Kann man in Elternzeit selbst kündigen? (3 Jahre beantragt)

Ich habe bei meinem Chef 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich werde dort definitiv nicht mehr arbeiten. Mir ist aber nun unklar, ob ich erst nach den 3 Jahren kündigen darf oder auch schon während der Elternzeit. Angenommen, ich möchte nach 2 Jahren kündigen und meine Elternzeit beenden. Geht das? Oder kann er das ablehnen? Ich habe völlig unterschiedliche Meinungen dazu gefunden. Mein Chef ist Rechtsanwalt und ich möchte keinen Fehler begehen.

Meine Freundin behauptet, sie habe eine Bekannte, die in der Elternzeit gekündigt habe und dann ALG I bezog. Eine andere behauptet, man ist 3 Jahre absolut machtlos und muss bei dem Arbeitgeber bleiben und darf allenfalls mit seiner Erlaubnis woanders arbeiten. Was stimmt denn nun? Es kann einen niemand zwingen, nochmal beim alten Arbeitgeber zu arbeiten, oder?Beispiel: Ich will wieder arbeiten gehen. Mein Chef lehnt aber ab, dass ich woanders arbeite und bietet mir einen Job bei sich an. Ich will aber nicht mehr für ihn arbeiten. Was dann?

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Hallo,

wenn Du einen anderen Job hast kannst Du selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

Ob man allerdings kündigen kann um dann ALGI zu bentragen glaube ich eher nicht....

Sich zu Beginn der Elternzeit direkt für drei Jahre festzulegen ist sowieso ziemlich - verzeih mir - kurzsichtig. Man muss sich nur für die ersten zwei Jahre festlegen.

LG, Andrea

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Hallo,

"Oder kann er das ablehnen?"
Er kann das ablehnen, aber es wird ihm nichts nützen.

"Meine Freundin behauptet, sie habe eine Bekannte, die in der Elternzeit gekündigt habe und dann ALG I bezog."
Dann hat die Bekannte sicher gekündigt, weil sie für die Arbeitszeiten (Schicht?) keine Betreuung finden konnte und hat sich dem Arbeitsmart mindestens in Teilzeit (gibt dann Teilzeitarbeitslosengeld, es sei denn, man hat vorher auch Teilzeit gearbeitet) zur Verfügung gestellt.

"Eine andere behauptet, man ist 3 Jahre absolut machtlos und muss bei dem Arbeitgeber bleiben und darf allenfalls mit seiner Erlaubnis woanders arbeiten."
Sklaverei wurde schon abgeschafft.

Lies doch einfach mal das Informationsmaterial zum Thema http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=elterngeld%20und%20elternzeit%20pdf&source=web&cd=1&ved=0CDgQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bmfsfj.de%2FRedaktionBMFSFJ%2FBroschuerenstelle%2FPdf-Anlagen%2FElterngeld-und-Elternzeit%2Cproperty%3Dpdf%2Cbereich%3Dbmfsfj%2Csprache%3Dde%2Crwb%3Dtrue.pdf&ei=8uQPT8m_CoiwtAadta1L&usg=AFQjCNF7N8j7PdwJy7kh8v-cUfb3KzxIMw&cad=rja

Gruß

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Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer an besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit gebunden.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber kündigen möchte. Dass kann er zu jeder Zeit, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigunsfristen, bzw. unter den Fristen, die einzel- der tarifvertraglich für den Arbeitnehmer gelten.

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Daher kann man der Kündigung nur widersprechen, wenn sie nicht unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gelaufen ist.

Da es für die Kündigung von Arbeitnehmerseite kaum, außer die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, gesetzliche Bestimmungen gibt, kann ein Arbeitgeber der Kündigung durch den Arbeitnehmer auch nicht widersprechen.

Du musst Deinem jetzigen Arbeitgeber auch keinen neuen Job nachweisen, um kündigen zu können. Das ist totaler Schwachsinn.

Du kannst dann auch einen ALG I Anspruch geltend machen, musst aber mit Sanktionen von Ämterseite her rechnen, z. B. dass Du für X Monate keine Leistungen erhältst und sich somit Dein ALG I Anspruch um X Monate verringert. Ich GLAUBE 3 Monate war die maximale Sperrfrist bei "unbegründeter" Eigenkündigung.

Du darfst auch nicht vergessen, dass Du nur so viel ALG I erhalten wirst, wie Du Dich stundenmäßig dem Amt und damit dem Arbeitsmarkt zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellst. Willst Du nur 20 Stunden arbeiten, beziehst Du auch nur für diese Stundenanzahl anteilig Dein ALG I.

ICH würde keine Eigenkündigung während der Elternzeit ausführen, sondern mit Einwilligung des alten Arbeitgebers mir parallel einen neuen Job in Teilzeit während Elternzeit suchen. Die Einwilligung musst Du erst einholen, wenn es zur Vertragsunterzeichnung kommen sollte. Sollte er sich verweigern, kannst Du immer noch über eine Kündigung nachdenken. Somit bist Du besser abgesichert.

Oder weißt Du exakt, wie Dein Privatleben in 2 oder 3 Jahren aussehen wird? Oftmals kommt es anders, als man denkt und ein Job den man inne hat, egal ob geliebt oder ungeliebt, kann manchmal eine existensrettende Lebensversicherung sein.

Mit Kind ist der Weg von ALG I in ALG II oftmals nicht allzu weit. Willst Du das?

LG Janette

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Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, somit kann der Chef nicht ablehnen.

Du hast die im Vertrag verankerten Kündigungsfristen, nur zum Ende der Elternzeit 3 Monate!

Ob du gleich ALGI bekommst, hängt auf die Begründung der Kündigung ab. "Ich wollte dahon nicht zurück!" ist sicherlich eine Begründung für eine Sperrfrist!