Jobcenter- Umzug, neue Wohnung, Renovierung *hilfe*

Guten Morgen ihr Lieben,

eine Freundin von mir wohnt mit Mann und 2 Kindern momentan auf 60qm. Nun haben sie eine größere Wohnung gefunden- das Jobcenter hat den Umzug auch genehmigt.

Die neue Wohnung wird allerdings ohne Tapeten und teilweise ohne Bodenbelag übergeben.

Daher hat sie einen Antrag auf ein Renovierungsdarlehen gestellt. Kostenübernahme vom Umzugswagen durch das Jobcenter wurde auch angefragt.

Nun kam die Antwort vom Jobcenter: Sie bezahlen zwar den Mietwagen, ein Darlehen für die Renovierungskosten stellen sie nicht (außer sie bekommen eine Erklärung von der neuen Hausverwaltung, dass diese auf eine Auszugsrenovierung verzichtet).

Die Renovierungskosten wären von der Regelleistung zu bezahlen. Allerdings möchten sie diese nicht geschenkt, sondern als Darlehen, mit monatlichen Raten.

Kann man das Jobcenter irgendwie umstimmen? Gibt es gesetzliche Vorschriften hierzu?

Es wäre super, wenn jemand einen Tipp hätte.

Danke euch schonmal!

Grüße

Marion

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Vielleicht hilft das ja weiter.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984a148a401.php

das gibts nicht als Darlehnen sondern als Einmalzahlung.

Irgendwo habe ich auch gelesen das Teppiche nur bezahlt werden, wenn ein Kind im krabbelalter ist, das war ein Gerichtsurteil.

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"Kann man das Jobcenter irgendwie umstimmen?"

Nein, die Entscheidung ist rechtlich richtig und es gibt da auch keinen Ermessensspielraum. Es muss nachgewiesen sein, dass sie als Mieter zur Einzugsrenovierung vertraglich VERPFLICHTET sind und der Vermieter dafür auf eine Auszugsrenovierung verzichtet. Eigentlich doch auch VÖLLIG LOGISCH! Sonst könnte man ja in eine renovierte Wohnung ziehen und einfach noch mal Renovierungskosten abgreifen.

Für bewohnbaren Fußbodenbelag ist der Vermieter zuständig.

Ch.
Mitarbeiterin in einem Jobcenter

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Hallo,

erstmal danke für deine Antwort.

Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung eben ohne Tapeten u teilweise Fußboden übergeben wird.

Würde dort jetzt "die Wohnung wird in unrenovierten Zustand übergeben" stehen, würden sie das Darlehen bekommen?

Sorry, ich blick da nicht wirklich durch.

Danke dir schonmal.

LG

Marion

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Wo ist das Problem, dass sie sich vom Vermieter eine Bestätigung holt, dass eine Einzugsrenovierung notwendig ist und bei Auszug nicht renoviert werden muss?

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Siehe auch den hier schon geposteten Link "Kosten für Schönheitsrenovierungen sind im angemessenen Umfang zu übernehmen, wenn sie vertraglich vereinbart sind".

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Hallo,

wenn die Wohnung komplett unrenoviert übernommen wird, würde ich mir auch als selbstzahlender Mieter die Bestätigung holen, dass ich dann nicht auch noch beim Auszug erneut renovieren muss. Das Jobcenter hilft doch damit sogar nur Deiner Freundin. Denn anscheinend möchte sie selber diese Absicherung nicht. Was ich nicht verstehen kann. Und das Jobcenter hat doch nach Deiner Aussage signalisiret, dass das Darlehen genehmigt wird, wenn diese Bescheinigung vorliegt. Warum also das Jobcenter umstimmen. Denn dann muss diese Freundin eventuell 2x bezahlen.

LG, Andrea

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Hallo,

warum eigentlich zieht man nicht um, wenn man es sich verdammt noch mal leisten kann? Warum soll immer wieder die Allgemeinheit aufkommen, damit ALG2-Empfänger schöner wohnen können #klatsch
60 qm² für 4 Personen ist jetzt nicht soooo wenig.

LG

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Es geht hier um ein DARLEHEN. Sie möchten nichts geschenkt- es sind Aufstocker. Das Kinderzimmer hat 9 qm, ist ja auch ausreichend für 2 Kinder #augen

Außerdem ist das wohl am Thema vorbei.

Danke für deinen geistreichen Kommentar.

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Warum können 9 m² Zimmer für 2 Kinder heut zu Tage nicht mehr ausreichend sein?

Ich kann nunmal nur große Umzugspläne machen, wenn es finanziell auch passt. Darlehen hin oder her, das Geld ist nicht vorhanden also sollte man vielleicht noch ein Jährchen sparen oder hätte vorher sparen sollen...

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Schick deine Freundin mal zu Caritas, Sozialdienst der katholischen Frauen oder anderen Einrichtungen, die der Bundesstiftung Mutter und Kind angehören. Meine Freundin hat für ihren Umzug 800 (!) Euro an Renovierungskosten bekommen. Das ist ein Pauschalbetrag. Und dafür kann man bestimmt tapezieren und teilweise Boden verlegen :-)

Wichtig: Erst Antrag stellen und danach (nach Bewilligung) umziehen. Habs erst im Nachhinein erfahren und wir mussten die kompletten 80m² quasi kernsanieren. Macht Spaß, das von den Familien geliehene Geld abzustottern... Aber was sollten wir tun, Fußböden und Tapeten waren locker 25 Jahre alt und auch in einem dementsprechenden Zustand.