Auszahlung Resturlaub nach Elternzeit und Kündigung

Hallo,

hat einer von Euch damit Erfahrungen?

Ich habe zum 10.01.2012 mein Arbeitsverhältnis mit dem ARbeitgeber aufgelöst bei dem ich seit Dez.08 in Mutterschutz/ Elternzeit war.

Die letzten Monate habe ich immer wieder eine Abrechnung erhalten mit Summe EUR 0.
Soweit so gut. Auf diesen Abrechnungen waren immer 8 Tage Resturlaub eingetragen (diese resultieren daraus, dass ich von Jan. bis Mitte April in Mutterschutz war).

Heute erhalte ich die Abrechnung für Jan. 2012 und siehe da, diese acht Tage wurden mal eben unter den Tisch fallen gelassen.
Ich hab mich schon informiert und weiß, dass dies nicht rechtens ist. Allerdings hab ich bei diesem Telefon vergessen zu fragen auf welcher Basis die Berechnung für die Abgeltung erfolgt.Wird dazu der Monatslohn vor Mutterschutz herangezogen oder eben nur der Arbeitgeberanteil während des Mutterschutzes?

Hat da einer von Euch eine Ahnung? Wenn nicht, muß ich wohl am Montag nochmal beim Rechtsanwalt anrufen. *seufz* Was man nicht im Kopf hat....

Danke und Gruß
Mel

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Der monatslohn vor dem Mutterschutz wird als grundalge genommen, da aber solche Auszahlungen anders versteuert werden, bleibt meist wenig übrig!

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Danke!

Ist ja schonmal was, mir gehts hier auch eigentlich mehr ums Prinzip, wie viel da am Ende bei raus kommt ist erstmal zur zweitrangig. :-)

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Hallo,

wenn Du im Dezember 2008 in Elternzeit gegangen bist (Geburt) und dann drei Jahre in Elternzeit warst, hättest Du doch im Dezember auch wieder arbeiten müssen. Wie ist denn die Zeit von Dezember bis 10.01. überbrückt worden? Warum hast Du den Urlaub nicht einfach nach der Elternzeit genommen?

LG, Andrea

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Sie war doch ab Dezember erstmal im Mutterschutz ;)
Klingt also so, als ob die Elternzeit erst am 10.1. zu Ende war.