Teilzeit nach Elternzeit - muss AG mitspielen?

Hallo,

meine eigentliche Frage steht ja schon oben.
Bin in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältniss eines KLinikverbundes. Nun möchte ich gerne nach meiner Elternzeit meine volle Stelle (40 h) in eine Teilzeitzeitstelle umwandeln.
Meine Frage wäre: muss mein AG mir eine anbieten? Habe ich bei der Art von Reduzierung ein Mitspracherecht?
Ich vermute, das meine Chefin nicht gerade erfreut sein wird, das ich eine Teilzeitstelle möchte. Sie war mir schon nicht gerade freundlich gesinnt, als ich ihr von meiner Schwangerschaft erzählt habe.
Bevor ich in dieses Gespräch gehe, möchte ich informiert sein, was ich darf und was nicht.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen?

Liebe Grüße

Yvonne

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Hi,

Du hast grundsätzlich erstmal das Recht auf den Erhalt deiner vollen Stelle.

Du kannst Teilzeit beantragen und wirst voraussichtlich aufgrund der Betriebsgröße ein Recht auf Teilzeit haben.

Allerdings muss die Gestaltung der Teilzeitarbeit auch auf die betrieblichen belange passen - sprich der Arbeitgeber hat durchaus ein Mitspracherecht bzgl. des Umfangs und der Zeiten.

Viele Grüsse,

Silberfunken

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Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit.

Das ist alles Verhandlungssache.

Falls er dir eine Teilzeitstelle anbietet muss das nicht deinen Wunschzeiten entsprechen.

LG Ina

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UNd das "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" ist dann wahrscheinlich auch pure EInbildung.

Entschuldige, aber das ist doch nun totaler Blödsinn, was du geantwortet hast.

DAs hier sagt doch genau das egenteil aus:
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

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Klar, verlangen kann er es. Es steht ihm aber trotzdem nicht zu.

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Hi,
hier stehen deine REchte (und Möglichkeiten):

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/

Wenn das Unternehmen entsprechend groß ist hast du durchaus ein Recht auf Teilzeit. Das Unternehmen hat dann 4 Wochen Zeit, um "betriebliche Gründe" dagegen anzuführen, dann bleibt noch der Klageweg.

Das Problem ist, dass du m.W. nach keinen Anspruch auf deine Wunsch-Arbeitszeiten hast. Oft lässt sich ja eine Vereinbarung finden, die allen entgegenkommt, ein wenig wird vielleicht auch von deiner Kompromissbereitschaft abhängen - gut, wenn man wenigstens etwas Flexibilität bieten kann.

Viele Grüße und viel ERfolg,
Miau2

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Hallo,
ab einer bestimmten Betriebsgröße (wird wohl bei dir der Fall sein) hast Du ein Anrecht auf TZ.
Wie alt ist Dein Kind? Bis 3 Jahre hast Du das Recht auf TZ nach dem BEEG, sog. Elternteilzeit. Vorteil: Mit dem 3 Geburtstag Deines Kindes hast Du Deine VZ wieder.
Ansonsten hast Du Anspruch nach dem TzBfG. Es wurden auch schon oben die § genannt. Der Haken hier: es gibt kein Anrecht darauf, wenn Du irgendwann deine VZ Stelle zurück willst.
Googel mal, es gibt jede Menge Infos und Rechtsprechung im Netz.
LG