Arbeitsamt und das Zuflussprinzip - bitte um Erklärung

hallo,

ich habe da mal eine frage und irgendwie steig ich nicht ganz hinter wie mein sachbearbeiter das meint. aber vll. fällt ja jetzt bei euren antworten der groschen und ich blicke durch.

ich stand von oktober bis märz (um genau zu sein der 11.märz) in arbeit.
seit dem 12. wurde ich arbeitslos registriert und hatte wieder anspruch auf alg2.

für april bekam ich den alg2 satz, der in meinem aktuellen bescheid stand.

bis hier ist alles gut.

nun rief mich am morgen mein sb an, jedoch wegen anderer fragen, und wir kamen ins gespräch das ich im märz noch ohne geld sei, wohl bemerkt für die tage ab dem 12.03.11.

da ich am 10.03. mein gehalt für februar erhielt, bekam ich demnach im april, am 10. mein restgehalt von 11tagen, für den märz.

nun erklärte man mir heute morgen, das mir für den restlichen märz nichts mehr zustehen würde, sondern ich im april überzahlt wurde, da ich
1. mein alg2 geld bekam
2. mein restgehalt von 11 tagen vom märz

ich sei nun überzahlt, da hier das zuflussprinzip gelten würde,..

soweit auch verstanden, aber wer kommt für die restlichen tage im märz auf #kratz


wer kann folgen?
wer kann es mir erklären #kratz


vg und #danke

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Zuflussprinzip heisst dass das Geld angerechnet wird wenn es dir zufliesst also zur Verfügung steht und nicht für den Zeitraum für den es gezahlt wurde...

D.h. da dein Gehalt für Februar dir im März "zugeflossen" ist war dein Bedarfsatz für März gedeckt... Für April hast du den vollen Satz Alg2 bekommen lt. Bescheid aber dir ist das Gehalt für die 11 Tage vom März "zugeflossen" so dass du im April überzahlt wurden bist und eventuell es auch eine Rückforderung in Höhe deines Märzgehaltes geben kann..

2

gut, so habe ich das ansatzweise auch verstanden, danke dir noch mal für die verständlichen worte,..

das heißt im klartext das ich für den restlichen märz von niemanden mehr etwas zu erwarten habe - richtig?

aber ich habe ja immer rückwirkend geld bekommen - fehlen jetzt nicht irgendwo tage #kratz

ich muss zurück zahlen - das weis ich seit vorhin, ist ja auch ok so wenn ich wies wie es zus. hängt. soll mir einen termin geben lassen damit wir alles durch gehen können,.. *schwitz, das war mir vorhin zu rasch und zu schnell runter gerasselt am telefon #schwitz

vg

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richtig ... für März kriegst du nix mehr ...

ja es fehlt halt ein Monat...dafür bekommst du theoretisch z.B. wenn du zum 1.Juni. einen Job anfangen würdest und aber erst im Juli das Gehalt für Juni bekommen würdest nach Zuflussprinzip noch Alg2 für Juni obwohl du da schon arbeitest ...so gleicht sich das wieder aus.... insbesondere da Alg2 ja immer im voraus gezahlt wird...Pech hat man nur wenn man bei Arbeitsaufnahme dann das Geld im gleichen Monat bekommt (wenn man das weiss kann man dann eventuell seinen AG dazu bringen zumindest den ersten Monat etwas später abzurechnen ;-) )

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Im März gabs demnach keine restlichen Tage, da Du ja im März Dein normales Februar-Gehalt bekommen hast und somit wohl keinen Anspruch auf ALG II hattest, so siehts zumindest Dein SB - wie die genauen Zahlen sind weiß ich nicht, kann von daher auch nicht sagen, ob er recht damit hat.

Wäre Dein Gehalt immer schön am Ende des jeweils aktuellen Monats bezahlt worden, gäbe es dieses Problem nicht, dann wäre es im April nicht zur Überzahlung gekommen und Du hättest im März sogar noch nen Anspruch gehabt.
Wieder ein Grund mehr zukünftig nicht mehr das Sozialamt für notleidende Arbeitgeber zu spielen und "zinslose Darlehen" für nen halben Monat zu gewähren.

Kannst Du aber alles bei einer Arbeitslosen-Initiative vor Ort, oder in einer Niederlassung der Partei die Linken prüfen lassen.