Elterngeld Frage

hallöchen ihr lieben :-D


jetzt mal eine Frage zum Thema Elterngeld die mir grad im Kopf rumgeht:


Man bekommt ja Elterngeld vom Netto der letzten 12 Monatsgehälter.

Da ich beim 2. Kind "nur" 10 Monate gearbeitet habe, bis ich in Muschutz gehe, sprich nur 10 Gehaltsnachweise erbringen kann, wurde mir gesagt das die 2 Monate dann vor der Geburt des 1. Kindes mit herangezogen werden!! Das ist definitiv so!


#aha Frage 1:

Frau Mustermann bezieht 1 Jahr Elterngeld und hat 1 Jahr Elternzeit genommen. Dann geht sie ein paar Monate (zbsp. 4 Monate) arbeiten, bis sie ihr 2. Kind bekommt.

um auf volle 12 Monats-Gehaltsnachweise zu kommen, muss sie ja ein paar Monate von vor der 1. Entbindung als Nachweis mit hinzu ziehen!?

Ist das so korrekt?? wäre ja letztlich der selbe fall wie bei mir jetzt, richtig!?

#aha nun zu Frage 2:

Nehmen wir an, Frau Mustermann ist mit 1. Kind schwanger und erhält bis zum 2. LJ des Kindes Elterngeld (da gesplittet)

Frau Mustermann wird in dieser Zeit wieder Schwanger, dann bekommt sie für Kind Nummer 2 ebenfalls Elterngeld.

Dasselbe wie in Elternzeit mit dem 1. Kind (da ja die Gehaltsnachweise wieder heran gezogen werden) oder nur den Sockelbeitrag???
zzgl. Geschwisterbonus!

wenn sie das gleiche geld bekommen würde wie für ihre 1. Elternzeit, braucht doch eigentlich keiner mehr von uns frauen arbeiten zu gehen!? #rofl

ist etwas viel, aber ich hoffe ihr versteht mich trotzdem worauf ich hinaus will!?!? #kratz


#winke

1

Hallo,

zu Frage 1:
Ja, das stimmt so.

zu Frage 2:
es kommt darauf an, wann hier genau das 2. kind kommt: wenn es erst nach 2 jahren geboren wird, gibt es nur die 375€, denn es zählt nur der bezugszeitraum (das können max. 14 monate sein) und nicht der auszahlungszeitraum. würde es beispielsweise schon 1,5 jahre nach der ersten geburt kommen, könnte ggf. etwas mehr elterngeld zustehen (6 monate einkommen vor der geburt + 6 monate, die mit 0€ einfließen)


"wenn sie das gleiche geld bekommen würde wie für ihre 1. Elternzeit, braucht doch eigentlich keiner mehr von uns frauen arbeiten zu gehen!?"

naja, wenn man - solange es biologisch möglich ist - alle 12 monate ein kind bekommen will....aber ob das nun so anstrebenswert wäre...:-p

2

"6 monate einkommen vor der geburt + 6 monate, die mit 0€ einfließen"

was ja dann beim 3. kind definitiv so nicht mehr wäre, richtig?? denn dann wäre der nachweis mit den gehältern schon zu lang her...

"naja, wenn man - solange es biologisch möglich ist - alle 12 monate ein kind bekommen will....aber ob das nun so anstrebenswert wäre.."

na es gibt ja so fälle, die kaum entbunden haben schon wieder schwanger sind... und wenn man das auf dauer so fortführt!?



danke dir für deine nette ausführliche antwort!! #winke


5

naja, das kann schon klappen.

ich mach mal ein beispiel, damit´s nicht zu unübersichtlich wird:

1. kind geb. am 01.07.2009 -> EG bis 30.06.2010
2. kind geb. am 01.11.2010 -> EG bis 31.10.2011, für die Berechnung werden folgende Zeiträume genommen (zur vereinfachung nehme ich jetzt mal die zeiten vom mutterschaftsgeldbezug raus): 11/2008 bis 06/2009 und 07/2010 bis 10/2010
3. kind geb. am 01.10.2011 -> EG bis 30.09.2012, für die Berechnung werden die gleichen Zeiten wie bei kind 2 genommen.

interessant wäre bei der konstellation allerdings noch, dass sich durch den bezug von mutterschaftsgeld der zeitraum ja noch mehr verschieben würde und dass das mutterschaftsgeld, das vor der geburt für das neugeborene gezahlt wird auf das EG des älteren kindes angrechnet wird...

also grundsätzlich kann man das mit dem EG schon einige jahre so durchziehen...


"danke dir für deine nette ausführliche antwort!!"

gern geschehen, ich betreibe hier sozusagen gerade prüfungsvorbereitung... #schein

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Die Splittung ist irrelevant, es zählt der BEZUGSzeitraum des Elterngelds, nicht der Auszahlungszeitraum. Und Bezugszeitraum ist eben nur das erste Jahr.

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sorry, aber das versteh ich grad gar nicht #schwitz

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Frau Mustermann "bezieht" das Elterngeld in beiden Fällen für die ersten 12 Monate. Sie sagt beim Splitting bloß zu Vater Staat, "Daddy Staat, ich kann mir das Geld nicht gut einteilen, leg mir doch bitte die Hälfte zurück und gib es mir erst nächstes Jahr, sonst haue ich alles gleich auf den Kopf".

Das ändert aber nichts an ihren künftigen Ansprüchen auf Elterngeld beim nächsten Kind - die Monate nach dem Geburtstag des 1. Kindes werden mit Null berechnet, wenn sie nichts verdient hat.

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Ja, das ist so. Wenn man das ordentlich timed mit dem ALG1 klappt das auch super. Aber auf der anderen Seite sind das eben auch die Jahre, in denen man am leistungsfähigsten wäre.
Ich bin genau in dem Monat schwanger geworden, als mein befristeter AV ausgelaufen ist. ALG1 gab es bis zum Mutterschaftsgeld. Danach war ich in Elternzeit. Dann kam der 2. Sohn. Nun gab es Elterngeld (auf das Erziehungsgeld hatten wir keinen Anspruch damals). Und nach insgesamt 6 Jahren zu Hause sitzen, bekomme ich nun wieder voll 1 Jahr ALG1.