Frage zu ALG2 - einfach abmelden ? und wenns dann doch nicht klappt?

hallo zusammen ....

habe mal eine frage ...ich bin momentan im gleitzonen vertrag das heißt das ich jeden monat 800 euro verdiene. möchte es ganz gern mal ohne das job center ausprobieren ..weil ich ja jetzt auch wohngeld für meine tochter bekomme (bin alleinerziehend) ...und wenn ich dann evtl noch kindergedl zuschuss bekomme, dann müsste es klappen. kann ich mich denn so einfach vom jobcenter abmelden???
und wenn es dann doch nicht klappt, kann ich mich dann so einfach wieder anmelden? oder habe ich dann eine sperre oder ähnliches?


danke im vorraus

lg teani

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hallo,

diese frage solltest du mit deinem sachbearbeiter klären...

glg

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Hallo #winke,

solltest du Anspruch auf Wohngeld haben könnte es auch mit dem Kinderzuschlag klappen, versuche es doch mal auf folgender Seite Kinderzuschlagsrechner.de , hier findest du einen Klasse Online Rechner.

Hoffe ich konnte etwas weiter helfen

LG #blume

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Ich vermute wenn du alleinerziehend bist, dann bekommst du entweder Unterhalt für dein Kind oder Unterhaltsvorschuss! Und soweit ich informiert bin, zählen diese Einkünfte auf den Kinderzuschlag, so dass du keinen oder einen sehr geringen Anspruch (an die 10 €) hast.

Außerdem hätte dich dein SB normalerweise schon längst dazu verdonnert, Wohngeld (für dich) und Kinderzuschlag zu beantragen sofern es dich aus dem Bezug geholt hätte! Denn diese Leistungen gehen vor ALG II!

Frag deinen Sb mal in Ruhe, ob dies eine Möglichkeit für sich wäre, der müsste es dir ganz genau sagen können! Aber wenn es so ist, wie ich denke, dann wird der Kinderzuschlag keine Option für dich sein!

GLG Susanne

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Du kannst Dich jederzeit aus dem Bezug abmelden und auch jederzeit wieder anmelden wenn Du bedürftig bist, da hat keiner Mitspracherecht.

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Nicht ganz. Wenn sie selbständig wäre, könnte es da Probleme geben. Angenommen du hast nen neuen Bescheid (für 6 Monate) erhalten, machst dich in 5 Wochen selbständig. Dann musst du - trotz Abmeldung - für die 6 Monate deine Gehaltsnachweise vorlegen und ggf. Leistungen zurückzahlen!

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Wenn ich jetzt nen neuen Bescheid bekommen, mich in 5 Wochen selbstständig mache und mich deswegen aus dem Bezug abmelde, bekommt das Amt von mir rein garnix mehr vorgelegt, weil es sie nämlich nen feuchten Dreck angeht und zurück gibts auch nix, da ich vorher nicht selbstständig war.
Was ist, wenn ich mich danach wieder bedürftig melde, steht auf nem anderen Blatt, da würde ich persönlich aber vorher das Gewerbe wieder abmelden, nicht das sie noch auf dumme Gedanken kommen.

Aber da die wenigsten ALG II Bezieher ein Gewerbe angemeldet haben, weil ALG II und Kundendatenschutz grundsätzlich zu Komplikationen führt bei den OPKs und Jobcentern, fällt das vermutlich eh nicht in Betracht.

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Hallo teani,

ich verstehe das Problem nicht.

Wenn Du ausreichend verdienst, dass Du ohne ALGII Zuschuss ausreichend hast, dann wirst Du auch nichts bekommen. Da brauchst Du Dich nicht abmelden - wer keinen Anspruch hat bekommt auch nichts.

Oder möchtest Du nicht duch das Jobcenter "belästigt" werden?

LG, Andrea

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Eine Bakannte von uns hatte auch mal Kinderzuschuß bekommen sollen. Bei ihr war es so, das sie ALG2 beantragen mußte mit den Ablehnungsbescheid konnte sie dann Kindergeldzuschuß beantragen.
Wohngeld wurde bei ihr woanders bewilligt und da mußte der Kinderzuschuß mit angegeben werden.

Bei ihr hieß es wenn ihr ALG2 zusteht kann sie nicht wählen und den Kinderzuschuß beantragen. Auch weiß ich nicht wie es jetzt ist, damals (vor ca 3 Jahren) hieß es es gibt den Kinderzuschuß nur 18 Monate lang.

Wenn ich ganz erlich bin weiß ich nicht was bei ihr rauskam, da wir nie wieder darüber gesprochen haben.

Frage am besten wirklcih bei der Arge nach.

VG 280869