Behandlungsbestätigung vom KKH ausreichend für Arbeitgeber?

Hallo

Ich war gestern zur Vorbereitung einer OP den ganzen Tag im Krankenhaus. Die Schwester stellte mir eine Behandlungsbestätigung aus und meinte, das wäre wie ein Krankenschein. Als ich meinem Arbeitgeber diese Bestätigung gegeben habe, sagte er zu mir, das ich aber noch den Krankenschein bringen soll. Da meine Ärztin aber gestern keine Sprechstunde hatte und ich am Montag früh gleich ins Krankenhaus zur OP muss, würde ich die Krankschreibung erst nachreichen können, wenn ich aus dem Krankenhaus entlassen (eventuell Do ) bin. Ich habe niemanden, der den Krankenschein am Monatg von der Ärztin holen könnte und dem meinen Arbeitgeber zukommen lässt. Nun meinte mein Arbeitgeber, wenn der Krankenschein am Montag für den gestrigen Tag nicht da ist, wird er mich abmahnen.
Reicht die Behandlungsbestätigung nicht erst mal aus, bis ich den Krankenschein nachreichen kann? Darf er mich dann wirklich abmahnen?


L.G.
Sandra

1

Guten Morgen!

Ich denke, es kommt auf eure interne Krankheitsregelung in der Firma an. Bei uns ist es so, dass wir 1 Tag ohne AU fehlen dürfen, ab dem 2. Tag benötigen wir eine. Diese muss dann nach 2 Tagen im Betrieb vorliegen.

Wenn die Regelung bei euch aber so ist, dass ihr ab dem 1. Fehltag eine AU braucht und dein AG darauf beharrt trotz deiner bevorstehenden OP, ist er wohl im Recht - auch wenn es schon hart von ihm ist, wenn er deine Situation kennt!

Kannst Du nicht heute im KH vorbeigehen und dir einen Schein holen und diesen bei deiner Firma in den Briefkasten werfen? Dann hast du doch deine Schuldigkeit getan und kannst ohne Sorge um deinen Arbeitsplatz am Montag ins KH gehen..

Wünsche Dir alles Gute für die OP!

LG
schlumpfine

2

Hallo,

ich kenne das so, dass das Krankenhaus eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellt und du keinen "gelben Schein" bekommst. Ist aber für den Arbeitgeber der "Beweis", dass du aufgrund Krankheit nicht arbeitsfähig warst.
Im Zweifelsfall ruf deine Krankenkasse an, meine hat auch Samstags eine Hotline, die können dir sicher auch die Rechtsgrundlage sagen.

lg cathy

3

Nein, die KH stellen keine gelben Scheine aus. Das ist richtig so. Der Schein vom Krankenhaus ist die Krankmeldung.

4

Hallo

Vielen Dank für eure Antworten. Ja wir brauchen grundsätzlich ab dem 1. Tag eine Krankschreibung und das Krankenhaus stellt keine AU Bescheinigung aus.
Machen kann ich ja leider nichts mehr, da ich ja gleich morgen früh ins Krankenhaus muss. Versuche heute nochmal die Krankenkasse zu erreichen, die haben ja ne 24 Stunden Hotline auch am WE.

L.G.
Sandra

5

Na ja, an sich muss er den Schein zwar akzeptieren, aber wenn er einen vom Arzt möchte, darf er das verlangen. Das am Mo einer für den Fr da sein muss ist leider so. Der Schein muss immer spätestens am vierten tag beim AG sein, sonst darf er abmahnen. Das habe ich mit einem unserer MItarbeiter auch schon gemacht. Und ich habe ihn dazu verdonnert, ab dem ersten Tag eine vorlegen zu müssen.
Du kannst aber dem AG sagen, dass er für bis zu drei Tagen trotzdem die Erstattung von der Krankenkasse bekommt.