Einer von vielen Monatsbeiträgen trotz Einzugsermächtigung nicht abgebucht, Mahnbescheid nach 2 Jahr

Hallo UrbianerInnen

für Bekannte:

für eine private Musikschule existiert ein Vertrag mit Bankeinzugsermächtigung. Der Vertrag wird fristgerecht zum Ende 2005 gekündigt. Ende des Jahres 2005 (!) kommt ein Mahnbescheid für einen Monat aus 2002. Keine Mahnung , kein Anruf vorher. Die Recherche ergibt: Nach Umstellung zum Euro wurde 1 Monatsbetrag in 2002 mit 30 Euro tatsächlich nicht abgebucht . Mit Mahnbescheidskosten, Zinsen bla bla bla summiert sich dieser nunmehr auf über 100 Euro.

Unabhängig von der Meinung "Ei drüber schlagen und zahlen " bin ich persönlich der Meinung "nee, so aber auch nicht".

FRAGEN:
Ist der Widerspruch zum Mahnbescheid schon da zu begründen bzw. : wie würdet ihr vorgehen ?

Wie hoch sind ca. die Kosten bei Amtsgericht plus gegnerischer Anwalt (hat die Vorgehensweise des Mahnbescheids wg. Verjährung empfohlen !) bei Aufbrummen der Kosten ? Ein Anwalt würde der beklagten Partei nicht beschäftigt (ist ja auch lächerlich).


Gruß
Klaus

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Wenn ich eine Einzugsermächtigung erteile, dann ist es nicht meine Aufgabe, zu überprüfen, ob abgebucht wird.
Für mein Gefühl liegt das nicht in der Verantwortung deiner Bekannten, wenn die Musikschule sich das Geld nicht geholt hat.
Also blieben demnach nur die 30 Euro zu zahlen.
Ob da schon etwas verjährt ist, weiß ich nicht.

So ein Verhalten ist ganz schön dreist.

Gruß
geha

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Hallo!

Wenn ich mich recht erinnere verjährt sowas 2 Jahre später zum Jahresende. Dies wäre dann seit dem 31.12.2004 verjährt.

Gruß Kikki

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$$$ Boah, Musikschulanwalt müsste man sein! 70 EUR für nix, ein einträgliches Geschäft, wenn es nur bei 10% der Kunden klappt $$$

Ich würde so argumentieren:
Sie hätten Dich rechtzeitig mahnen müssen.
Daher haben sie keinen Anspruch auf die Kosten, höchstens auf die Zinsen.

Allerdinsg vermute ich auch, dass der Anspruch bereits verjährt ist. Das kannst Du sicherlich rausbekommen.

LG

sc

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Wenn es ein Kontorücklauf war, aus welchen Gründen auch immer, kannst Du Dir den Widerspruch sparen. Das erhöht nur die Kosten.

Hat die Musikschule vergessen, abzubuchen, dann musst Du zwar die 30 Euro zahlen, aber keine Mahngebühren.

Ich arbeite auch mit Lastschriftverfahren.

Du kannst die Musikschule schriftlich auffordern, mit kurzer Frist, den Sachverhalt schlüssig darzulegen, damit Du entscheiden kannst.

Gruß

Manavgat

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Liebe Antworter/innen

erstmal allen DANKE ! #pro


Die 30 Euro sind ja unstrittig. Es sind ALLE Beträge seit 2001 abgebucht. Einer halt in 2002 nicht. Ich weiß jetzt auch warum: Euro-Umstellung, im ersten Monat hat die Schule ne falsche Kontonr. für die Einziehung bei deren Bank angegeben. Hat die Leitung mündlich zugegeben (ohne Zeugen). Seitdem Mahnbescheid läßt sie sich verleugnen

Fakt ist:
- wirklich 3 Jahre Verjährung, mit dem Mahnbescheid ist dies gehemmt. (und nur mit diesem!)
- der Mahnbescheid ist die billigste Lösung für den Kläger

Nachdem die Bekannten sich sooo über diese Schule geärgert hatten, werde ich als kleinen Gag empfehlen , einen Widerspruch ohne Begründung einzulegen und es auf die Verhandlung ankommen zu lassen. Dann muß die Schule erstmal die ganzen Unterlagen zusammenkratzen (viel Arbeit), Klage erheben (Gebühren....) und dem Gericht erklären, warum genau 1 Monat nicht eingezogen worden ist, und nach 3 Jahren ein Mahnbescheid ausgestellt wurde.

Gruß
Klaus