Elternzeit, Eltergeld, Honorararbeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein paar Fragen und hoffe sehr, dass ihr mir etwas weiterhelfen könnt.

Mein Sohn ist Ende März 2011 geboren. Geplant war 1 Jahr Elternzeit, dafür wurde auch 1 Jahr Elterngeld beantragt und bewilligt. Mein Arbeitsvertrag lief fast auf den Tag der Geburt meines Sohnes aus.

Nun merke ich, dass ich gern länger als das eine Jahr mit ihm zu Hause bleiben möchte. Evt. 1,5 bis 2 Jahre. Geht das? Kann ich das restliche Elterngeld gestreckt ausbezahlt bekommen oder wird es wie geplant das 1. Jahr ausgezahlt und den Rest finanziere ich mich selbst? Elternzeit verlängern geht wahrs. problemlos, oder? Wo muss ich das melden/beantragen? Auch bei der Elterngeldstelle? Bin ich dann weiter krankenversichert?
Unsere Elterngeldstelle erreiche ich leider grad nicht.

Dann noch eine andere Frage: mein alter AG hat angefragt ob ich auf Honorarbasis einen Auftrag übernehme - ca. 15 h, leider nicht sooo toll bezahlt. Das wird voll aufs Elterngeld angerechnet, oder? Im 2. Jahr wäre es aber egal was ich dazu verdiene - das wird nirgends mehr angerechnet, oder?

Habt Dank!

Liebe Grüße, Colinchen

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Elternzeit verlängern geht wahrs. problemlos, oder? Wo muss ich das melden/beantragen? Auch bei der Elterngeldstelle? Bin ich dann weiter krankenversichert?


Da du überhaupt nicht in Elternzeit bist wenn du keinen AG hat, kannst du auch nichts verlängern.
Musst das nirgends anmelden und bist auch nur bis zum Ende des Elterngeldes versichert.


Du kannst ab sofort den Rest des Elterngeldes splitten lassen, das ist kein Problem! Bis wann das dann geht wirst du dann sicherlich auf dem veränderten Bescheid sehen!

Das mit der Anrechngun stimmt.

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Hallo!

Zum Elterngeld kann ich nichts sagen.

Elternzeit musst du nirgends beantragen o. ä., da du keinen Arbeitgeber hast.

Krankenversichern musst du dich nach dem Elterngeld selbst (Familienversicherung, freiwillig oder privat).

Bei Honorarbasis gibts einiges zu beachten. Ich hatte mich mal informiert, genaues kann ich aber nicht mehr sagen. Was ich noch als "Problempunkte" im Kopf habe: Krankenversicherung, Scheinselbstständigkeit, Steuern #kratz

Grüße
Lieserl

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Da der AG bei Honorartätigkeit keinerlei AG-Beiträge zahlt, sollte das Honorar/Arbeitsstunde deutlich höher liegen als bei entsprechend angestellter Beschäftigung. Du musst die RV-Beiträge, Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst bezahlen. Außerdem musst Du Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, wie hoch bei denen der Mindestbeitrag für Selbständige ist, denn als solche musst Du Dich auch krankenversichern.

Auch die Gewinnermittlung für die abzugebende Einkommensteuererklärung ist z. T. mit viel Arbeit verbunden. Danach musst Du Einkommensteuer- vorauszahlungen. Das Ganze würde ich mir sehr gut durchrechnen, ob sich das lohnt.

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Puh, ... da gibt es ja einiges zu beachten. Ich glaube, ich unterschätze was da auf mich zu kommt. Ich danke euch sehr für eure Antworten und versuche das ganze näher zu recherchieren ... hab ja dank euch die passenden Stichwörter und Anlaufstellen.