Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Hallo,

ich werde aus google irgendwie nicht schlau drum frag ich hier mal:-)

Ich bin Mutter von 3 Kindern und Hausfrau. Allerdings werde ich ab Oktober Babymassageklursleiterin sein und möchte auch Kurse anbieten.

Muss ich denn dazu ein Gewerbe anmelden? Vermutlich ja aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus.

Danke Euch schonmal.

LG Sandra

P.S. Wenn ich ein Gewerbe anmelde und gebe dann keine Kurse...was passiert denn dann?Habe ich dann Nachteile weil ich einen Gewerbeschein habe?

1

Theoretisch kannst du das bei entsprechender Quali beispielsweise über die Volkshochschulen anbieten. Dort bist du dann freie Dozentin und bekommst ein Honorar, hättest kein Theater mit Kosten und Räumlichkeiten und müsstest das nur kurz und knapp dem Finanzamt melden. Oder soll das was größeres werden? Ich denke wenn es dir um 4 Kurse im Jahr geht, die du als Zubrot hälst, wäre das sicher am sinnigsten ...

2

Das stimmt, ich werde mich demnächst auch an unsere fbs wenden:-)

Wir haben hier auch ein Infocafe dass sich um die Belange von Mütter mit Kindern kümmert und die bieten seit letztes Jahr auch 2 oder 3 mal einen Babymassagekurs an.bzw sie stellen ihren Raum dafür zur Verfügung.

Dazu suchen sie Kursleiter die das in ihrem Cafe übernehmen. Das ist vermutlich dann eine zusätzliche selbtständige Tätigkeit. Dafür braäuchte ich dann vermutlich auch wieder diesen Schein oder?

Oh mann ist das kompliziert wenn man erst anfängt sich damit zu befassen.... #zitter

3

Hallo,

ich weiß es nciht genau, dneke aber, dass diene Tätigkeiten eher unter freibeurflichkeit fallen als unter Gewerbe.
Dann musst du dir beim Finanzamt nur eine Steuernummer holen und sonst nichts (außer versteuern, krankenkasse zahlen, etc falls du genug verdienst).

Frag doch mal beim Finanzamt nach, oder ebi der IHK.

Grüße, Amory

6

Warum gibt man hier Tipps, wenn man absolut keine Ahnung hat?

Freiberufler sind fest definierte Berufsgruppen, z.B. Anwälte, Ärzte, Journaliste, Physiotherapeuten. Man kann nicht einfach Freiberuflicher "machen".

4

Nein. Dozenten/Kursleiter/Lehrer sind Freiberufler.

Eine Einnahme/Überschussrechnung erstellen und die bei der Steuererklärung angeben.

Vergiß keine Kosten! Werbeflyer, Telefon, Computer, Fachbücher, Porto, Fahrtkosten, Kundenkaffee usw. usw. usw.

Du bist nicht verpflichtet Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen.

Gruß

Manavgat

5

Ganz wichtig ruf bei der Krankenkasse an und lass dir die aktuelle Grenze für nebenberufliche Selbstständigkeit sagen. Wenn du nur so ein zwei Kurse im Monat machst, kannst du dich daran orientieren und in der Familienversicherung bleiben. Ansonsten ( wenn kein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gezahlt wird ( auch mal schlau machen) berechnet sich die Krankenkasse von nach einem Mindestbeitrag und der liegt bei 14,9% von ca. 2000€.

Freuberufliche Lehrer/ Trainer/ Dozenten etc. sind übrigens auch Rentenversicherungspflichtig. Also auch mal die Rentenkasse anrufen und fragen.

Wenn du noch mehr wissen möchtest meld dich einfach.

Sandra

7

Ganz wichtig:


Nicht! bei der Krankenkasse anrufen, weil man dann von denen genervt wird.

Wenn Du 2 poplige Kurse machst, bist Du weiter familienversichert. Die Grenze liegt bei 360 Euro Gewinn vor Steuer im Monat!


und das hier:

Freuberufliche Lehrer/ Trainer/ Dozenten etc. sind übrigens auch Rentenversicherungspflichtig.

ist totaler Quatsch.

Freiberufler sind nicht rentenversicherungspflichtig, sie können aber freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben. Ich weiß das genau, weil meine Mitarbeiter überweigend Freiberufler sind und ich bereits eine Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung hatte.

Gruß

Manavgat

8

Deutsche Rentenversicherung

Formular V024

Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbstständige

Sehr geehrter Antragssteller,

in der gesetzlichen Rentenversicherung sind kraft Gesetz, d. h. ohne das es eines entsprechenden Antrags bedarf, insbesondere folgende Selbstständige versicherungspflichtig:

- Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbsständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (z. B. selbstständige Tennis-, Golf-, Reit-, Schwimm-, Fahrlehrer, ferner Lehrbeauftragte/Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen und an sonstigen - auch privaten - Bildungseinrichtungen).

geht noch weiter.... aber das kannst du sicherlich selber bei der Rentenversicherung nachlesen.

Die geringfügigkeits Grenze von 400 € gibt es aber auch hier.

Ansonsten bin ich eher der Meinung besser einmal zu viel irgendwo angerufen, als hinterher xtausend Euros bezahlen.

Liebe Grüße

Sandra