Arbeitslosengeld nach Elternzeit?

Hallo,
ich hätte gerne gewusst wie das ist mit dem Arbeitslosengeld nach einem Jahr Elternzeit.
Ich habe vor Beginn des Mutterschutz einen Monat Arbeitslosengeld bekommen und frage mich jetzt ob ich dann wieder den selben Betrag bekomme oder sich das nach der Höhe des Elterngeldes berechnet. 67% von 360€, da bleibt ja nichts mehr übrig.

Danke

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Das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit wird fiktiv berechnet, d. h. es wird entsprechend deiner Qualifikation festgelegt (es gibt vier verschiedene Qualifikationsstufen für Leute ohne Ausbildung, mit Ausbildung, mit Meister oder Technikerabschluss o. ä. und für Akademiker). Da du innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung deines neuen Anspruchs (durch eine 12-monatige Elternzeit erwirbst du einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld) schon mal Alg bezogen hast (nämlich der eine Monat vor dem Mutterschutz) wird verglichen, welches Arbeitslosengeld höher wäre und das bekommst du dann auch jetzt, sofern du dich natürlich wieder für mindestens die gleiche Stundenzahl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, wie vor deiner Elternzeit. Es wird sozusagen eine Vergleichsberechnung zwischen dem neuen, fiktiven Alg und dem alten Bezug gemacht und der höhere Leistungssatz kommt zur Auszahlung.

Ich hoffe, ich habe es dir verständlich erläutert.

VG, herbstblume

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Das heißt also das ich, da ich vor dem Monat Arbeitslosigkeit meine Gesellenprüfung hatte, ein Arbeitslosengeld bezogen auf ein Gesellengehalt bekomme, obwohl ich zuletzt nur Auszubildende war?

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Sorry november4,

muss meinen Beitrag von heute Nachmittag korrigieren, was ich geschrieben habe, ist leider Quatsch #sorry. War wohl etwas wirr #klatsch. Hab jetzt extra nochmal im Gesetz nachgelesen und eine fiktive Bemessung kommt nur dann in Frage, wenn innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens keine 150 Tage mit Entgelt festgestellt werden können. Wenn du dich also z. B. ab dem 1.1.2012 arbeitslos melden würdest, weil ab diesem Tag die einjährige Elternzeit vorbei ist, legt das AA einen Bemessungsrahmen von zwei Jahren fest (Zeiten der Kindererziehung bleiben außer Betracht; normal umfasst der Bemessungsrahmen nur ein Jahr, wird jedoch in deinem Fall wg. der Elternzeit auf zwei Jahre erweitert), der ginge dann im Beispielfall vom 1.1.2010 bis 31.12.2011. Dann wird geschaut, ob im verlängerten Bemessungsrahmen mindestens 150 Tage mit Entgelt festgestellt werden können. Ist dies der Fall, wird das Alg durch dieses Entgelt berechnet. Wenn du dich in dieser Zeit in Ausbildung befunden hast, wird leider auch nur das Azubigehalt zur Berechnung herangezogen.

Stellst du dich dann z. B. nur in Teilzeit zur Verfügung, wird dieses auch noch entsprechend herabgerechnet. (§§ 130 Abs. 1 + 2 Nr. 3 + Abs. 3 Nr. 1 SGB III i. V. m. § 132 Abs. 1 SGB III, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__130.html http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__132.html)

Außerdem auch nachzulesen unter http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fiktivebemessung.htm

So, jetzt müsste es auf jeden Fall passen.

VG, herbstblume

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Hallo,
das Arbeitsamt sagte mir,dass alles auf das Jahr vor der Elternzeit berechnet wird.Hab da extra angerufen,da es mich in nem Jahr auch betrifft.

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Elterngeld zählt nicht.
Sie müssen dann die Zeit mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld auslassen und gucken, ob auf 12 Moante innerhalb von 24 Monaten trotzdem gekommen wird.
Da wird dir das Arbeitsamt sagen, dass sie dies nicht tun, also gibts eine fiktive Berechnung von einem entsprechenden Vollzeitgehalt ausgehend.