Probleme mit der Berufsschule

Hallo liebe Helfenden,#winke

ich möchte es gleich auf den Punkt bringen. Ich war jetzt längere Zeit krank gewesen und habe mich beim Arbeitgeber auch korrekt krank gemeldet und den Krankenschein abgegeben. In der Berufsschule habe ich über einen Klassenkameraden bescheid geben lassen, dass ich krank bin. Jetzt war ich heute wieder den ersten Tag in der Berufsschule und meine Klassenlehrrerin möchte die Krankschreibung nicht mehr anerkennen, weil ich diese nicht als Kopie in die Schule geschickt habe. Das würde für mich 2 unentschuldigte Fehltage bedeuten und eine 6 in einem nicht gehaltenden Vortrag.#zitter

Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass dieses so korrekt ist und mein Arbeitgeber steht auch auf meiner Seite.

Bitte helft mir, was ist richtig?#kratz

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Hallo,

also bei uns war es Pflicht vor Unterrichtsbeginn den Betrieb UND die Berufschule (erstmal) telefonisch zu informieren. Nach Arztbesuch (unverzüglich) Bescheinigung an Arbeitgeber UND Berufschule faxen, von jemandem abgeben lassen ect.

Eine mündliche Krankmeldung über irgendeinen Klassenkameraden wäre bei uns nicht erlaubt gewesen und der Lehrer hätte bei der ersten Pause den Arbeitgeber angerufen.

Hoffe es klärt sich auf (für deine Noten)

Lg

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meines wissens nach bist du dazu verpflichtet, dich sowohl in der schule als auch im betrieb krank zu melden (war zumindest in meiner ausbildung so).
das heißt, du musst an der schule anrufen und auch eine kopie der krankmeldung zukommen lassen.

meiner meinung nach handelt die schule korrekt (blöd für dich, aber wenn du halbwegs engagiert bist, gleichste die 6 locker wieder aus)

alles gute

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Interessant wäre es aber, wie es rechtlich verankert ist. Ich habe dazu nichts gefunden. Abmahnen ok, aber unentschuldigt ist dieses doch nicht?????

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Doch. Im Job wäre es auch unentschuldigtes Fehlen.

Gruß,

W

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Warum jammerst Du hinterher rum?

Jeder will hier in diesem Land eine Extrawurst, das nervt.

Du hast Dich nicht ordnungsgemäß krank gemeldet - jetzt lebe mit den Konsequenzen.

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Immer das Gleiche von dir......kannst du auch was anderes von dir geben? Ich habe hier zwei tolle Antworten bekommen, leider nur Erfahrungen, aber sie waren toll. Behalt deine unqualifizierten Meinungen für dich....es nervt#kuss

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Hier geht es nicht darum, "tolle" Antworten zu bekommen.

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Hallo,

ich meine das ein ärtzliches Attest nur bei mehr als 2 Fehltagen sein muss. Also ab dem 3. Fehltag muss ein Attest sein..

Vielleicht findest du hier was
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis.html

MFG und alles gute

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Mein Sohn (Berufsfachschule) muss für jede Fehlzeit, die über 45 Minuten hinausgeht, eine entschuldigung bringen, ansonsten gelten die Fehlstunden als unentschuldigt.

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Ich redete bzw. schrieb von einem ärztlichen Attest. Eine Entschuldigung muss natürlich vorliegen. Berufsschule, wenn sie schon 18 ist kann sie die ja selbst schreiben.

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Wende Dich an die IHK.

Gruß

Manavgat