Steuerbescheid - Umweg zur Arbeit wegen Kindergarten.....

Hallo, um was es geht steht ja im Betreff.
Die letzten zwei Jahre hat das Finanzamt die km, die durch den Umweg zum Kindergarten zustande kommen, immer mir berücksichtigt.
Nun bekomme ich den Bescheid und dieses mal haben sie mir die km gestrichen.

Muss dazu sagen, das der normale Arbeitsweg durch den Umweg doppelt so lange ist (lebe auf dem Land und Ganztagskrippen sind hier noch rar gesäht)

Hat sich da was geändert, oder kommt es auf die Kulanz des Bearbeiters an?

Habe jetzt erstmal Einspruch erhoben, aber würde mich trotzdem mal interessieren #kratz

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Wahrscheinlich ist es in den ersten 2 Jahren nicht aufgefallen, denn der Weg zum Kindergarten ist steuerlich nicht absetzbar.

Bei uns war im letzten Jahr das Finanzamt so knapp besetzt, dass nach 5 Monaten Bearbeitungszeit alles anerkannt wurde, mein Mann war wirklich äußerst kreativ beim Ausfülen.

Gruß
GR

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Ach so.... weisst du auch, ob das Finanzamt was zurück fordern kann (aus den letzten zwei Jahren), wenn ich Einspruch erhebe, mit der Begründung, das der Umweg die letzten Zwei Jahre akzeptiert wurde?

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Hallo!

Das geht wohl nicht. Ich habe dazu mal eine Steuerfachangestellte gefragt, aber sie meinte, dass man das so nicht angeben kann bzw. so nicht berücksichtigt wird. Habe es dann allerdings auch gar nicht versucht.

VG
claudine

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Ich seh das nicht so.

Die Kosten fallen ja im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit an.

Ohne Betreuung keine Arbeit. Also muss auch der Umweg m.E. anerkannt werden.

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Nein, diese Kosten werden nicht auf der Anlage N anerkannt. Hier darf wirklich nur der direkte Weg Wohnung-Arbeitsstätte angesetzt werden.

Die Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen eigens geltend gemacht werden, wobei es da auch widerum ein Höchstbetrag gibt!

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Wenn du den Weg nehmen musst, um zum Kidnergarten zu kommen ist dies nicht absetzbar. Nimmst du allerdings von dort einen KOllegen mit, vermeidest du Staus und sparst dadurch Zeit usw. dann ist es absetzbar. Kommt also immer auf die Begründung an ;)