meines Wissens nach war ich ja versichert. Sonst wäre ich ja nicht mit dem Auto gefahren. Wir gehören nicht zu den Leuten, die alle Nase lang die Autos und Versicherungen wechseln, das letzte Mal ist schon 3 Jahre her und da lief alles per Lastschrift. Ich bin da nicht sonderlich bewand drin in diesem Versicherungskram #schein

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hallo

ja das geht verdammt schnell. ich kenn jemand da kam schon 2 mal die polizei und hat das ding runtergerubbelt weil nicht bezahlt wurde.

melli

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Durch Anforderung der EVB-Nummer habt ihr erstmal einen vorläufigen Versicherungsschutz der durch die erste Beitragszahlung in einen endgültigen Versicherungsschutz über....

Die mesieten Versicherungen definieren in ihren AGB für die Erteilung des vorläüfigen Versicherungsschutzes die genauen Bedingungen und Zahlungszeiten um den endgültigen Versicherungsschutz zu erhalten und die hättest du dir doch besser auch mal durchgelesen...

Als Beispiel mal die AGB der HUK24 dürfte aber bei den meisten Vesicherungen ähnlich sein: https://www.huk24.de/-snm-0177507460-1301979613-0061000015-0000006120-1303294523-enm-pdf/kfz/HUK6411P.pdf siehe Abschnitt B und C ...

Dort wird z.B. explizit darauf hingewiesen das der erste Beitrag für die Aufrechterhaltung des vorläufigen Versicherungsschutzes und Übergang in den endgültigen Versicherungsschutz innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen ist damit Versicherungsschutz auch rückwirkend und weiterhin besteht ... so kenn ich das auch von bisher allen meinen KFZ-Versicherungen...

Daher ist davon auszugehen das deine Versicherung rechtmässig gehandelt hat und nach Ablauf der Frist den nicht vorhandenen Versicherungsschutz der KFZ-Zulassungsstelle gemeldet hat die dich dann auffordert das Fahrzeug abzumelden oder einen Versicherungschutz nachzuweisen..

Also nun schnell Vesicherung anrufen und das klären, deinen Beitrag zahlen und dir den Zahlungseingang und damit den Versicherungsschutz durch die Versicherung bestätigen lassen und dies der Zulassungsstelle vorlegen um weitere Massnahmen (Zwangsstillegung etc) zu vermeiden...

Bedenke das Fahrzeug stehen zu lassen da du momentan keinen Versicherungschutz hast!!!!!!

Deine Widerspruchsfrist für den Vertrag ist davon nicht betroffen ... würdest du widersprechen innerhalb der Frist würde dir im Nachhinein nur der tatsächliche Versicherungszeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes berechnet und dir der überzahlte Betrag zurückerstattet...

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Bezahlt habe ich gerade und bei der Versicherung ist nur besetzt. So ein Driss. Wir wechseln nicht sonderlich häufig die Autos und haben die Versicherungen sonst immer per Lastschrift bezahlt, aber ich wollte meine Kontodaten nicht durchs Internet jagen und habe deswegen die Zahlung per Rechnung genommen...

Ja, so lernt man dazu. Jetzt hoffe ich mal, dass ich die bald erreiche und die ein Auge zudrücken #zitter

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Dann sollte das unproblematisch sein ... wichtig ist jetzt aber das du dir von der Versicherung die Versicherungsbestätigung zuschicken lässt da die Versicherung erst ab Zahlungseingang frühestens wieder greift falls diese noch nicht automatisch gekündigt wurde... eventuell können die den Versicherungschutz auch automatisch an die Zulassungstelle melden oder du bekommst eine neue EVB-Nummer ;-)

Und solange du keinen Nachweis deiner Versicherung hast oder du das telefonisch geklärt hast gilt Auto stehen lassen da nicht versichhert....

Ruf auch bei der Zulassungsstelle an das du die Verischerungsbestätigung nachreichst damit es nicht parallel zur Stilllegung kommt ( wird automatisch an Ordnungsamt/Polizei gemeldet und geht ganz schnell wenn dein Auto im öffentlichen Verkehrsraum parkt)..


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#danke

Hat nur nix gebracht. Der nette Herr am Telefon bestätigte mir das, was ich angenommen hatte. Er sagte, vor Ablauf der 14-Tage-Frist, wobei das Datum des Poststempels zählen würde, musste ich nichts bezahlen, Zahlungseingang hätte somit spätestens der 13.04. sein müssen. Da ich aber 2 (!!) Werktage somit in Verzug gekommen bin, können die nichts mehr für mich tun und ich soll mich woanders versichern lassen. :-[ Das Geld würden Sie netterweise abzüglich Bearbeitungsgebühren zurücküberweisen.

Da ich da ja eh gekündigt bin habe ich dem noch gesagt, dass das in dem Falle dann ein ziemlich kundenunfreundlicher Haufen sei, wenn sie wenn jemand 2 Tage in Verzug ist schon das Auto stilllegen lassen. Da sagte der doch tatsächlich (ich zitiere): "Uns ist wichtiger, unser Geld zu bekommen".

Ich habe dann nun unseren "Versicherungsmann unseres Vertrauens" angerufen und nachdem der seinen Unmut über diese "Kundenorientiertheit" kundgetan hat sagte er, er schickt mir per SMS eine EVB-Nummer, ich soll das Auto abmelden, 3 Tage stehen lassen weil der dann als Stillgelegt gilt und dann den mit der neuen Nummer anmelden, dann fragt keiner warum ich mitten im Jahr meinen Fahrzeugversicherer wechsel #hicks

War mir eine Lehre, ich bleibe dann doch bei "meinem" Versicherungsmensch statt mir was im Netz zu suchen. Zum Glück habe ich Ostern frei und brauche das Auto nicht #zitter

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Hallo,

Zahlungsfrist und Widerspruchsfrist sind 2 verscheidene Sachen, die nichts miteinander zu tun haben.

vg, m.

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Ja darf die Versicherung, wenn man eben nicht zahlt und meint es hätte noch Zeit, dann muss man eben mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und einer Zwangsentstempelung durchs Ordnungsamt, oder die Polizei rechnen.

Die Widerrufsfrist ändert nichts an der Zahlungspflicht, selbst wenn man Widerruft, muss man zahlen und dann sogar mehr, weil nach Kurztarif abgerechnet wird.
Und ganz nebenbei selbst nach Widerruf wirds nicht einfach das Auto bei ner anderen Gesellschaft zu versichern, weil die gekündigte Gesellschaft die älteren Rechte am Vertrag hat, man muss also Klimmzüge machen dafür, wie z.B.: das Fahrzeug auf eine andere Person anmelden.