Nach Elternzeit kündigen - Arbeitslosengeld?

Hallo zusammen,

ich bin noch 1 Jahr in Elternzeit und mache bei meinem "alten" Arbeitgeber einen 400 € Job.

Wenn die Elternzeit vorbei ist, möchte ich eigentlich nicht wieder Vollzeit einsteigen. Wenn ich selbst kündige, werde ich dann für 3 Monate für das Arbeitslosengeld gesperrt?

Was würde mir überhaupt zustehen? Wird das Gehalt vor der Elternzeit oder die 400 € in der Elternzeit zugrunde gelegt?

Vielen Dank für Infos
fiorentina

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Wie wäre es nicht bis zum letzten Drücker zu warten, sondern sich zeitig genug zu bewerben? Dann kannst du ohne Zugzwang und in aller Ruhe eine geeignete Teilzeitstelle suchen und dann kündigen ohne dir Gedanken übers Arbeitsamt machen zu müssen.

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Äh, das war ja jetzt nicht die Frage.

Vielen Dank für den schlauen Tipp, da wär ich ja im Leben nicht drauf gekommen.

Gruß
fiorentina

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Naja aber ist doch wahr. Wenn ich weiss, dass ich in einem Jahr nicht mehr in Vollzeit zurück in meinen Job möchte, dann mache ich mir doch nicht in erster Linie Gedanken, ob und wie ich ohne Sperre Alg 1 bekomme, sondern wie ich überhaupt erst gar nicht in diese Situation komme.

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Wenn du kündigst bzw. aus fahrlässigem Eigenverschulden gekündigt wirst, wirst du gesperrt.


MFG

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Kannst Du denn bei Deinem AG nicht Teilzeit arbeiten? Beantrage schriftlich einen Teilzeitplatz spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit, wenn Dein AG Dir schriftlich mitteilt, dass er Dir keinen TZ-Arbeitsplatz stellen kann, nimm dieses Schreiben und gehe damit zum Arbeitsamt. Dann bekommst Du auch keine Sperre.

Nach 1 Jahr stehen Dir 65 % ALG1 zu, wenn Du in den letzten 24 Monaten vor der Elternzeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt warst. Von diesen 65 % bekommst Du natürlich nur den Anteil, für den Du einen neuen Arbeitsplatz suchst, also 20 Stunden = die Hälfte von 65 %. Eine Betreuung für Dein Kind mußt Du natürlich nachweisen.

Gruß
GR

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Es ist falsch, sie muss nicht 12 Monate vor der Elternzeit gearbeitet haben, durch die Elternzeit reichte ein Tag.
Wenn keine 12 Monate reales Einkommen vorhanden sind, wird dann fiktiv berechnet!

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Kannst Du mir den Passus mal linken?

Ich kenne das nämlich auch nur so, das die Elternzeit den Anspruch auf ALG1 'verschiebt', aber nicht das sie sozialversicherungspflichtige Arbeitszeiten ersetzt.

Grüsse
BiDi

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Frage erstmal bei deinem AG, ob du dort Teilzeit arbeiten kannst. Wenn aus fehlender Kinderbetreeung ein Kündigung von deiner Seite (muss 3 Monate vor Ablauf der Eltenrzeit erfolgen) erfolgt, gibts keine Sperre.

Natürlich gibts ALGI, schon alleine durch die Elternzeit reicht das für einen Anspruch.