Jobs während der Elternzeit? Frage wegen Lohnsteuerklasse?

hallo zusammen,

ich bin in der elternzeit noch bis ende mai dann fange ich wieder für 2 tage die woche á 8 stunden an zu arbeiten.

jetzt würde ich mir gerne einen minijob suchen. das wären ja dann 400 euro steuerfrei für mich oder?

kann ich mir denn auch einen anderen job suche für 2 tage die woch voll oder müßte ich dann bei lohnsteuerklasse 5 zu viele steuern zahlen? darf ich das dann überhaupt während der elternzeit?

wenn ich einen minijob hätte und dann bei meiner alten firma wieder anfange, kann ich den minijb auch behalten oder wie läuft das dann mit den steuern?

wo könnte ich mich diesbezüglich schlau machen?

ich danke euch jetzt schon für die antworten.

liebe grüße
nicole

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hallo,

also ich kenne mich einwenig da aus arbeite als azubi zur steurfachangestellten.#augen

also in der elternzeit ist es so man darf nicht mehr wie 30std im monat arbeiten.

es stimmt du bekommst die vollen 400 € bei einem minijob und mußt keine steuern zahlen.

ich versteh nihct wie du das meinst mit ob du bei steuerklasse 5 zu viel zahlst. willst du neben dem minijob noch einen minijob nehmen?#kratz

klar kannst du den minijob behalten wenn du wieder da arbeitest wo du wor ss gearbeitet hast. ein minijob neben einem vollzeitjob ist immer steuerfrei.;-)

was du amchen kannst um dich schlau zumachen. ist einen steuerberater aufsuchen nur der wird dir am tele wahrscheinlich keine auskunft geben da mußt dann termin vereinbaren und das kostet.#heul

aber wenn du noch fragen hast kannst mich ruhig fragen dann kann ich mal ne arbeitskollegin fragen die macht nämlich auch löhne usw. was ich eigentlich noch nicht mache. wir haben das thema aber in der berufschule durchgenommen weil dies auch zu unseren aufgaben zählt.#schwitz

hoffe ich konnte dir helfen

liebe grüße miriam

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Hallo,

also wenn du dir einen minijob neben deiner bisherigen arbeitsstelle zulegt, mußt du dies erst mit deinem ag absprechen. sofern die 2 tage a 8 stunden lohnsteuerpflichtig u sozialversicherungspflichtig sind, also dein ag für dich steuern u versicherungsbeiträge abführt, kannst du noch einen steuer u sozialversicherungsfreien minijob (mit zustimmung deines ags) aufnehmen. sollte dies nicht der fall sein, sondern du bereits bei deinem alten ag als minijobler gemeldet sein, wird der "neue minijob" zum steuer und sozialversicherungspflichtigen arbeitslohn und mit deiner steuerklasse versteuert.

während der elternzeit, darfst du bis zu 30 stunden arbeiten bei dem arbeitgeber, bei dem du die elternzeit beantragt hast, solltest du bei einem anderen ag arbeiten wollen, mußt du dir ebenfalls wieder die zustimmung deines alten ags einholen.

so hoffe hab nichts vergessen und konnte bißchen helfen.

ich würde an deiner stelle nicht beim steuerberater anrufen - ist zu teuer.
wenn du noch fragen hast, dann ruf bei dem für dich zuständigen finanzamt an, die müssen dir weiterhelfen und noch bei deiner kk.

viele grüße