Muss man sich arbeitslos melden oder nicht?

Hallo!

Ich möchte Anfang nächsten Jahres gern wieder arbeiten gehen, meine Kinder gehen dann beide in die Einrichtung.

Nun dachte ich melde ich mich im Dezember (wenn das Landeserziehungsgeld ausläuft) bei der Agentur arbeitssuchend.
Da ich die ganze Zeit Kinderzuschlag beziehe und auch Wohngeld (Weiterbewilligung habe ich bereits bis Mai 2012!) und bereits in der Vergangenheit ALGI und ALGII abgelehnt wurde, wollte ich fragen ob man sich einfach arbeitslos ohne Bezüge melden kann ohne diese Anträge zu stellen, da sie ja sowieso abgelehnt werden.
Oder ist man nicht einmal verpflichtet sich arbeitslos zu melden und ist dann quasi offiziell Hausfrau und sucht sich halt selbst was?

Kann mir jemand da weiterhelfen?

Danke, Nudelmaus

1

Man kann sich arbeitssuchend melden ohne Leistungen (und gilt somit auch nicht als arbeitslos). Man ist nicht verpflichtet dazu, sollte es aber zwecks Rentenzeiten tun. Außerdem können die Beratungs- und Eingliederungsleistungen auch für Arbeitssuchende (= dem Grunde von "echter" Arbeitslosigkeit Bedrohte) erbracht werden.

Gruß
Ch.

2

Also ich werde dann quasi auch vermittelt (was ich ja möchte) und brauche aber keinen Antrag stellen. Richtig?

6

Ja, siehe Post von Helly. Da mein Sohn nach dem Abi in diesem Jahr eine geplante OP mit langer Rekonvaleszenz hatte, hat er den Ausbildungsbeginn (Wunsch: duales Studium BWL oder Ausbildung) auf 2012 verschoben und ist derzeit auch arbeitssuchend gemeldet, bei uns auch wegen des Kindergeldes, was ich sonst nicht mehr bekommen würde. Er erhält Beratungstermine (zu denen er aber auch hin muss, da sie ihn sonst irgendwann wieder abmelden) und er hat seit Ende September bestimmt schon 15 richtig gute Angebote erhalten. Da ich unter anderem mal als Bewerbungscoach gearbeitet habe, ist an seinen Unterlagen laut Beraterin nichts auszusetzen #schein - ansonsten hätte sie ihm aber wohl nach ihrer Aussage auch ein Bewerbungstraining z.B. angeboten.

Das mit dem Kind unter 10 wusste ich nicht, aber ich empfehle allen meinen Klientenehefrauen, sich "asu" zu melden, wenn der Mann z.B. so viel verdient, dass sie kein ALG II mehr bekommen und selbst noch ohne Job sind.

3

Die Frage ist ja auch, wie du und deine Kinder krankenversichert sind?

4

Wir sind alle bei meinem Mann familienversichert.

5

Hi,

du kannst dich arbeitslos/ arbeitsuchend - ohne Leistungsbezug - melden.

Wenn du das tust, kannst du Termine beim Arbeitsvermittler wahrnehmen und bekommst Stellenangebote zugesandt.

Du musst dich nicht melden und kannst es privat selbst versuchen eine Stelle zu finden. Du kannst dich auch online unter arbeitsagentur.de registrieren als Arbeitsuchende ohne Termine beim Vermittler wahrzunehmen.

Die Rentenausfallzeiten (wie hier jemand anmerkte) brauchen dich nicht zu interessieren, da du mindestens 1 Kind unter 10 Jahren hast, dann hast du automatisch die Anwartschaftszeit mit abgedeckt.

Und wg. der Krankenversicherung, die würde die Agentur eh nicht übernehmen, wenn du keine Leistungen beziehst, aber da du ja über deinen Mann krankenversichert bist, ist es ja auch geklärt.

LG helly